Stellenangebot: Polizei

Prodekanin/Prodekan bei der HfPolBW (w/m/d)

Außenaufnahme des Innenministeriums Baden-Württemberg

Bei der Hochschule für Polizei Baden-Württemberg ist ab sofort der Dienstposten bzw. die Funktion

der Prodekanin/des Prodekans
der Fakultät II – Kriminalwissenschaften – (w/m/d)

zu besetzen.

Die Hochschule für Polizei Baden-Württemberg ist eine dem Ministerium des Inneren, für Digitalisierung und Kommunen unmittelbar nachgeordnete Einrichtung für den Polizeivollzugsdienst gem. § 115 PolG. Gemäß § 2 Absatz 1 der Verordnung der Landesregierung über die Errichtung der Hochschule für Polizei Baden-Württemberg (ErV HfPolBW) ist sie eine Bildungs- und Forschungseinrichtung des Landes für den Polizeivollzugsdienst. Neben den spezifischen Aufgaben als Hochschule nimmt sie die Aufgaben eines Präsidiums Bildung als staatliche Aufgaben wahr. Diese Aufgaben umfassen unter anderem Aus- und Fortbildung, Personalgewinnung, Einsatztraining, psychosoziales Gesundheitsmanagement sowie Managementtechniken.

Mit diesem Aufgabenspektrum ist die Hochschule für Polizei Baden-Württemberg der zentrale Bildungsträger in allen Bildungsbereichen der Polizei Baden-Württemberg und trägt damit wesentlich zur qualifizierten Nachwuchsgewinnung und Nachwuchsqualifizierung sowie zur Gewährleistung einer qualitativ hochwertigen polizeilichen Aufgabenerfüllung bei.

Die Fakultät II – Kriminalwissenschaften – der Hochschule für Polizei Baden-Württemberg ist untergliedert in die Fachgruppen Kriminaltaktik, Kriminaltechnik und Kriminologie. Die weiteren Aufgaben ergeben sich aus §§ 23, 24 Absätze 1 und 2 Landeshochschulgesetz.

Der Dienstposten bzw. die Funktion der Prodekanin/des Prodekans umfasst die Unterstützung des Dekans in der Leitung der kriminalwissenschaftlichen Fakultät mit den Fachgruppen Kriminaltaktik, Kriminaltechnik und Kriminologie sowie in der Zusammenarbeit mit anderen Dienststellen, Institutionen und Organisationen im Rahmen ihres/seines zugewiesenen Aufgabenbereichs sowie die Repräsentation der Fakultät II innerhalb und außerhalb der Hochschule.

Darüber hinaus lehrt die Prodekanin/der Prodekan in einem Fachgebiet der Fakultät.

Der Dienstposten der Prodekanin/des Prodekans ist bei Wahrnehmung durch Angehörige des höheren Polizeivollzugsdienstes nach Besoldungsgruppe A 15 bewertet. Mit der Vergabe des Dienstpostens wird auch über die künftige Beförderungsmöglichkeit nach A 15 entschieden, die vollzogen werden soll, sobald die persönlichen und stellenmäßigen Voraussetzungen vorliegen.

Bei einer Besetzung mit einer/einem Angehörigen der Besoldungsgruppe W 2 wird eine Zulage nach den geltenden Richtlinien der Hochschule für die Vergabe von Funktionsleistungsbezügen gewährt.

Bewerben können sich ausschließlich:

  • Beamtinnen und Beamte des höheren Polizeivollzugsdienstes aus der Landesverwaltung Baden-Württemberg sowie
  • Professorinnen und Professoren der Fakultät II der Hochschule für Polizei Baden-Württemberg.

Von Vorteil sind:

  • Erfahrungen in der polizeilichen Aus- und Fortbildung bzw. in einer Lehrtätigkeit und
  • eine hohe Sozialkompetenz.

Bei Bewerbenden aus dem höheren Polizeivollzugsdienst, die nicht bereits als Dozentinnen/Dozenten an der Hochschule für Polizei tätig sind, ist die pädagogische Eignung grundsätzlich durch eine Probevorlesung nachzuweisen.

Die Hochschule für Polizei Baden-Württemberg strebt eine Erhöhung ihres Frauenanteils an und fordert Frauen deshalb ausdrücklich auf, sich zu bewerben. Die Bewerberinnen können sich mit der Gleichstellungsbeauftragten der Hochschule, Frau Prof. Dr. Annina Baumgartner (Tel. 07720/309-4362 oder Gleichstellungsbeauftragte@hfpol-bw.de) in Verbindung setzen. Die Vollzeitstelle ist grundsätzlich teilbar.

Mit einer Kindertagesstätte auf dem Campus der Hochschule und der Vermittlung weiterer Betreuungsangebote unterstützt die Hochschule ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter nach Möglichkeit bei der besseren Vereinbarkeit von Beruf und Familie. Die Hochschule ist zertifiziert im Rahmen des Audits „berufundfamilie“.

Schwerbehinderte Menschen werden bei entsprechender Eignung bevorzugt eingestellt. Es steht Ihnen frei, im Rahmen Ihrer Bewerbung auf eine eventuell vorliegende Schwerbehinderung oder Gleichstellung mit schwerbehinderten Menschen im Sinne von § 2 Abs. 2 und 3 SGB IX hinzuweisen, wenn diese Eigenschaft im Bewerbungsverfahren besondere Berücksichtigung finden soll.

Die Information zur Erhebung von personenbezogenen Daten bei der betroffenen Person nach Art. 13 der Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) erhalten Sie hier.

Interessentinnen und Interessenten können sich bis 02.08.2024 per E-Mail an LPP.33.hNVZ@im.bwl.de mit dem Betreff „Kennziffer 31/24“ beim Ministerium des Inneren, für Digitalisierung und Kommunen Baden-Württemberg, Abteilung 3 - Referat 33 -, bewerben.

Für Rückfragen bezüglich des Bewerbungsverfahrens stehen Ihnen die Leiterin des Referats 33, Frau Ströbele, Tel. 0711/231-5334 und Herr Wolff, Tel. 0711/231-3917 zur Verfügung.

Für fachliche Rückfragen steht Ihnen der Dekan der kriminalwissenschaftlichen Fakultät, Herr Ltd. KD Martin Mayer (Tel. 07720/309-4200; martinmayer@hfpol-bw.de), zur Verfügung.

Bewerbungsfrist: 02.08.2024