Beschlüsse der Corona-Lenkungsgruppe
Entzerrung des Schülerverkehrs
Seit Beginn des Schuljahres fördert das Land fast vollständig zusätzliche Schulbusfahrten, um überfüllte Schulbusse zu vermeiden. Bis Ende vergangenen Jahres konnten die Kommunen so über 2.000 zusätzliche Fahrten anbieten. Ebenso wichtig ist die Entzerrung des Schülerverkehrs durch gestaffelte Schulanfangszeiten. Für Schulen mit gestaffeltem Unterrichtsbeginn und/oder Wechselunterricht werden die Anreize für zusätzliche Busse nochmal erhöht. In solchen Fällen gelten künftig reduzierte Auslösewerte, ab denen die Kommunen zusätzliche Schulbusse bestellen können, die das Land maßgeblich finanziert – und zwar, wenn die Hälfte der Sitzplätze besetzt ist.
Neue Quarantäneregeln wegen Virusvarianten
Auch in Baden-Württemberg breiten sich neuartige Virusvarianten (Variants of Concern, VoC) wie die sogenannte britische Mutante B.1.1.7 aus, die signifikant ansteckender sind als der bekannte „Wildtyp“ des Virus. Deshalb hat das Land die Quarantäneregeln angepasst. Die Quarantänedauer für Kontaktpersonen der Kategorie I ist von zehn auf 14 Tage verlängert worden. Das gilt ebenso für Haushaltsangehörige der infizierten Person und von Kontaktpersonen von Infizierten mit einer Virusmutation.Schüler können sich erst ab dem fünften Tag freitesten lassen, sobald feststeht, dass bei der positiv getesteten Person keine neuartige Virusvariante festgestellt wurde.
Auch die Regeln für die Einreise-Quarantäne hat die Landesregierung entsprechend angepasst: Wer aus einem Hochinzidenzgebiet einreist, kann sich künftig nicht mehr freitesten lassen. Wer aus einem Gebiet mit Virusvarianten einreist, muss 14 Tage lang in Quarantäne verbleiben und kann sich ebenfalls nicht freitesten lassen.
Bislang waren von einer Infektion Genesene für sechs Monate von der Quarantänepflicht befreit. Da die Virusmutanten jedoch eine neue Variante darstellen, ist diese Befreiung mit der Anpassung der beiden Verordnungen auf drei Monate reduziert worden.
Weitere Erkenntnisse über Aeorsole
Der Expertenkreis Aerosole wird sich vertiefend damit beschäftigen, ob und wie sich die bekannten Virusmutationen auf die bisher bekannte Verbreitung virenhaltiger Aerosole auswirken. Ebenso soll die Aerosolbelastung im öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) wie Busse, Straßenbahnen, U- und S-Bahnen und in Fahrzeugen untersucht werden. Außerdem wird der Expertenkreis das Belüftungsprojekt „Berliner Modell“ und die Studie „Probebetrieb Bayerische Staatsoper“ bewerten im Hinblick auf Öffnungsmöglichkeiten in der Kultur- und Veranstaltungsbranche, sowohl in Innenräumen als auch bei Freiluftveranstaltungen.
Verteilung von Schnelltests
Das Land hat fünf Millionen sogenannte Point of Care-Antigentests als Notreserve beschafft. Diese Schnelltests kommen nun Einrichtungen im Land zu Gute, denen auf dem vom Bund vorgesehenen Bezugsweg oder anderweitig eine Beschaffung kurzfristig nicht möglich ist. Dazu zählen Krankenhäuser, Vorsorge- und Rehabilitationseinrichtungen, Pflegeeinrichtungen, Einrichtungen für Menschen mit Behinderungen, der Wohnungslosenhilfe und im Notfall auch für die Gesundheitsämter. Die Notfallreserve soll schnell, gezielt und unbürokratisch verteilt werden durch Verbände wie den Arbeiter-Samariter-Bund, das Deutsche Rote Kreuz, der Johanniter-Unfall-Hilfe oder dem Malteser Hilfsdienst.
Antigen-Testpflicht im Pflegebereich
Das Land setzt mit der jüngsten Corona-Verordnung den Beschluss der Bundeskanzlerin mit den Ländern um, wonach Personal in den Altenheimen und Pflegeeinrichtungen mehrmals pro Woche ver-pflichtend getestet werden soll. Konkret soll das Personal zwingend zwei Mal pro Woche durch die Einrichtungen oder den Pflegedienst mit einem Antigentest getestet werden.
Verteilung von FFP2-Masken
Der Bund lässt derzeit FFP2-Masken an vulnerable Gruppen verteilen. Zusätzlich zu dieser Initiative wird das Land kostenlos weitere 90 FFP2-Masken pro Person verteilen. Und zwar an pflegebedürftige Menschen in stationären Einrichtungen (etwa 100.000 Personen) und deren Angehörige, Menschen mit Behinderung und Bewohner in stationärer Einrichtungen (etwa 23.000 Personen) und Menschen in Einrichtungen der Obdachlosenhilfe (etwa 5.000 Personen). Die Verteilung der FFP2-Masken soll über die Stadt- und Landkreise erfolgen.
Hotspot-Strategie auf den Weg gebracht
Die Lenkungsgruppe hat sich auf nächtliche Ausgangsbeschränkungen in Hotspot-Gebieten geeinigt. Dazu zählen Kreise mit einer Sieben-Tage-Inzidenz von über 200 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohnern. Die Details werden vom Sozialministerium in einem Erlass geregelt. Ausnahmen würden für medizinische Notfälle gelten oder aus Arbeitsgründen. Im Erlass sollen auch weitere Einschränkungen in den Hotspot-Gebieten wie Veranstaltungsverbote geregelt werden.
Bericht des Expertenkreises „Aerosole“
Aerosole gelten als einer der wesentlichen Übertragungswege für das Corona-Virus. Das Infektionsrisiko durch virenhaltige Aerosole kann am wirksamsten durch eine Kombination verschiedener Maßnahmen gemindert werden. Einzelmaßnahmen wie etwa Raumfilter sind dagegen allein nicht ausreichend und können regelmäßiges Lüften nicht ersetzen. Das ist das Ergebnis des ersten Berichts des Expertenkreises Aerosole, den die Lenkungsgruppe initiiert hat. Der Bericht soll als Grundlage dienen, weitere Maßnahmen zum Schutz vor Aerosolen zu ergreifen.
Im Außenbereich sind nach Darstellung der Experten die Abstände zu anderen Menschen wichtig, ebenso sollte die Aufenthaltsdauer in der Nähe von Menschen reduziert werden. Wo Abstände nicht eingehalten werden können, empfiehlt sich das korrekte Tragen einer möglichst wirksamen Maske. In Innenräumen kann saubere Atemluft durch Raumlüftungsanlagen sichergestellt werden, ebenso durch regelmäßiges Lüften. In Räumen, die nicht ausreichend gelüftet werden können oder in denen sich häufig wechselnde Personen befinden, können hoch wirksame, mobile Innenraumluftfilter eine zusätzliche Maßnahme sein.
Lüften wie auch Filtern/Reinigen der Luft mindert jedoch alleine nicht das Risiko einer Infektion. Daneben sollte auch die Personenzahl reduziert, die Abstände eingehalten werden und die Aufenthaltsdauer möglichst kurz sein. Und grundsätzlich sind die Hygieneregeln und wirkungsvolle Masken ein wichtiger Schutz.
Weitere Verbesserungen im Schülerverkehr
Das Land fördert seit Schuljahresbeginn zusätzliche Schulbusse, um die Ansteckungsgefahr von Schülern auf dem Schulweg zu verringern. Mittlerweile sind rund zusätzliche 1.140 Busfahrten bestellt. Bislang läuft die Landesförderung bis zum Ende des Jahres, soll aber auch im neuen Jahr weitergehen.
