Am 9. September 1951 traf das Bundesverfassungsgericht als „Hüter des Grundgesetzes“ in Karlsruhe seine erste Entscheidung. Seither sind 70 Jahre vergangen. Der Einsatz des Bundesverfassungsgerichts zum Schutz des Rechts und der Würde aller Menschen ist eine Erfolgsgeschichte.
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