Förderung von regionalen Schlachthöfen nach Tierwohlkriterien
Ab sofort können Anträge zur Förderung von Investitionen in regionalen Schlachthöfen nach Tierwohl-Kriterien, die die Verbesserung des Tierschutzes zum Ziel haben, gestellt werden. Für das Landesprogramm steht ein Fördervolumen von insgesamt bis zu elf Millionen Euro bereit.
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