Eine Entzerrung der Unterrichtszeiten würde ebenso helfen, überfüllte Schulbusse zu vermeiden. Dazu wollen Verkehrsministerium und Kultusministerium zusammen mit den kommunalen Landesverbänden und dem Verband Württembergischer Omnibusunternehmen bei einem runden Tisch klären, wie die Unterrichtszeiten besser gestaffelt, und die Buskapazitäten weiter erhöht werden können. Das gilt insbesondere für Hotspot-Regionen.
Impfstrategie des Landes
Anfang kommenden Jahres könnten zwei Impfstoffe gegen das Coronavirus verfügbar sein. Darauf bereitet sich das Land vor. Es wird am Anfang wohl erst mal nur eine begrenzt verfügbare Zahl an Impfdosen geben, deshalb wird die Impfung der Bevölkerung in verschiedenen Phasen erfolgen, wobei vulnerable Bevölkerungsgruppen oder Mitarbeiter der Gesundheitsversorgung bevorzugt werden. Wenn mehr Impfstoff zur Verfügung steht, kann dann ein breites Impfangebot an die Bevölkerung gemacht werden. Ein Impfzwang besteht nicht.
Im ersten Schritt sollen in jedem Regierungsbezirk ein bis zwei Impfzentren eingerichtet werden. In einem zweiten Schritt sollen die Impfzentren dann auf jeden Landkreis ausgeweitet werden. Sobald es Menge und Eigenschaften der Impfstoffe zulassen, soll die Impfung dann in einer zweiten Phase regulär in den Arztpraxen erfolgen.
Weiter wird es mobile Impfteams geben, beispielsweise für Pflegeheime. Denn ein Teil der vulnerablen Gruppen wird auf diese mobilen Angebote angewiesen sein. Zudem wird derzeit ein Konzept zur Impfung in Kliniken erarbeitet, in denen das dort beschäftigte Personal geimpft werden soll. Die Impfstrategie muss noch abschließend vom Ministerrat beschlossen werden.
Umgang mit sogenannten Quarantäneverweigerern
Wie soll mit Menschen umgegangen werden, die sich nicht an die vorgeschriebene Quarantäne halten? Das soll in einem landeseinheitlichen Konzept geregelt werden, das von Sozialministerium, Innenministerium, Justizministerium und den kommunalen Landesverbänden kurzfristig erarbeitet wird. Dabei soll unterschieden werden zwischen Quarantäneverweigerern mit und ohne psychische Erkrankung. Quarantäneverweigerer mit psychischer Erkrankung könnten in einer psychiatrischen Einrichtung untergebracht werden. Bei Quarantäneverweigerern ohne psychische Erkrankung kommt das nicht in Betracht. Bei ihnen handelt es sich meist um Wohnungslose oder Geflüchtete. Auch sie könnten vorübergehend in einer geeigneten abgeschlossenen Einrichtung untergebracht werden, etwa einer Kaserne, einer Ferienwohnung oder einem Hotel – eine richterliche Anordnung vorausgesetzt. Grundsätzlich kommt eine dezentrale als auch eine zentrale Unterbringung in Betracht.
Testzentrum am Stuttgarter Flughafen bleibt in Betrieb
Das Testzentrum am Stuttgarter Flughafen wird weiterhin in Betrieb bleiben. Allerdings sollen sich dort vor allem Reiserückkehrer sofort nach Landung testen lassen können, die Berufspendler sind oder einer Tätigkeit nachgehen, die für Aufrechterhaltung bestimmter Bereiche unabdingbar ist, etwa im Gesundheitswesen, in der Pflege, im öffentlichen Dienst oder bei der Polizei.
Infektionstreiber mittlerweile weitgehend unbekannt
Unbekannte Infektionstreiber auch im Land: Laut Robert Koch-Institut können aktuell bei drei Viertel der gemeldeten Coronafälle in Deutschland keine Aussagen mehr über die Infektionsquelle getroffen werden. In Baden-Württemberg liegt der Anteil dieser Fälle bei 60 Prozent. Das heißt es ist oft unklar, ob die Infektion bei privaten Treffen oder im öffentlichen Raum erfolgt ist und wer Treiber der Infektionen ist.
Mehr Teststellen im Land
Ausbau der Teststellen im Land: Sollten die vorhandenen Test-Strukturen in Stadt- und Landkreisen nicht ausreichen, können diese künftig zusätzliche Testzentren beim Sozialministerium anmelden. Diese Testzentren werden dann lokal und zeitlich begrenzt an einem geeigneten Standort eingerichtet. Das könnten zum Beispiel Gemeinde- oder Mehrzweckhallen sein.
Geplant sind vier mobile Testzentren mit jeweils bis zu zwei Teststraßen. Somit können pro Testzentrum bis zu 300 Tests am Tag vorgenommen werden. Ein solches Testzentrum kann grundsätzlich für zwei Wochen an einem Ort eingesetzt werden, je nach Infektionslage ist maximal eine Verlängerung um zwei Wochen möglich. Für den Betrieb der Teststellen bedarf es der Unterstützung Dritter, wie beispielsweise Hilfsorganisationen oder der Bundeswehr.
Unterstützung für Gesundheitsämter
Unterstützung der Gesundheitsämter durch Polizeifreiwillige: Knapp 200 Mitglieder des freiwilligen Polizeidienstes werden die Gesundheitsämter unterstützen. Sie sollen dabei vor allem bei der Kontaktpersonennachverfolgung helfen. Die Ehrenämtler springen ansonsten vor allem dann ein, wenn auf den Polizeidienststellen personelle Engpässe gibt und helfen bei Veranstaltungen oder im Verkehr.
Unterstützung der Gesundheitsämter in der Pandemie
Die Gesundheitsämter sollen weiteres Personal erhalten. Die Landkreise haben deshalb bereits externe Aushilfskräfte eingestellt sowie zum Teil auch Amtshilfe der Bundeswehr beantragt. Auch die Kommunen sollen Personal, wo möglich, zur Verfügung stellen. Die Ministerien prüfen ebenso, ob sie Personal abstellen können. Außerdem sollen gezielt Studenten aller Fachrichtungen angeworben werden.
Zudem sollen die Gesundheitsämter weiter digitalisiert werden mit dem Ziel, das Personal zu entlasten und wichtige Informationen der Öffentlichkeit und der Politik rasch zur Verfügung zu stellen. Das Sozialministerium wird mit einer Rechtsverordnung dafür Sorge tragen, dass eine landeseinheitliche Hard- und Software bei allen Gesundheitsämtern eingeführt wird. Dafür stellt der Bund dem Land 6,5 Millionen Euro zur Verfügung.
Mehr Tests und Teststellen
In den vergangenen Monaten konnten die Testkapazitäten im Land bereits massiv von ca. 40.000 Corona-Tests pro Woche im März bis auf etwa 145.000 Tests pro Woche Anfang Oktober erhöht werden. Aufgrund dieser erweiterten Testkapazitäten sind die Labore mittlerweile vollständig ausgelastet. Deshalb hat die Landesregierung bereits beschlossen, die Laborkapazitäten im Landesgesundheitsamt und an der CVUA Stuttgart deutlich zu erweitern. Außerdem prüft das Sozialministerium, ob auch Labore genutzt werden können, die sich bislang um die Auswertung der Tests der Reiserückkehrer gekümmert haben. Das Land plant außerdem 5 Millionen Antigen-Schnelltestes zu beschaffen. Sie liefern schnelle Ergebnisse, ob eine Infektion vorliegt und dürften zu einer weiteren Entlastung der Labore sorgen, weil weniger Corona-Tests benötigt werden.
Die Schnelltests sollen insbesondere zum Schutz der Menschen in Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen eingesetzt werden.
