Stellenangebot: Polizei

Leitung Abteilung 5 beim Landeskriminalamt Baden-Württemberg (w/m/d)

Außenaufnahme des Innenministeriums Baden-Württemberg

Beim Landeskriminalamt Baden-Württemberg ist sofort der Dienstposten

der Leitung der Abteilung 5 – Cybercrime und Digitale Spuren – (w/m/d)

mit einer Beamtin/einem Beamten des höheren Polizeivollzugsdienstes zu besetzen.

Das Landeskriminalamt Baden-Württemberg ist eine dem Ministerium des Inneren, für Digitalisierung und Kommunen unmittelbar nachgeordnete Dienststelle des Polizeivollzugsdienstes gem. § 115 PolG und die zentrale Dienststelle für besondere Aufgaben bei der Kriminalitätsbekämpfung in Baden-Württemberg. Die Aufgaben des Landeskriminalamts Baden-Württemberg ergeben sich aus § 116 PolG i. V. m. § 23 DVO PolG. Der Dienstbezirk des Landeskriminalamts ist in § 121 PolG festgelegt.

Der Leitung der Abteilung 5 - Cybercrime und Digitale Spuren - obliegen die Leitung, Steuerung und Koordinierung der Abteilung sowie die Dienst- und Fachaufsicht über die nachgeordneten Inspektionen sowie die Ausübung der Fachaufsicht über die landesweite kriminalpolizeiliche Aufgabenwahrnehmung im Bereich Cybercrime und Digitale Spuren. Sie trägt darüber hinaus die Personalverantwortung für die Beschäftigten der Organisationseinheit.

Die Leitung der Abteilung 5 vertritt den Bereich Cybercrime und Digitale Spuren im Innen- und Außenverhältnis, hier insbesondere in der Zusammenarbeit mit anderen Dienststellen, benachbarten Behörden, Institutionen und Organisationen im Rahmen des zugewiesenen Aufgabenbereichs.

Der Dienstposten ist nach Besoldungsgruppe A 16 bewertet.

Bewerben können sich aus Gründen der Personalentwicklung ausschließlich Beamtinnen und Beamte des höheren Polizeivollzugsdienstes aus der Landesverwaltung Baden-Württemberg bis Besoldungsgruppe A 15, die über folgende Berufserfahrung im höheren Polizeivollzugsdienst verfügen:

  • Wahrnehmung von mindestens zwei Führungsfunktionen des höheren Polizeivollzugsdienstes in einer Dienststelle oder Einrichtung der Polizei des Landes, von denen wenigstens eine nach Besoldungsgruppe A15 bewertet gewesen ist, oder
  • Wahrnehmung mindestens einer Führungsfunktion des höheren Polizeivollzugsdienstes in einer Dienststelle oder Einrichtung der Polizei des Landes und einer Funktion des höheren Polizeivollzugsdienstes in einem Ministerium, von denen wenigstens eine nach Besoldungsgruppe A15 bewertet gewesen ist.

Von Vorteil sind

  • Erfahrungen durch die Wahrnehmung einer Führungs- und Stabsfunktion oder von Führungsfunktionen auf mindestens zwei Führungsebenen im Bereich der Kriminalpolizei im höheren Dienst sowie in der speziellen Fachlichkeit der Abteilung und
  • eine hohe Sozialkompetenz.

Mit der Vergabe des Dienstpostens wird auch über die künftige Beförderungsmöglichkeit nach A 16 entschieden, die vollzogen werden soll, sobald die persönlichen und stellenmäßigen Voraussetzungen vorliegen.

Frauen werden ausdrücklich zur Bewerbung aufgefordert. Schwerbehinderte Menschen werden bei entsprechender Eignung bevorzugt berücksichtigt. Die Vollzeitstelle ist grundsätzlich teilbar.

Die Information zur Erhebung von personenbezogenen Daten bei der betroffenen Person nach Art. 13 der Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) erhalten Sie hier.

Interessentinnen und Interessenten können sich bis 02.08.2024 per E-Mail an LPP.33.hPVD@im.bwl.de mit dem Betreff „Kennziffer 69-2024“ beim Ministerium des Inneren, für Digitalisierung und Kommunen Baden-Württemberg, Abteilung 3 - Referat 33 -, bewerben.

Ansprechpersonen sind die Leiterin des Referats 33, Frau Ströbele, Tel. 0711/231-5334 und Frau Faßmann, Tel. 0711/231-3915.

Bewerbungsfrist: 02.08.2024