Erste Bußgelder wegen Verstoß gegen die einrichtungsbezogene Impfpflicht
In Baden-Württemberg laufen derzeit mehr als 450 Bußgeldverfahren gegen Personen, die trotz behördlicher Aufforderung im Rahmen der einrichtungsbezogenen Impfpflicht noch keinen Immunitätsnachweis vorgelegt haben.
Corona
„Wir wollen rechtzeitig reagieren können“
Baden-Württemberg fordert, das Infektionsschutzgesetz zeitnah anzupassen. Dabei gehe es vor allem darum, zu verhindern, dass es wieder zu einem vollständigen Erliegen des wirtschaftlichen, gesellschaftlichen, kulturellen und vor allem schulischen Lebens kommt, sagt Gesundheitsminister Manne Lucha im Interview mit der Deutschen Presseagentur.
Coronavirus
Anpassung der Corona-Verordnung Krankenhäuser und Pflegeeinrichtungen
Die Landesregierung hat die Corona-Verordnung Krankenhäuser und Pflegeeinrichtungen angepasst. Künftig ist eine medizinische Maske für Beschäftigte in Pflege- und Eingliederungshilfeeinrichtungen ausreichend. Die neue Regelung gilt ab 4. Juni 2022.
Landesregierung
Bericht aus dem Kabinett vom 26. April 2022
Der Ministerrat hat sich am 26. April 2022 mit der aktuellen Flüchtlingssituation im Land befasst und eine Verlängerung der Corona-Basisschutzmaßnahmen beschlossen. Weitere Themen waren Landeshilfen für die Krankenhäuser und die Feierlichkeiten zum Landesjubiläum.
Corona-Maßnahmen
Neue Corona-Verordnung ab 3. April 2022
Ab Sonntag, 3. April 2022, gilt in Baden-Württemberg eine neue Corona-Verordnung. Damit fallen weitreichende Schutzmaßnahmen weg, für die es aufgrund des neuen Infektionsschutzgesetzes des Bundes keine rechtliche Grundlage mehr gibt. Die Maskenpflicht im Nahverkehr und im medizinischen Bereich bleibt erhalten.
Corona-Massnahmen
Eckpunkte der Corona-Strategie festgelegt
Die Koalition hat sich auf die weitere Corona-Strategie verständigt. Dabei werde man alle Möglichkeiten des Infektionsschutzgesetzes nutzen. Die Hotspot-Regel ist für Baden-Württemberg allerdings nicht umsetzbar.
Coronavirus
Sozialministerium passt Corona-Verordnungen an
Die zum 19. März 2022 geänderte Corona-Verordnung des Landes und der damit verbundene Wegfall des Stufensystems führt auch zu Anpassungen anderer Corona-Fachverordnungen des Sozial- und Gesundheitsministeriums.
Corona-Maßnahmen
Geänderte Corona-Verordnung ab 19. März 2022
Ab Samstag, 19. März 2022, gilt in Baden-Württemberg eine geänderte Corona-Verordnung. Das Land nutzt die im neuen Infektionsschutzgesetz des Bundes vorgesehene Übergangsregel. Damit bleiben die Maskenpflicht in Innenräumen sowie Zugangsbeschränkungen in bestimmten Bereichen zunächst bestehen.
Coronavirus
Änderung der Teststrategie an Schulen und Kitas bis zu den Osterferien
Das Land ändert die Teststrategie an Schulen und Kitas bis zu den Osterferien: Ab dem 21. März 2022 sind zwei statt drei Tests pro Woche für die Schülerinnen und Schüler verpflichtend, außerdem entfallen die Testungen an fünf aufeinanderfolgenden Schultagen nach einem Infektionsfall.
Corona-Massnahmen
Baden-Württemberg kehrt in die Warnstufe zurück
Die Landesregierung hat die Corona-Verordnung angepasst und lockert mit Bedacht die Einschränkungen. Damit gilt im Land wieder die Warnstufe und die 3G-Regelung.
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