Mehr Tests führen zu einer wachsenden Auslastung der Teststellen. Bislang stellen Corona-Schwerpunktpraxen und Corona-Teststellen in den Landkreisen flächendeckende Testmöglichkeiten sicher. Weitere Teststellen könnten unter dem Dach des öffentlichen Gesundheitsdienstes betrieben werden, beispielsweise durch das Deutsche Rote Kreuz, das bereits Teststellen für Reiserückkehrer im Sommer betreut hatte.
Noch stärkere Förderung zusätzlicher Schulbusse
Seit Schuljahresbeginn fördert das Land 80 Prozent der Mehrkosten für zusätzliche Schulbusse, um die Infektionsgefahr auf dem Schulweg zu minimieren. Nun passt das Land das Förderprogramm noch mal an: Künftig trägt das Land 95 Prozent der Mehrkosten für zusätzliche Busse. Außerdem sollen zusätzliche Busse schon dann gefördert werden, wenn in den eingesetzten Bussen alle Sitzplätze regelmäßig belegt sind. Stehplätze soll es im Regelfall nicht mehr geben. Bei Niederflurbussen mit wenigen Sitzplätzen sollen dann weitere Busse genutzt werden, wenn 20 Prozent der im Fahrzeug zulässigen Stehplätze regelmäßig belegt sind.
Beherbergungsverbot bundesweit für Reisende aus deutschen Hotspots
Im Rahmen der heutigen Besprechung der Länder mit dem Bund wurde das Beherbergungsverbot für Reisende aus inländischen Corona-Hotspots bekräftigt. Das bedeutet, dass Reisende aus innerdeutschen Hotspots nicht in Hotels, Ferienwohnungen und ähnlichen Beherbergungsbetrieben aufgenommen werden dürfen. Das gilt bundesweit. Bewohnern der innerdeutschen Hotspots wird dringend dazu geraten, in ihrer Heimat zu bleiben. In Baden-Württemberg betrifft dies derzeit Einwohner des Landkreises Esslingen, da die 7-Tages-Inzidenz dort 50 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner übersteigt.
Land will Luftreinhaltung in Unternehmen fördern
Auch Unternehmen haben mit der Herausforderung zu kämpfen, die Ausbreitung der virenhaltigen Aerosole in geschlossenen Räumen einzudämmen. Dafür können auch technische Lüftungsanlagen notwendig sein, wenn sonstige Maßnahmen wie Lüften nicht ergriffen werden können oder nicht ausreichen. Das Land plant, gerade kleinere und mittlere Unternehmen dabei zu unterstützen. Das Angebot soll eine Erstberatung umfassen, um möglichst vielen Unternehmen schnell sinnvolle und effektive Lüftungskonzepte aufzuzeigen. Ebenso soll mit einer begleitenden Studie parallel die wissenschaftliche Grundlage für eine effektive Beratung geschaffen werden. Das Konzept des Wirtschaftsministeriums wird nun dem Ministerrat vorgestellt. Auch soll ein enger Austausch mit dem Aerosol-Expertenrat des Wissenschafts-ministerium stattfinden.
Beschränkung privater Feiern
Die Ministerpräsidentenkonferenz hat am 29. September eine Begrenzung der Teilnehmerzahl bei privaten Feiern in Abhängigkeit von der epidemiologischen Lage beschlossen. Diesen Beschluss setzt das Land nun in Form eines Erlasses des Sozialministeriums um. Wird in einem Landkreis die 7-Tages-Inzidenz von 35 Fällen pro 100.000 Einwohnern überschritten, muss die zuständige Ortspolizeibehörde in Zusammenarbeit mit dem örtlichen Landratsamt/Gesundheitsamt bei privaten Feiern eine Höchstteilnehmerzahl festlegen. Für Feiern in öffentlichen oder angemieteten Räumen soll sie auf maximal 50 Teilnehmer festgelegt werden, in privaten Räumen werden 25 Teilnehmer empfohlen. Wenn in einem Landkreis die 7-Tages-Inzidenz von 50 Fällen pro 100.000 Einwohnern überschritten wird, sind weitere Maßnahmen durch die Gesundheitsämter nach vorheriger Beteiligung der betroffenen Gemeinden und Städte zu erlassen. Die Teilnehmerzahl soll dann auf höchstens 25 Teilnehmer in öffentlichen oder angemieteten Räumen beschränkt werden, in privaten Räumen werden nicht mehr als 10 Teilnehmer empfohlen.
Förderprogramm für zusätzliche Schulbusse wird verlängert
Das Land fördert seit Beginn des Schuljahres den Einsatz zusätzlicher Schulbusse mit 80 Prozent. Die Förderung war ursprünglich bis zu den Herbstferien Ende Oktober angedacht, wird nun aber bis zum Jahresende verlängert, unter anderem wegen der steigenden Infektionszahlen. Der Einsatz zusätzlicher Busse soll das Ansteckungsrisiko auf dem Schulweg zu verringern.
Entschädigungsansprüche für Eltern, wenn die Kinder in Quarantäne müssen
Eltern können künftig auch dann Entschädigung erhalten, wenn nur einzelne Klassen einer Schule oder nur eine Kita-Gruppe nach Hause in Quarantäne geschickt wird und sie dadurch Verdienstausfälle erleiden, weil sie ihre Kinder betreuen müssen. Bislang konnten Eltern diese Ansprüche anmelden, wenn eine Einrichtung komplett geschlossen wurde. Eine Entschädigung kommt aber nicht in Betracht, wenn sich ein Kind außerhalb der Schule angesteckt hat und in Quarantäne muss.
Aerosol-Schutz
Auf Beschluss der Lenkungsgruppe werden das Wissenschaftsministerium und das Sozialministerium einen multidisziplinären Expertenkreis einberufen, der sich mit den neuesten Erkenntnissen über die Verbreitung von Aerosolen beschäftigen, und auch kurzfristig Handlungsempfehlungen geben soll. Aerosole sind flüssige Partikel, die stundenlang in einem Raum schweben können und bei Einatmung tief in die Lunge vordringen. Sie gelten als ein Haupttreiber der Corona-Pandemie. Wenn sich im Herbst und Winter das private und öffentliche Leben vermehrt in geschlossene Räume verlagert, ist es von erheblicher Bedeutung die Ausbreitung der Aerosole einzudämmen. Die Raum- und Luftverhältnisse beeinflussen das Infektionsrisiko ganz entscheidend. Gerade in Bereichen, die in besonderem Maße potentiell gefährdet sind, sollen gesonderte Schutzmaßnahmen ergriffen werden, die über die gute Durchlüftung oder die begrenzet Personenzahl in einem Raum hinausgehen.
Corona-Testzentren
Die Teststellen für Reiserückkehrer an den Autobahnrastplätzen Kemmental/Ost, Neuenburg/Ost, sowie am Hauptbahnhof Stuttgart und am Flughafen Friedrichshafen werden nach dem Ende der Sommerreisezeit planmäßig zum 1. Oktober eingestellt. Denn sie waren vor allem für die Reiserückkehrer in der Ferienzeit eingerichtet worden. Parallel zum Abbau der Stationen werden Hinweisschilder an geeigneten Standorten aufgestellt, die weiterhin Reiserückkehrer aus Risikogebieten von der Autobahn bis zur nächstgelegenen Teststation lotsen sollen. Die Teststellen am Flughafen Stuttgart und am Baden Airpark bleiben mindestens bis Ende Oktober bestehen bzw. solange bis Klarheit über die geplanten Neuregelungen des Bundes besteht. Denn der Bund plant eine einheitliche Lösung für Reiserückkehrer. Das Sozialministerium wird in Abstimmung mit der Kassenärztlichen Vereinigung sicherstellen, dass kurzfristig, ergänzend zu den momentan landesweit 883 Corona-Schwerpunktpraxen, in jedem Landkreis mindestens ein Testzentrum betrieben wird, damit es ein flächendeckendes Testnetz gibt.
