Wohngeldbeziehende erhalten in Baden-Württemberg am 1. September 2022 einen einmaligen Heizkostenzuschuss in Höhe von mindestens 270 Euro. Angesichts der stark steigenden Energiepreise ist dies eine wichtige Maßnahme, um einkommensschwächere Bürgerinnen und Bürger zu entlasten.
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