Corona-Beschränkungen für Geimpfte und Genesene werden weitgehend aufgehoben
Baden-Württemberg setzt die Beschlüsse der Ministerpräsidentenkonferenz vom 10. August umgehend um. Ab dem 16. August gelten die neuen Regelungen, die vor allem für geimpfte und genesene Personen die allermeisten Einschränkungen aufheben.
Coronavirus
Land fördert Luftfilter und CO2-Sensoren in Schulen und Kitas
Mit 70 Millionen Euro fördert das Land die Anschaffung von mobilen Luftfiltern und CO2-Sensoren. Diese können dazu beitragen, das Infektionsgeschehen in Schulen und in Kindertageseinrichtungen so gering wie möglich zu halten. Näheres regelt eine Förderrichtlinie des Kultusministeriums.
Coronavirus
Land informiert Kitas über Änderungen der Corona-Regelungen
Das Kultusministerium hat die Kindertageseinrichtungen und die Einrichtungen der Kindertagespflege über geplante Änderungen in der Corona-Verordnung Kita informiert. Damit legt das Land erste Grundsätze für den Regelbetrieb im Kita-Jahr 2021/2022 fest.
Hochschulen
Rückkehr in das Präsenzstudium
Im Wintersemester wird der Präsenzunterricht an den Hochschulen im Land wieder die Regel, Onlinekurse bleiben jedoch als Ergänzung. Damit wird dem Wunsch der Studierenden und Hochschulen entsprochen, die in die Lage versetzt werden, viele Präsenzveranstaltungen realisieren zu können.
Corona-Verordnung
Anpassung der Corona-Verordnung zum 26. Juli
Die Landesregierung hat die Corona-Verordnung des Landes zum 26. Juli geändert und verlängert. Die Änderungen betreffen vor allem Veranstaltungen und Volksfeste. Daneben erfolgen kleinere Anpassungen und Klarstellungen.
Schule und Kita
Impfen für Sicherheit und für Präsenzbetrieb
Für einen sicheren Präsenzbetrieb an Schulen und Kindertageseinrichtungen ist es wichtig, dass vor allem die Erwachsenen dranbleiben, die Ärmel hochkrempeln und sich rechtzeitig vollständig impfen lassen. Neben weiteren Schutzmaßnahmen ist das Impfen der Schlüssel zum Gesamterfolg gegenüber Corona.
Coronavirus
Weiter Maskenpflicht in Bussen, Bahnen und Bahnhöfen
Sinkende Inzidenzen erlauben eine Lockerung der Maskenpflicht im Nahverkehr. Ab 28. Juni ist das Tragen einer medizinischen Maske an Haltestellen im Freien keine Pflicht mehr. In Bussen, Bahnen, Bahnhöfen und geschlossenen Haltestellen gilt die Maskenpflicht weiterhin.
Corona-Verordnung
Neue Corona-Verordnung ab 28. Juni 2021
Die Landesregierung hat die Corona-Verordnung grundlegend überarbeitet und damit dem deutlich entspannteren Infektionsgeschehen angepasst. Die neuen vier Inzidenzstufen ermöglichen so wieder mehr Alltag in den verschiedenen Lebensbereichen, ziehen aber auch eine klare Bremse ein, wenn die Zahlen wieder steigen sollten.
Bildung
Lockerung der Maskenpflicht an den Schulen
Ab dem 21. Juni entfällt in Stadt- und Landkreisen mit einer 7-Tage Inzidenz unter 50 die Maskenpflicht an Schulen im Freien. Bei einer 7-Tage-Inzidenz von unter 35 und zwei Wochen ohne Infektionsfall an der Schule entfällt die Maskenpflicht auch im Unterricht. Die Testpflicht bleibt jedoch bestehen.
Coronavirus
Öffentlicher Verkehr ist mit Maske und Hygieneregeln weiterhin sicher
Laut Verkehrsminister Winfried Hermann muss die Maskenpflicht im öffentlichen Personennahverkehr weiter gelten. Erleichterungen an Haltestellen im Freien hält der Minister aber für vertretbar. Die Länder beraten derzeit über eine entsprechende Regelung.
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