Kontrolle der Quarantänepflicht
Die jeweils zuständigen Ortspolizeibehörden werden bei einer Schwerpunktaktion im Land flächendeckend besonders intensiv prüfen, ob die Quarantänepflicht eingehalten wird. Das kann durch telefonische Abfragen oder Vor-Ort-Kontrollen erfolgen. Ziel ist es, jede Person zu überprüfen, die sich zum Kontrollzeitpunkt in Quarantäne aufhalten muss. Ein Verstoß gegen die Quarantäneanordnung zieht ein Bußgeld nach sich und kann sogar zu einer Strafanzeige führen.
Wieder Fans in Stadien und Hallen
Bund und Länder haben sich am 15. September darauf verständigt, dass bis zu 20 Prozent der Zuschauerkapazitäten in Stadien und Hallen wieder genutzt werden dürfen. Baden-Württemberg will so schnell wie möglich eine Rückkehr der Fans ermöglichen. Allerdings müssen davor die jeweiligen Hygienekonzepte der Vereine vorliegen und von den zuständigen Ordnungsämtern geprüft werden.
Ministerpräsident Winfried Kretschmann sagte zu der Einigung: „Ich begrüße es sehr, dass wir uns jetzt auf ein bundesweit einheitliches Vorgehen mit klaren und transparenten Regeln für alle Sportarten mit Publikum verständigt haben. Dafür habe ich mich stark gemacht. Das Konzept stellt einen sehr guten Kompromiss zwischen einem bestmöglichem Infektionsschutz und den berechtigten Interessen der Vereine und sportbegeisterten Menschen in unserem Land dar. Zentral für den Erfolg und die Akzeptanz der Regeln sind schlüssige Hygienekonzepte, die konsequent umgesetzt werden müssen. Da stehen die Vereine und Verbände jetzt in der Verantwortung.“
Erhöhung der Laborkapazitäten
In den vergangenen Monaten konnten wir das Infektionsgeschehen in Baden-Württemberg weitgehend kontrollieren und eine Überlastung der Krankenhäuser verhindern. Das lag auch daran, dass das Land die Testkapazitäten massiv ausgeweitet hat. Derzeit werden fast 120.000 Tests pro Woche vorgenommen, eine Verdreifachung im Vergleich zum März. Die Labore sind fast überall voll ausgelastet. Um Engpässe zu vermeiden, sollen deshalb die Laborkapazitäten weiter erhöht und ergänzende Alternativen zu den derzeitigen Testmethoden geprüft werden.
Präsenzveranstaltungen an den Hochschulen wieder möglich
Ab dem Wintersemester sollen an den Hochschulen im Land wieder verstärkt Präsenzveranstaltungen möglich sein. Insbesondere in Bereichen, in denen dies in besonderer Weise erforderlich ist, wie beispielsweise den naturwissenschaftlichen Fächern und in den Laboren. Ebenso sollen Erstsemester Präsenzveranstaltungen besuchen können, um den Hochschulbetrieb direkt kennenzulernen. Dabei sollen sich die Hochschulen an die Regeln der Schulen anlehnen. Die Präsenzformate müssen den geltenden Hygiene- und Abstandsregeln unterliegen. Eine Vermischung von Gruppen gilt es möglichst zu vermieden.
Mehr Intensivkapazitäten für Corona-Patienten
Das Land regelt den Umgang der Krankenhäuser mit Intensiv- und Beatmungsplätzen für Corona-Patienten neu. Bislang mussten die Krankenhäuser 30 bis 35 Prozent der Intensiv- und Beatmungsplätze für Corona-Patienten freihalten. Diese Quote soll nach Willen der Lenkungsgruppe auf zehn Prozent reduziert werden. Dann könnten mehr Patienten mit anderen Erkrankungen, wie beispielsweise Krebs, operiert werden, die bisher länger auf eine Operation warten mussten. Die bislang geltende Quote führt zu Verschiebungen von Behandlungen und damit auch zu Einnahmeausfällen der Kliniken. Dennoch wäre auch mit der neuen Freihaltequote ausreichend Kapazität vorhanden, um einer Erkrankungswelle wie im Frühjahr gerecht zu werden. Eine kurzfristige Aufstockung der Kapazitäten wäre zudem weiterhin möglich.
Teststationen für Reiserückkehrer
An den Teststationen im Land können sich ab dem 16. September nur noch Reiserückkehrer aus Risikogebieten testen lassen. Bislang ist das dort noch allen Reiserückkehrern möglich. Derzeit betreibt das Land Teststationen an den Flughäfen Stuttgart, Karlsruhe/Baden-Baden und Friedrichshafen, am Stuttgarter Hauptbahnhof sowieso an den Autobahnraststätten Neuenburg/Ost und Kemmental/Ost.
Das Land wird die Teststationen aber vorerst weiter betreiben. Wenn die vom Bund angekündigten neuen Quarantäne-Regeln für Reisende aus Risikogebieten in Kraft treten, werden die meisten Teststationen dann, wie geplant nach dem Ende der Sommerferien und dem damit einhergehenden erhöhten Reiseverkehr, wieder abgebaut. Das wird frühestens Anfang Oktober der Fall sein. Über den darüber hinausgehenden Weiterbetrieb der Teststationen an den Flughäfen Stuttgart und Karlsruhe/Baden-Baden wird mit Blick auf den internationalen Reiseverkehr, der dort abgewickelt wird, erst zu gegebener Zeit entschieden. Gleichwohl werden auch dann noch flächendeckende Testmöglichkeiten vorhanden sein. Das Sozialministerium und die Kassenärztliche Vereinigung arbeiten derzeit an der Wiederöffnung der Corona – Testzentren. Angestrebt sind ein bis zwei Testzentren pro Landkreis.
Land finanziert zusätzliche Schulbusse
Um überfüllte Schulbusse zu vermeiden, wird das Land zum Schutz vor Corona-Infektionen freiwillig zusätzliche Schulbusse zum Start des neuen Schuljahres mitfinanzieren. Dafür können die für den Schulbusverkehr verantwortlichen Landkreise Busse von Reisebusunternehmen anmieten. Das Land wird die zusätzlichen Busse zunächst bis zu den Herbstferien mitfinanzieren.
Änderungen einiger Corona-Verordnungen
Die Lenkungsgruppe hat heute Anpassungen an den folgenden Corona-Verordnungen beschlossen.
- VO Bäder und Saunen (geplantes Inkrafttreten am 14. September)
- VO Sport (geplantes Inkrafttreten am 14. September)
- VO Musik-, Kunst- und Jugendkunstschulen (geplantes Inkrafttreten am 14. September)
Die konkreten Änderungen an den Verordnungen haben wir hier für Sie zusammengefasst.
Neue Verordnung für Saisonarbeit
Vor dem Hintergrund von COVID-19-Ausbrüchen bei Erntehelfern gibt es künftig eine spezielle Verordnung für Saisonarbeit in der Landwirtschaft. Diese orientiert sich an der bestehenden Corona-Verordnung Schlachtbetriebe und wird voraussichtlich am 11. September in Kraft treten. Sie sieht unter anderem Regelungen vor zur Pflicht eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen, zur Testung vor Tätigkeitsaufnahme, zur Erhebung und Speicherung von Daten, zur Informationspflicht des Betreibers gegenüber den Beschäftigten und zur Ausstattung mit persönlicher Schutzausrüstung.
Mehr Informationen finden Sie hier.
Anpassung des Bußgeldkatalogs
Die Lenkungsgruppe hat Änderungen am Bußgeldkatalog für Ordnungswidrigkeiten zur Corona-Verordnung (PDF) beschlossen. Dies war notwendig, um eine verbindliche und bundeseinheitliche Regelung und Grundlage bei Verstößen gegen die verschiedenen Corona-Verordnungen zu schaffen.
