Pressemitteilungen Ministerium für Soziales, Gesundheit und Integration
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Coronavirus
Corona-Schutzmaßnahmen des Bundes enden zum 8. April 2023
Nach der Aufhebung der Corona-Verordnung des Landes Anfang März entfallen mit Ablauf des 7. April 2023 auch die verbliebenen Schutzmaßnahmen nach dem Infektionsschutzgesetz des Bundes. Gesundheitsminister Manne Lucha empfiehlt dennoch, weiterhin Umsicht und Rücksicht walten zu lassen.
Coronavirus
Land hebt alle Corona-Verordnungen zum 1. März 2023 auf
Baden-Württemberg plant, zum 1. März 2023 die Corona-Verordnung und damit auch die noch bestehenden Ressortverordnungen aufzuheben. Für den eigenverantwortlichen Schutz vor Infektionskrankheiten gilt unverändert: Wer krank ist, bleibt zuhause.
Corona-Verordnung
Ende der Maskenpflicht im Nahverkehr und für Personal in Arztpraxen
Mit einer Änderung der Corona-Verordnung entfällt in Baden-Württemberg ab dem 31. Januar 2023 die Maskenpflicht unter anderem im öffentlichen Personennahverkehr sowie für Personal in Arztpraxen. Das stufenweises Vorgehen bei der Rücknahme von Einschränkungen hat sich bewährt.
Corona
Corona-Verordnung zur Absonderung angepasst
Das Sozialministerium hat die Corona-Verordnung Absonderung angepasst. Statt der Isolationspflicht gilt nun eine Maskenpflicht bei Kontakt mit nicht zum Haushalt gehörenden Personen.
Coronavirus
Entschädigung bei Absonderung nur noch für dreifach Immunisierte
Für Mitarbeitende in Corona-bedingter Isolation wird ein Verdienstausfall ab Oktober nur noch dann erstattet, wenn sie drei Immunisierungsereignisse vorweisen können. Hierzu müssen mindestens zwei Impfungen gehören.
Corona
Angepasste Corona-Verordnung tritt am 1. Oktober 2022 in Kraft
Nachdem auch der Bundesrat dem neuen Infektionsschutzgesetz zugestimmt hat, soll es in Baden-Württemberg ab 1. Oktober 2022 eine neue Corona-Verordnung geben. An den bisherigen Regeln soll sich jedoch zunächst nichts ändern. Das Land behält aber die Infektionslage weiter genau im Blick.
Coronavirus
Corona-Verordnung Absonderung angepasst
Baden-Württemberg passt die Regelungen zum Tätigkeitsverbot bei asymptomatischem positiv getestetem medizinischem Personal an. Im Einzelfall dürfen positiv auf das Coronavirus getestete Beschäftige in Kliniken und vergleichbaren medizinischen Einrichtungen arbeiten. Die neue Verordnung gilt ab 25. Juli 2022.
Coronavirus
Anpassung der Corona-Verordnung Krankenhäuser und Pflegeeinrichtungen
Die Landesregierung hat die Corona-Verordnung Krankenhäuser und Pflegeeinrichtungen angepasst. Künftig ist eine medizinische Maske für Beschäftigte in Pflege- und Eingliederungshilfeeinrichtungen ausreichend. Die neue Regelung gilt ab 4. Juni 2022.
Coronavirus
Quarantäne- und Isolationsregeln angepasst
Auch Baden-Württemberg ändert die Isolations- und Quarantäneregeln im Land. Künftig beträgt die Isolation für positiv getestete Personen im Regelfall nur noch fünf Tage. Die Quarantäne für enge Kontaktpersonen und Haushaltsangehörige entfällt vollständig.
Coronavirus
Lagebericht des Landesgesundheitsamts künftig nur noch werktags
Künftig wird das Landesgesundheitsamt den Lagebericht mit Daten zum Coronavirus-Infektionsgeschehen nur noch werktags veröffentlichen. Die Berichterstattung an Wochenenden und Feiertagen entfällt.
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