Stellenangebot: Polizei

Polizeivizepräsidentin/Polizeivizepräsident (B 2) beim Polizeipräsidium Offenburg (w/m/d)

Außenaufnahme des Innenministeriums Baden-Württemberg

Beim regionalen Polizeipräsidium Offenburg ist sofort der Dienstposten

der Leitung des Führungs- und Einsatzstabes (w/m/d)

mit einer Beamtin/einem Beamten des höheren Polizeivollzugsdienstes zu besetzen.

Zugleich ist über den Dienstposten

der Polizeivizepräsidentin/des Polizeivizepräsidenten (w/m/d)

beim Polizeipräsidium Offenburg zu entscheiden.

Das regionale Polizeipräsidium Offenburg ist eine dem Ministerium des Inneren, für Digitalisierung und Kommunen unmittelbar nachgeordnete Dienststelle des Polizeivollzugsdienstes gem. § 115 PolG. Die Aufgaben des regionalen Polizeipräsidiums Offenburg ergeben sich aus § 116 PolG i. V. m. § 23 DVO PolG. Der Dienstbezirk des regionalen Polizeipräsidiums Offenburg ist in § 121 PolG festgelegt.

Der Leitung des Führungs- und Einsatzstabes obliegt die Leitung, Steuerung und Koordinierung der vier Stabsbereiche sowie die Dienst- und Fachaufsicht über diese. Sie trägt darüber hinaus die Personalverantwortung für die Beschäftigten der Organisationseinheit.

Die Leitung des Führungs- und Einsatzstabes wirkt bei der Personalentwicklung im Polizeipräsidium Offenburg mit; insbesondere obliegt ihr die Ausbildungsleitung für den höheren und den gehobenen Dienst gemäß den einschlägigen Vorschriften. Sie vertritt den Dienstbereich im Innen- und Außenverhältnis, hier insbesondere in der Zusammenarbeit mit anderen Dienststellen, benachbarten Behörden, Institutionen und Organisationen im Rahmen des zugewiesenen Aufgabenbereichs.

Bei herausragenden polizeilichen Einsatzlagen leitet sie den Führungsstab in einer besonderen Aufbauorganisation.

Der Dienstposten der Leitung des Führungs- und Einsatzstabes ist nach Besoldungsgruppe A 16 bewertet.

Bewerben können sich ausschließlich Beamtinnen und Beamte des höheren Polizeivollzugsdienstes aus der Landesverwaltung Baden-Württemberg, die über folgende Berufserfahrung verfügen:

  • Wahrnehmung von mindestens zwei Führungsfunktionen des höheren Polizeivollzugsdienstes in einer Dienststelle oder Einrichtung der Polizei des Landes, von denen wenigstens eine nach Besoldungsgruppe A15 bewertet gewesen ist oder
  • Wahrnehmung mindestens einer Führungsfunktion des höheren Polizeivollzugsdienstes in einer Dienststelle oder Einrichtung der Polizei des Landes und einer Funktion des höheren Polizeivollzugsdienstes in einem Ministerium, von denen wenigstens eine nach Besoldungsgruppe A15 bewertet gewesen ist.

Von Vorteil sind

  • eine breite Fachkompetenz sowie einschlägige Einsatz- bzw. Projekterfahrungen in operativen und strategischen polizeilichen Themenfeldern sowie
  • eine hohe Sozialkompetenz.

Mit der Vergabe des Dienstpostens wird auch über die künftige Beförderungsmöglichkeit nach A 16 entschieden, die vollzogen werden soll, sobald die persönlichen und stellenmäßigen Voraussetzungen vorliegen.

Der Dienstposten der Polizeivizepräsidentin/des Polizeivizepräsidenten umfasst die Stellvertretung der Dienststellenleitung. Die Dienstposteninhaberin/der Dienstposteninhaber ist in die wesentlichen Führungsprozesse der Dienststellenleitung eingebunden und trägt mit ihrer/seiner Führungsleistung dazu bei, die Ziele des Polizeipräsidiums Offenburg zu erreichen. Sie/Er ist zugleich Leitung des Führungs- und Einsatzstabes oder der Schutzpolizeidirektion oder der Kriminalpolizeidirektion.

Mit der Vergabe des Dienstpostens wird auch über die künftige Beförderungsmöglichkeit nach B 2 entschieden, die vollzogen werden soll, sobald die persönlichen und stellenmäßigen Voraussetzungen vorliegen.

Bewerben können sich ausschließlich Beamtinnen und Beamte des höheren Polizeivollzugsdienstes aus der Landesverwaltung Baden-Württemberg, die über folgende Berufserfahrung im höheren Polizeivollzugsdienst verfügen:

  • Wahrnehmung einer mindestens nach Bes.Gr. A 16 bewerteten Führungsfunktion des höheren Polizeivollzugsdienstes in einem Ministerium oder einer dem Ministerium des Inneren, für Digitalisierung und Kommunen nachgeordneten Polizeidienststelle oder Einrichtung für den Polizeivollzugsdienst.

Von Vorteil sind zusätzlich

  • eine breite Fachkompetenz in polizeilichen Themenfeldern und
  • eine vorbildliche, konstruktive, vertrauenswürdige Zusammenarbeit mit anderen Behörden, mit Dienststellen und Einrichtungen der Polizei sowie mit sonstigen Partnern bei der Gewährleistung der Inneren Sicherheit.

Für den Dienstposten der Polizeivizepräsidentin/des Polizeivizepräsidenten ist eine gesonderte Bewerbung erforderlich.

Frauen werden ausdrücklich zur Bewerbung aufgefordert. Schwerbehinderte Menschen werden bei entsprechender Eignung bevorzugt berücksichtigt. Die Vollzeitstelle ist grundsätzlich teilbar.

Die Information zur Erhebung von personenbezogenen Daten bei der betroffenen Person nach Art. 13 der Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) erhalten Sie hier.

Interessentinnen und Interessenten können sich bis 02.08.2024 per E-Mail an LPP.33.hPVD@im.bwl.de mit dem Betreff „Kennziffer 66-2024“ beim Ministerium des Inneren, für Digitalisierung und Kommunen Baden-Württemberg, Abteilung 3 - Referat 33 -, bewerben.

Ansprechpersonen sind die Leiterin des Referats 33, Frau Ströbele, Tel. 0711/231-5334 und Frau Faßmann, Tel. 0711/231-3915.

Bewerbungsfrist: 02.08.2024