Teststationen
Die Teststationen an den Flughäfen Stuttgart, Friedrichshafen und Karlsruhe/Baden-Baden sind in Betrieb. Die Teststation Hauptbahnhof Stuttgart hat am Donnerstag, 13. August 2020, den Betrieb aufgenommen. Die Teststation an der A5 am Parkplatz Neuenburg-Ost ist ab Freitag, 14. August 2020 in Betrieb. Abhängig von den zur Verfügung stehenden ärztlichen Kapazitäten sind weitere Stationen an einzelnen Autobahnparkplätzen und Bahnhöfen vorgesehen.
Meldung Infektionszahlen
Aufgrund der tendenziell steigenden Zahlen bei den Neuinfektionen wurde das Landesgesundheitsamt gebeten, künftig wieder auch an Wochenenden und an Feiertagen täglich Meldung über die aktuelle Zahl der Neuinfizierten an das Robert-Koch-Institut zu geben.
Anpassung Bußgeldkatalog
Bei fehlendem Mund-Nasenschutz (MNS) im öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) konnte bislang ein Bußgeld zwischen 25 und 250 Euro auferlegt werden. Angesichts der teilweise zunehmenden und bisweilen mutwilligen Disziplinlosigkeit beim Befolgen der Maskenpflicht im ÖPNV wird die Untergrenze des Bußgeldes nun deutlich erhöht: Künftig werden mindestens 100 Euro fällig. Der maximale Betrag von 250 Euro hat Bestand.
Antikörpertests bei der Polizei
Das kriminaltechnische Institut des Landeskriminalamts ermöglicht schon jetzt Coronatests für Polizeibeamtinnen und -beamte. Künftig können Polizeibedienstete auch Antikörpertests durchführen lassen. Die Lenkungsgruppe erhofft sich davon wichtige Erkenntnisse hinsichtlich einer möglichen temporären oder dauerhaften Immunität bei der Polizei.
Land weitet Tests für Reiserückkehrer aus: Das Land hat bereits Anfang der Woche kostenlose Tests für Reiserückkehrer an den Flughäfen im Land beschlossen. Die Testmöglichkeit soll nun auf den Straßen-, Bahn- und weiteren Busverkehr ausgedehnt werden. Die mobilen Teststationen sollen an geeigneten Standorten mit nennenswertem Reiseverkehr sowie an großen Um- und Ausstiegsbahnhöfen errichtet werden, an denen eine große Anzahl von Reiserückkehrern aus dem Ausland zu erwarten sind. Und zwar sowohl aus Risiko- als auch aus Nicht-Risikogebieten. Reiserückkehrer aus Risikogebieten sind zu einem Test oder einer 14-tägigen Quarantäne verpflichtet. Die Tests sind für Reiserückkehrer aus Nicht-Risikogebieten freiwillig. Alle Testangebote sind kostenlos.
Vorbereitung auf eine mögliche zweite Welle: Wenn sich im Herbst und im Winter wieder mehr Menschen in Innenräumen aufhalten und Grippe- und Erkältungskrankheiten ohnehin vermehrt auftreten, könnte es wieder zu steigenden Fallzahlen und einer zweiten Corona-Welle kommen .Das Sozialministerium wird daher auf Beschluss der Lenkungsgruppe eine Arbeitsgruppe einrichten, die Vorbereitungen treffen soll, wie eine mögliche zweite Welle eingedämmt werden kann.
In der Arbeitsgruppe sollen alle Ministerien und die kommunalen Landesverbände vertreten sein. Sie soll klären, welche bisher ergriffenen Maßnahmen Wirkung gezeigt haben und welche Schlüsse für den Fall einer zweiten Welle daraus gezogen werden können. Zudem soll die Arbeitgruppe Pläne erarbeiten, welche Maßnahmen die Landesregierung im Falle eines zumindest in Teilen nicht mehr kontrollierbaren Infektionsgeschehens ergreifen soll. Dabei soll der Fokus auf Maßnahmen mit möglichst breiter Akzeptanz in der Bevölkerung liegen.
- Zehn Millionen Euro für Atemschutzmasken. Das Land sorgt vor: Die Landesbehörden halten bereits Atemschutzmasken als Vorrat vor, die im Falle von Beschaffungsengpässen für einen Zeitraum von mindestens acht Wochen reichen würden. Davon sollen nun auch die Bedarfsträger im Gesundheitswesen – also alle Akteure, die Leistungen für die Krankenkassen erbringen wie Krankenhäuser, Pflegeeinrichtungen oder die Rettungsdienste – profitieren. Das Land wird den Bedarfsträgern die Erstausstattung im Wert von zehn Millionen Euro kostenfrei aus dem Vorrat des Landes zur Verfügung stellen.
- Ausnahmen bei Beherbergungsverbot möglich: Im Bedarfsfall kann Gästen die Übernachtung im Land untersagt werden, wenn sie aus einem Land-, Stadtkreis oder einer kreisfreien Stadt mit erhöhtem Infektionsrisiko kommen. Eine Ausnahme von diesem Beherbergungsverbot ist möglich, wenn der Gast nachweisen oder glaubhaft machen kann, dass er/sie sich in den letzten sieben Tage vor der Anreise nicht in einem solchen Gebiet aufgehalten hat. Ebenso kann eine Ausnahme gemacht werden, wenn der Gast nachweislich keine Anzeichen einer Corona-Infektion aufweist.
- Neu gefasste Corona-Verordnung für den Bereich der Beschäftigung und Betreuung von behinderten Menschen: Alle Angebote sind unter Auflagen grundsätzlich zulässig. In den Werkstätten sollen die Beschäftigte, wenn möglich, weiterhin in Kleingruppen arbeiten. Bei den Angeboten der Eingliederungshilfen werden die Gruppengrößen nicht mehr begrenzt. Die Abstands- und Hygienepflichten sind weiterhin zu beachten. Die geänderte Fassung wird zeitnah veröffentlicht.
- Übersichtlicher und verständlicher: die neuen Corona-Einzelverordnungen Sport: Künftig gelten vereinfachte Regeln für den Sport. Von der 1,5-Meter-Abstandsregel kann im organisierten Trainings- und Übungsbetrieb abgewichen werden, sofern es für das jeweilige Training kurzfristig erforderlich ist. Bei andauerndem Körperkontakt sind feste Trainings- und Übungspaare zu bilden, etwa bei Kampfsportarten. Die maximale Gruppengröße für den Trainings- und Übungsbetrieb liegt bei 20 Personen. Weiterhin zwingend zu beachten sind die Hygienevorschriften und die Dokumentationspflichten. Ab dem 1. Juli sollen auch im Breitensport Wettkämpfe mit Körperkontakt möglich sein. Dabei dürfen maximal 100 Sportler teilnehmen und maximal 100 Zuschauer. Bei fester Sitzordnung und im Vorhinein festgelegtem Veranstaltungsprogramm sind maximal 250 Zuschauer zulässig. Diese Regel soll bis Ende Juli gelten, ab August dürfen dann bis zu 500 Sportler teilnehmen und bis zu 500 Zuschauer dabei sein.
- Krankenhäuser und Pflegeeinrichtungen: In den Pflegeeinrichtungen sollen künftig die Besuchszeiten nicht mehr begrenzt werden. Die Zahl der Besucher bleibt allerdings beschränkt: Bewohner können pro Tag zwei Besucher empfangen. Weiterhin gelten grundsätzlich Mindestabstand und Maskenpflicht. Auch die Einschränkungen in der Tages- und Nachtpflege sollen deutlich gelockert werden, ebenso bei Unterstützungsangeboten im Alltag oder ehrenamtlicher Initiativen in der Pflege. Damit soll jeweils ein „geschützter“ Regelbetrieb ermöglicht werden. Es gelten aber weiterhin Einschränkungen aufgrund der Schutz- und Hygienebestimmungen. Für den Bereich der Krankenhäuser gibt es keine Änderungen.
