Corona-Maßnahmen

Geänderte Corona-Verordnung ab 19. März 2022

Lesezeit: 5 Minuten
  • Teilen
  •  
Eine Familie beim Einkaufen im Supermarkt mit FFP2-Masken

Ab Samstag, 19. März 2022, gilt in Baden-Württemberg eine geänderte Corona-Verordnung. Das Land nutzt die im neuen Infektionsschutzgesetz des Bundes vorgesehene Übergangsregel. Damit bleiben die Maskenpflicht in Innenräumen sowie Zugangsbeschränkungen in bestimmten Bereichen zunächst bestehen.

Das neue Infektionsschutzgesetz (IfSG) des Bundes fährt die bisherigen Corona-Maßnahmen auf wenige Basismaßnahmen zurück. Mit Blick auf die derzeit hohen Inzidenzen nutzt das Land die im Gesetz vorgesehene Übergangsregel, die zumindest bis zum 2. April 2022 ergänzende Schutzmaßnahmen ermöglicht. Entsprechend hat das Land die Corona-Verordnung grundlegend überarbeitet. Die Verordnung wurde am Freitag, 18. März 2022, verkündet und tritt am Samstag, 19. März 2022, in Kraft.

Wesentliche Punkte der neuen Verordnung

  • Das bisherige Stufensystem in der Corona-Verordnung (Basis-, Warn- und Alarmstufe) entfällt.
  • Kapazitätsbeschränkungen sowie Kontaktbeschränkungen sind ab 19. März 2022 ebenfalls nicht mehr Teil der Verordnung (da im künftigen IfSG nicht mehr vorgesehen).
  • Die allgemeine Maskenpflicht bleibt auf Grundlage der Übergangsfrist bis 2. April 2022 bestehen: Das gilt insbesondere für die FFP2-Maskenpflicht in geschlossenen Räumen und im öffentlichen Nahverkehr für Personen über 18 Jahre. Im Freien reicht eine medizinische Maske, wenn der Mindestabstand nicht eingehalten werden kann. Auch an Schulen gilt weiterhin die Maskenpflicht.
  • Ebenfalls Teil der Übergangsregel sind weiterhin Test(nachweis)pflichten, das heißt:
    • unverändert 3G bei öffentlichen Veranstaltungen, beim Betrieb von Kultur-, Freizeit- und sonstigen Einrichtungen, bei Messen und Ausstellungen, bei Angeboten außerschulischer und beruflicher Bildung, in der Gastronomie und Beherbergung sowie bei körpernahen Dienstleistungen und so weiter
    • 2G mit zusätzlichem Test in Diskotheken, Clubs.
  • Auch die Regeln betreffend die Pflichten zur Erstellung von Hygienekonzepten bleiben – wie gehabt – bestehen (zum Beispiel bei öffentlichen Veranstaltungen und in Diskotheken und Clubs).
  • Die Testpflicht an Schulen (zwei Mal pro Woche), in Krankenhäusern oder in Pflegeeinrichtungen wird fortgeführt. Die allgemeine Abstandsempfehlung (1,5 Meter) bleibt erhalten.

Infektionsschutzgesetz passt nicht zur aktuellen Lage

„Das neue Infektionsschutzgesetz des Bundes passt nicht zur derzeitigen Corona-Lage“, sagte Ministerpräsident Winfried Kretschmann. „Ja, das Virus hat sein Gesicht verändert. Aber die Pandemie ist mitnichten vorbei. Und mitten in diese erneute Welle kommt jetzt ein neues Infektionsschutzgesetz, das fast keine grundlegenden Schutzmaßnahmen mehr vorsieht, und das den Ländern einen völlig unzureichenden Instrumentenkasten an die Hand gibt. Wir haben deshalb entschieden, die Maskenpflicht und die geltenden Zugangsbeschränkungen nach der 3G- beziehungsweise 2G+-Regel bis zum 2. April zu verlängern, um zumindest die aktuelle Welle möglichst schnell zu brechen.“

Corona-Verordnung des Landes

Die Corona-Regelungen auf einen Blick (gültig ab 19. März 2022) (PDF)

Weitere Informationen zum Coronavirus in Baden-Württemberg

Mit unserem Messenger-Service bekommen Sie immer alle Änderungen und wichtige Informationen aktuell als Pushnachricht auf Ihr Mobiltelefon.

Weitere Meldungen

Im Rosengarten im Park der Villa Reitzenstein spielt eine Band vor Publikum.
Parköffnungen

Kulturprogramm 2025 im Park der Villa Reitzenstein

Jugendliche mit Abstimmungskarten in einem Saal
Jugendliche

Erfolgreicher Jugendkongress auf der Bodensee-Konferenz

Die Staatsrätin für Zivilgesellschaft und Bürgerbeteiligung, Barbara Bosch (links), und Prof. Dr. Bernd Kühlmuß (rechts) mit der Urkunde.
Auszeichnung

Bundesverdienstkreuz für Prof. Dr. Bernd Kühlmuß

Schaubild mit wesentlichen Zahlen zur Hochschulfinanzierungsvereinbarung III von 2026 bis 2030.
Hochschulen

Land sichert Finanzierung der Hochschulen bis 2030

Blaulicht und Schriftzug "Stopp Polizei" auf einem Einsatzfahrzeug.
Polizei

Polizeiliche Kriminalstatistik 2024 des Bundes vorgestellt

Eine muslimische Einwanderin sitzt mit anderen Personen am Tisch und schaut sich während des Englischunterrichts Blätter mit Grammatikaufgaben an.
Migration

20 Projekte für Frauen mit Zuwanderungsgeschichte

Wirtschaftsministerin Dr. Nicole Hoffmeister-Kraut
Energiewirtschaft

Einsparpotenzial beim klimaneu­tralen Umbau des Energiesystems

Schaubild beschreibt wie das Radon-Innenraummessprogramm funktioniert
Strahlenschutz

Neuauflage des erfolgreichen Radon-Messprogramms für Wohngebäude

Kabinettssitzung in der Villa Reitzenstein in Stuttgart
Landesregierung

Bericht aus dem Kabinett vom 1. April 2025

Eine Doktorandin aus Venezuela arbeitet im Labor. (Bild: © dpa)
Fachkräfte

Landesagentur für die Zuwanderung von Fachkräften startet

Justitia links neben zwei Paragraphen
Justiz

Justiz baut Angebot von Commercial Courts weiter aus

von links nach rechts: Wirtschaftsministerin Dr. Nicole Hoffmeister-Kraut, Kerstin Jorna (Europäische Kommission), Luc Van den hove (Präsident und CEO von imec), Ministerpräsident Winfried Kretschmann und der flämische Ministerpräsident Matthias Diependaele bei der Bekanntgabe des Ansiedlungsprojekts
Innovation

Neues imec-Kompetenzzentrum in Baden-Württemberg

Ein Bio-Bauer bringt mit seinem Traktor und einem Tankwagen als Anhänger, die angefallende Jauche auf einer Wiese aus. (Bild: dpa)
Landwirtschaft

Neue App für GAP-Anstragsteller verfügbar

Die Bewohnerin (r) einer Wohngemeinschaft für Senioren unterhält sich bei Kaffee und Kuchen mit ihren Gästen (Bild: © dpa).
Ältere Menschen

14. Deutscher Seniorentag in Mannheim

MLR
Landwirtschaft

Agrarministerkonferenz 2025 in Baden-Baden