- Erstaufnahme-Schutzverordnung: In den Erstaufnahmen des Landes soll eine Verbreitung des Virus weiterhin verhindert werden. Auch negativ getestete Neuzugänge werden 14 Tage getrennt von den anderen Bewohnern untergebracht, um die Inkubationszeit abzuwarten, bevor eine Zusammenlegung erfolgt. Damit soll verhindert werden, dass aufgrund infizierter Neuankömmlinge eine Verbreitung des Virus in den Einrichtungen erfolgt.
- Musik- und Jugendkunstschulen: Auch hier werden die Regeln vereinfacht. Bei Gruppenunterricht wird die maximale Gruppengröße auf 20 Teilnehmer beschränkt. Bei Unterricht in Gesang und an Blasinstrumenten gilt ein einheitlicher 2-Meter-Mindestabstand als maßgebliches Kriterium. Beim Unterricht von Blasmusikinstrumenten gelten weitere spezielle Regelungen. Die Hygienevorschriften und die Dokumentationspflichten sind weiterhin zwingend zu beachten.
- Bäder und Saunen: Die Verordnung regelt sowohl den Betrieb von Schwimm- und Hallenbädern, Thermal- und Spaßbädern sowie Badeseen mit kontrolliertem Zugang als auch den Betrieb von Saunen. Neben der Anzahl der zugelassenen Personen oder dem Zugang zu den Becken bzw. Saunen regelt die Verordnung die erforderlichen Infektions- und Hygienemaßnahmen. Schwimmkurse und Schwimmunterricht dürfen ausschließlich individuell oder in Gruppen bis maximal 20 Personen erfolgen. In Saunen sind Aufgüsse sowie Dampfbäder und Warmlufträume weiterhin untersagt.
- Reisebusse: Die Verordnung regelt den Betrieb von Reisebussen im touristischen Verkehr und für Fernbusse. Sie ist für die Betreiber, das Fahrpersonal und die Fahrgäste gültig. Neben der Vorgabe, wann ein Gast befördert wird und die Mitarbeiter Gäste befördern dürfen, fordert die Verordnung ein Hygienekonzept von den Anbietern und gibt eine klare Sitzplatzzuweisung vor.
Die neuen Einzelverordnungen gelten, sobald sie die jeweils zuständigen Ministerien notverkündet haben. Insgesamt 14 Einzelverordnungen der Ressorts werden aufgehoben aufgrund der Neuordnung der Corona-Verordnungen. Folgende Verordnungen entfallen. Diese Bereiche fallen dann unter die allgemeinen Regelungen der ab 1. Juli geltenden Corona-Verordnung:
- Einzelhandel
- Vergnügungsstätten
- Kosmetik und medizinische Fußpflege
- Beherbergungsbetriebe
- Freizeitparks
- Gaststätten
- Bordgastronomie
- Veranstaltungen
- Private Veranstaltungen
- Indoor-Freizeitaktivitäten
- Maskenpflicht in Praxen
- Berufsbildung
- Gottesdienste
- Weiterbildung
Beherbergungsverbot: Künftig ist die Beherbergung von Gästen untersagt, wenn sie aus einem Stadt- oder Landkreis mit erhöhtem Infektionsgeschehen kommen. Maßgeblich ist dabei, ob die Zahl der Neuinfektionen in dem Heimatkreis in den vergangenen sieben Tagen vor der Anreise pro 100.000 Einwohner höher als 50 war.
Das Beherbergungsverbot bezieht sich auf Hotels, Gasthöfe und Pensionen, Ferienwohnungen, Campingplätze und Wohnmobilstellplätze sowie auf vergleichbare Einrichtungen. Ausnahmen gelten für diejenigen Personen, die mit ärztlichem Attest belegen können, nicht infiziert zu sein. Ebenso sind Ausnahmen möglich, wenn der Infektionsausbruch in einem Landkreis räumlich klar eingegrenzt werden kann. Das Beherbergungsverbot gilt, sobald die Verordnung vom Sozial- und vom Wirtschaftsministerium notverkündet wird.
- Regeln für den Reisebusverkehr: Reisebusse können ab dem 15. Juni wieder starten. In den Bussen gilt dann eine Maskenpflicht wie im Öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) auch. Ebenso soll ein Abstand von 1,5 Metern eingehalten werden, soweit möglich. Außerdem soll jeder Fahrgast einen fest zugewiesenen Sitzplatz erhalten. Die Daten der Reisenden müssen festgehalten werden, damit über auftretende Infektionen informiert werden kann.
- Werkstätten für Menschen mit Behinderungen: Für die Beschäftigten in den Werkstätten für Menschen mit Behinderungen und die im angegliederten Förder- und Betreuungsbereich betreuten Menschen gibt es weitere Lockerungen. So wird es künftig keine Platzbeschränkungen mehr in den Kleingruppen geben, insofern die Hygiene- und Abstandsregeln eingehalten werden können. Für die Beschäftigten wird allerdings auch der Grundsatz der Freiwilligkeit aufgehoben, da sie reguläre Arbeitsverträge in den Werkstätten haben und dementsprechend an ihren Arbeitsplatz zurückkehren müssen.
- Wettkämpfe im Breitensport wieder möglich: Allerdings nur in Sportarten, in denen das Abstandsgebot eingehalten werden kann, wie z.B. Tennis, Reiten oder bestimmte Leichtathletikarten wie Hoch- und Weitsprung. Teilnehmen dürfen bis zu 99 Sportler, Zuschauer sind auch weiterhin nicht zugelassen. Die neuen Regeln sollen ab dem 11. Juni gelten.
- Schwerpunktaktion auf Baustellen: Baustellenarbeiter sind oft situationsbedingt in Sammelunterkünften untergebracht, zum Teil auch außerhalb der Baustellen liegend. Gerade diese Unterkünfte und die beteiligten Subunternehmen sollen in einer gemeinsamen Schwerpunktaktion der zuständigen Arbeits- und Gesundheitsschutzbehörden und den Bundesbehörden, wie dem Zoll, intensiver kontrolliert werden.
- Reisebusverkehr bald wieder möglich: Der Reisebusverkehr soll ab dem 15. Juni wieder möglich sein. Dafür werden das Verkehrs- und das Sozialministerium ein Hygienekonzept erarbeiten.
- Keine pauschale Einreise-Quarantäne mehr: Wer aus einem Staat außerhalb des Schengenraums ins Land einreist, musste bislang in Quarantäne. Diese pauschale Regel wird aufgehoben. Eine pauschale Einreise-Quarantäne soll es nur noch dann geben, wenn die Person aus einem Land einreist, das mehr als 50 Infektionen pro 100.000 Einwohnern aufweist.
- Sportwettbewerb ohne Quarantäne: Sportler, die den Mindestabstand von 1,5 Metern einhalten können, müssen künftig nicht mehr vor der erstmaligen Wiederaufnahme des Wettkampfbetriebs in eine einwöchige Quarantäne.
- Erweiterte Trainingsmöglichkeiten im Spitzen- und Profisport: Künftig sollen Trainingseinheiten ausschließlich individuell oder in Gruppen von bis zu zehn Personen erfolgen; bei größeren Trainingsflächen ist jeweils eine Trainings- und Übungsgruppe von maximal zehn Personen pro Trainingsfläche von 400 Quadratmeter möglich.
- Einheitliche Regeln für die Bordgastronomie: Für die Bordgastronomie in Bahnen und Schiffen sollen künftig dieselben Regeln gelten wie in Gaststätten. Das bedeutet beispielsweise, dass in diesem Bereich die Mundschutzpflicht entfällt.
- Kontrolle des Corona-Virus in Grenzregionen: Möglichen Krankheitsausbrüchen in den Grenzregionen im Land soll in enger Abstimmung mit den Nachbarländern Frankreich und der Schweiz begegnet werden. Das Sozial- und das Innenministerium werden dafür im Auftrag der Lenkungsgruppe ein Konzept erarbeiten.
- Öffnung von Bädern: Die Bäder im Land sollen bald wieder öffnen können. Klar ist allerdings, dass ein regulärer Badebetrieb in diesem Sommer nicht möglich sein wird. Die Öffnung von Bädern ist nur unter strengen Hygienevorgaben sowie auf Basis eines detaillierten Betriebskonzeptes möglich. Auch Badeseen mit Zugangskontrolle sollen unter entsprechenden Einschränkungen betrieben werden können, ebenso Heil-, Thermal- und Hotelbäder sowie Saunen. Erste Bäder könnten frühestens in der 24. Kalenderwoche (8. bis 14. Juni) wieder öffnen.
- Test-Strategie wird weiterentwickelt: Sobald marktreife Testkapazitäten für Antikörpernachweise einer SARS-CoV-2-Infektion vorliegen, wird das Land seine Test-Strategie auf Antikörpertestung ausweiten. Über einen Nachweis von Antikörpern in einer bestimmten Gruppengröße könnte auch die Herdenimmunität in der Bevölkerung abgeschätzt werden. Baden-Württemberg wird sich dafür entsprechende Testkapazitäten sichern. Das Sozialministerium wird im Auftrag der Lenkungsgruppe ein passendes Konzept erarbeiten.
- Grundsätzliche Öffnung in der allgemeinen Weiterbildung und der schulbezogenen Bildung: Ab dem 25. Mai können Volkshochschulen, kirchliche Bildungsträger, Bildungsträger aus dem Bereich der Gewerkschaften und Verbände, Sprachschulen, Sprachinstitute und weitere Träger von Einrichtungen der allgemeinen Weiterbildung, im schulischen Bereich außerdem Träger von Nachhilfeeinrichtungen wieder öffnen. Diese Öffnung unterliegt den für Schulen geltenden Hygiene- und Abstandsregeln.
- Weitere Lockerungen in Werkstätten für Menschen mit Behinderung: Seit Anfang Mai können Beschäftigte in den Werkstätten für Menschen mit Behinderungen und die im angegliederten Förder- und Betreuungsbereich betreute Menschen wieder ihre gewohnte Tagesstruktur zurückkehren. Künftig soll auch die bislang geltende zahlenmäßige Beschränkung der Arbeitsplätze entfallen. Außerdem sind spezielle Förderangebote für Kleingruppen ebenfalls wieder möglich. Die Öffnungen sollen ab 29. Mai gelten, um den Trägern und Dienstleistern die entsprechenden Vorbereitungen zu ermöglichen.
- Betrieb von Tages- und Nachtpflege: Der Betrieb der Tages- und Nachtpflege und der ehrenamtlichen Betreuungs- und Entlastungsangeboten soll wieder eingeschränkt möglich sein. Zulässig ist ein Betrieb mit in der Regel jeweils fünf Tages- oder Nachtpflegegästen. Bei den ehrenamtlichen Angeboten ist die Gruppengröße auf sieben Personen begrenzt.
- Gruppenunterricht an Musikschulen wieder zulässig: Der Unterricht ist künftig auch in Gruppen von bis zu zehn Personen wieder möglich, soweit es nicht um Unterricht an Blasinstrumenten, in Gesang oder Tanz geht. Ab dem 2. Juni ist dann auch der Gruppenunterricht an Blasinstrumenten und im Tanz, sowie den Einzelunterricht im Gesang unter strengen Hygiene- und Infektionsschutzmaßnahmen jeweils wieder möglich.
- Veranstaltung wieder möglich machen: Eine von der Lenkungsgruppe eingesetzte Arbeitsgruppe erarbeitet einen Stufenplan, der vorschlägt, wann und wie größere Veranstaltungen wieder möglich sein sollen. Die Einstufung der Veranstaltungen soll dabei unter anderem danach erfolgen, wie gut sie kontrollierbar sind. Die einzelnen Stufen sollen auch mit einer Höchstpersonenzahl versehen werden, was vor allem für die Kontaktpersonennachverfolgung im Falle eines Ausbruchsgeschehens bei einer Veranstaltung wichtig ist.
- Ausweitung der Kinderbetreuung: Kitas und Kindergärten sollen auf Vorschlag des Kultusministeriums ab dem 18. Mai wieder teilweise öffnen. Nur maximal 50 Prozent der Kinder, die normalerweise die Einrichtung besuchen, dürfen jeweils gleichzeitig vor Ort betreut werden. Vorrang haben weiterhin die Kinder, die bereits in der erweiterten Notbetreuung sind sowie Kinder, bei denen besonderer Förderbedarf besteht. Außerdem sollen Kinder die vor der Schließung die Einrichtung besucht haben, zumindest tageweise wieder die Kita besuchen können, sofern räumlich und personell möglich ist.
- Gelockerte Besuchsregeln für Krankenhäuser und Pflegeeinrichtungen: Ab dem 18. Mai sind Besuche in Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen wieder möglich. In Pflegeeinrichtungen ist pro Patient dann ein Besuch am Tag von maximal zwei Personen möglich, Ausnahmen für besonders nahestehende Personen, insbesondere in der Sterbebegleitung, sind allerdings möglich. In Krankenhaus ist pro Patientin oder Patient nur eine Besucherin oder ein Besucher erlaubt. Die Besucherinnen und Besucher müssen für eine mögliche Kontaktverfolgung ihre Daten hinterlassen und während ihres Besuchs einen Mund-Nase-Schutz tragen.
- Weitere Öffnungen im Bildungsbereich: Die berufliche Bildung soll ab dem 18. Mai schrittweise weiter geöffnet werden. Das gilt insbesondere für Auszubildende im ersten Lehrjahr an überbetrieblichen Bildungsstätten, Bildungsmaßnahmen der Arbeitsmarktförderung und berufliche Fortbildungen. Auch Einrichtungen der allgemeinen Weiterbildung, wie zum Beispiel die Volkshochschulen, sollen wieder eingeschränkt öffnen können.
- Einrichtung einer Task Force „Regionale Beschränkung“: Bund und Länder haben beschlossen, dass in Landkreisen oder kreisfreien Städten mit insgesamt mehr als 50 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohnern innerhalb der vergangenen sieben Tage sofort regionale Beschränkungen eingeführt werden müssen. Deshalb hat die Lenkungsgruppe die Task Force „Regionale Beschränkung“ eingerichtet, an der auch die kommunalen Landesverbände beteiligt sind. Die Task Force soll ein schnelles und konsequentes Handeln vor Ort sicherstellen, um mögliche Ausbrüche schnellstmöglich lokal/regional einzudämmen.
- Standesamtliche Trauungen in größerem Kreis möglich: Wie auch bei kirchlichen Trauungen gibt es keine grundsätzliche Obergrenze für standesamtliche Trauungen. In der Regel muss kein Brautpaar allein vor dem Standesbeamten stehen. Die Gästezahl richtet sich danach, bis zu welcher Personenzahl die üblichen Hygiene- und Abstandsregeln im Trausaal eingehalten werden können. Die Details regeln die Standesämter entsprechend der Räumlichkeiten vor Ort. Weitere Einschränkungen bzgl. der Gästeliste bestehen nicht. Das Innenministerium wird kommende Woche einen entsprechenden Erlass an die Standesämter versenden.
- Bessere Nachverfolgung von Kontaktpersonen: Um einen Anstieg der Infektionszahlen trotz der Öffnungsschritte zu vermeiden, müssen neben Neuinfizierten auch ihre Kontaktpersonen so schnell wie möglich identifiziert werden. Das gilt vor allem für Personen, die engen Kontakt zu einem Infizierten hatten, die zu einer vulnerablen Gruppe gehören oder im medizinischen Bereich arbeiten. Dafür haben wir im Land Kontaktnachverfolgungsteams aufgebaut. Zudem hat die Lenkungsgruppe ein mobiles digitales System auf den Weg gebracht. Es ermöglicht den Gesundheitsämtern, per App Daten von betroffenen Personen auf freiwilliger Basis automatisiert abzufragen, um so mögliche Infektionsverläufe besser und schneller nachzuvollziehen.
- Sport im Freien wieder möglich: Sport im Freien wie zum Beispiel Leichtathletik, Tennis oder Golf soll ab dem 11. Mai wieder möglich sein. Vorausgesetzt es besteht ein niedriges Infektionsrisiko, weil kein direkter körperlicher Kontakt erfolgt und die Abstandsvorschriften und Hygienemaßnahmen eingehalten werden.
- Wiederaufnahme des Betriebs an Musikschulen und Jugendkunstschulen: Musikschulen können ab Mittwoch, 6. Mai, mit dem Unterricht in Musiktheorie und Komposition zur Berufs- und Studienvorbereitung sowie mit Einzelunterricht an Streich-, Zupf- und Tasten- sowie Schlaginstrumenten starten. Jugendkunstschulen können ebenso ab 6. Mai wieder für den Unterricht zur Berufs- und Studienvorbereitung sowie für Einzelunterricht in den Sparten der Bildenden Kunst, der Medienkunst, im Theater, im darstellenden Spiel und im Tanz öffnen.
- Öffnung von Einrichtungen der außerschulischen beruflichen Bildung: Ab dem 4. Mai können beruflichen Bildungsstätten schrittweise wieder öffnen, zum Beispiel bei den Industrie- und Handwerkskammern oder im Gesundheits- und Pflegebereich. Die Öffnungen betreffen ebenso Einrichtungen für den zweiten Bildungsweg wie Abendgymnasien oder für Sprach- und Integrationskurse und Musikschulen und Jugendkunstschulen. Außerdem können Fahrschulen und Fahrlehrerausbildungsstätten ab dem 11. Mai schrittweise öffnen.
- Aufhebung der Ausgangssperre für Pflegeheimbewohner: Bewohner von Pflegeheimen können ab dem 4. Mai wieder ihre Einrichtung unter spezifischen Auflagen verlassen.
- Gottesdienste und religiöse Veranstaltungen wieder möglich: Allerdings gelten dafür strenge Hygiene- und Schutzauflagen. Der Mindestabstand von 1,5 Meter muss eingehalten werden. Die Teilnehmerzahl bei Bestattungen wird auf 50 Personen begrenzt. Veranstaltungen im Freien sind mit bis zu 100 Teilnehmern möglich.
- Konsequenter Infektionsschutz in den Erstaufnahmen: Bereits seit Anfang März werden alle ankommenden Asylbewerber getestet und 14 Tage lang nach Tageskohorten getrennt untergebracht. Die bislang hohe Belegungsdichte wird reduziert, etwa durch zusätzliche Unterkünfte an anderen Standorten. Ein besonderer Fokus liegt auf den Einrichtungen für besonders Schutzbedürftige und Risikopersonen.
- Maskenpflicht in Zügen und im Flugverkehr: Baden-Württemberg wird sich im Länderkreis dafür einsetzen, eine bundesweit einheitliche Regelung für eine Maskenpflicht im Fernverkehr sowie im Flugverkehr und an Flughäfen analog der Maskenpflicht im öffentlichen Personennahverkehr einzuführen.
- Öffnungen von Werkstätten für Menschen mit Behinderung: Werkstätten für behinderte Menschen und angegliederten Förderstätten können ab nächster Woche wieder öffnen. Den betroffenen Menschen soll schrittweise die Rückkehr in ihre gewohnte Tagesstruktur ermöglicht werden. Zunächst soll allerdings nur ein Viertel der vorhandenen Arbeitsplätze genutzt, und in Kleingruppen von höchstens sechs Beschäftigten gearbeitet werden, um die Abstandsregeln einhalten zu können.
- Studie über Corona bei Kindern: Die Lenkungsgruppe hat auf Wunsch und Vorschlag des Ministerpräsidenten die Finanzierung einer Studie auf den Weg gebracht, mit der herausgefunden werden soll, welche Rolle Kinder unter zehn Jahren bei der Verbreitung des Coronavirus spielen. Erste Ergebnisse sollen im Mai vorliegen.
- Mehr Tests für die Gesamtbevölkerung: Neben dem Test von Personen mit Corona-Symptomen sollen künftig auch Menschen ohne Symptome getestet werden, die aber in engem Kontakt zu Infizierten stehen, die in medizinischen Einrichtungen und stationären Pflegeeinrichtungen arbeiten oder bei Erkrankungshäufungen im Umfeld, etwa in einem Betrieb oder einer Gemeinschaftsunterkunft.
- Änderung der Einreise-Quarantänebestimmungen: Künftig unterliegen Beschäftigte, die aus beruflichen Gründen bis zu fünf Tage im Ausland aufgehalten haben, nicht mehr der häuslichen Quarantäne. Außerdem wird die Sonderregelung, die bisher nur für Saisonarbeitskräfte galt auf alle Arbeitskräfte ausgedehnt, die für einen mindestens dreiwöchigen Arbeitseinsatz nach Baden-Württemberg einreisen.
- Finanzierung von Corona-Test: Zum Schutz besonders vulnerabler Gruppen möchte die Landesregierung im Pflegebereich vermehrt testen, auch wenn die Personen noch keine Symptome aufweisen. Das Land wird dafür vorerst die Kosten übernehmen, bis die Bundesregierung die Finanzierung geregelt hat.
- Beschaffung von Beatmungsgeräten: Insgesamt konnten in den vergangenen Wochen weit über 3.000 Beatmungsgeräte bestellt werden, somit kann der Bedarf an benötigen Beatmungsgeräten derzeit gedeckt werden.
- Mehr Tests von Risikogruppen: Besonders die vulnerablen Gruppen müssen zu ihrem Schutz verstärkt getestet werden. Deshalb sollen in einem ersten Schritt Heimbewohner, Pflegepersonal und medizinisches Personal intensiver getestet werden.
- Übernahme von Investitionskosten von Behelfskliniken: Derzeit sind die Behandlungskapazitäten ausreichend und sogar mit einem Puffer versehen. Sollte der Bedarf jedoch wieder massiv steigen, könnte er auch durch Behelfskliniken gedeckt werden. Das Land wird dabei die Investitionskosten übernehmen, ebenso werden bereits bestehende Behelfskliniken finanziell unterstützt.
- Förderung von Reha-Einrichtungen und Kurzzeitpflege: Reha-Einrichtungen sollen mit einer Garantiehaftung aus Landesmitteln unterstützt werden, damit sie Kurzzeitpflege übernehmen, und so die Versorgung pflegebedürftiger Menschen sichergestellt wird.
- Personelle Stärkung der Gesundheitsämter: Um in personellen Notständen schnell und flexibel reagieren zu können, können die Gesundheitsämter künftig auf die Leistungen der BAD GmbH zurückgreifen, eines spezialisierten Unternehmens für Arbeits- und Gesundheitsschutz. Das Land wird dafür die Kosten erstatten.
- Einrichtung einer Task Force Alten- und Pflegeheime. Sie entwickelt Konzepte und konkrete Maßnahmen zum Schutz von Bewohnerinnen und Bewohnern von Alten- und Pflegeheimen entwickelt. Insbesondere auch vor dem Hintergrund von absehbaren Lockerungen der einschränkenden Maßnahmen.
- Metaplattform „Baden-Württemberg hilft“: Die Plattform soll die große Zahl an professionellen und zivilgesellschaftliche Initiativen zur Vernetzung von Unterstützungs- und Hilfsangeboten bündeln und den Nutzerinnen und Nutzern einen schnellen Überblick zu geben. (geht in kürze online)
- Einrichtung eines Verteilungsportals für Covid-19 relevante Arzneimittel, um vor allem Krankenhäusern und Arztpraxen zu versorgen.