Die Corona-Verordnung des Landes und weitere Ressortverordnungen werden zum 1. März 2023 aufgehoben. Hier finden Sie ein Archiv mit einem Überblick der in der Vergangenheit erfolgten Änderungen.
Änderungen zum 1. März 2023
- Aufhebung der Corona-Verordnung des Landes
- Aufhebung der Corona-Verordnung Schule
-
Aufhebung der Corona-Verordnung absonderungsersetzende Schutzmaßnahmen
-
Aufhebung der Corona-Erstaufnahme-Schutz Verordnung
Änderungen zum 23. Februar 2023
- Aufhebung der Corona-Verordnung Datenverarbeitung
- Aufhebung der Corona-Verordnung Auftragsverarbeitung
Änderungen zum 31. Januar 2023
Änderungen zum 28. Januar 2023
Änderungen zum 30. Dezember 2022
Corona-Erstaufnahme-Schutz-Verordnung
Änderungen zum 3. Dezember 2022
Verordnung über Zuständigkeiten nach dem Infektionsschutzgesetz
Änderungen zum 30. November 2022
Änderungen zum 24. November 2022
Änderungen zum 16. November 2022
Corona-Verordnung zur Absonderung
Änderungen zum 15. Oktober 2022
Verordnung über Zuständigkeiten nach dem Infektionsschutzgesetz
Änderungen zum 1. Oktober 2022
Änderungen zum 23. September 2022
Änderungen zum 19. September 2022
Änderungen zum 22. August 2022
Änderungen zum 25. Juli 2022
Änderungen zum 25. Juli 2022
Änderungen zum 27. Juni 2022
Änderungen zum 25. Juni 2022
Corona-Verordnung Datenverarbeitung
Corona-Verordnung Auftragsverarbeitung
Verordnung über Zuständigkeiten nach dem Infektionsschutzgesetz
Änderungen zum 4. Juni 2022
Corona-Verordnung Krankenhäuser und Pflegeeinrichtungen
Änderungen zum 31. Mai 2022
Änderungen zum 4. Mai 2022
Änderungen zum 3. Mai 2022
Änderungen zum 2. Mai 2022
Änderungen zum 25. April 2022
Änderungen zum 3. April 2022
Corona-Verordnung Krankenhäuser und Pflegeeinrichtungen
Corona-Erstaufnahme-Schutz-Verordnung
Corona-Verordnung Angebote Kinder- und Jugendarbeit sowie Jugendsozialarbeit (aufgehoben)
Verordnung zur Einschränkung des Betriebs von Werkstätten für behinderte Menschen (aufgehoben)
Corona-Verordnung Sport (aufgehoben)
Corona-Verordnung Musik-, Kunst- und Jugendkunstschulen (aufgehoben)
Änderungen zum 20. März 2022
Verordnung des Sozialministeriums über Zuständigkeiten nach dem Infektionsschutzgesetz
Änderungen zum 19. März 2022
Corona-Verordnung Studienbetrieb
Corona-Verordnung Musik-, Kunst- und Jugendkunstschulen
Corona-Verordnung Krankenhäuser und Pflegeeinrichtungen
Corona-Verordnung Angebote Kinder- und Jugendarbeit sowie Jugendsozialarbeit
Corona-Verordnung Familienbildung und Frühe Hilfen (aufgehoben)
Änderungen zum 15. März 2022
Corona-Pandemie-Prüfungsverordnung
Änderungen zum 7. März 2022
Änderungen zum 4. März 2022
Corona-Verordnung Krankenhäuser und Pflegeeinrichtungen
Änderungen zum 3. März 2022
Corona-Verordnung Angebote Kinder- und Jugendarbeit sowie Jugendsozialarbeit
Änderungen zum 24. Februar 2022
Corona-Verordnung Studienbetrieb
Änderungen zum 23. Februar 2022
Corona-Verordnung Musik-, Kunst- und Jugendkunstschulen
Änderungen zum 14. Februar 2022
Änderungen zum 10. Februar 2022
Corona-Verordnung Studienbetrieb
Änderungen zum 9. Februar 2022
Corona-Verordnung Musik-, Kunst- und Jugendkunstschulen
Änderungen zum 3. Februar 2022
Corona-Verordnung Angebote Kinder- und Jugendarbeit sowie Jugendsozialarbeit
Änderungen zum 29. Januar 2022
Corona-Verordnung Musik-, Kunst- und Jugendkunstschulen
Änderungen zum 28. Januar 2022
Änderungen zum 26. Januar 2022
Änderungen zum 17. Januar 2022
Corona-Verordnung Krankenhäuser und Pflegeeinrichtungen
Corona-Verordnung Angebote Kinder- und Jugendarbeit sowie Jugendsozialarbeit
Corona-Verordnung Familienbildung und Frühe Hilfen
Änderungen zum 14. Januar 2022
Änderungen zum 13. Januar 2022
Corona-Verordnung Krankenhäuser und Pflegeeinrichtungen
Änderungen zum 12. Januar 2022
Corona-Verordnung Studienbetrieb
Corona-Verordnung Musik-, Kunst- und Jugendkunstschulen
Änderungen zum 10. Januar 2022
Änderungen zum 1. Januar 2022
Verordnung des Sozialministeriums über Zuständigkeiten nach dem Infektionsschutzgesetz
Änderungen zum 27. Dezember 2021
Corona-Verordnung Musik-, Kunst- und Jugendkunstschulen
Änderungen zum 23. Dezember 2021
Verordnung des Sozialministeriums über Zuständigkeiten nach dem Infektionsschutzgesetz
Änderungen zum 20. Dezember 2021
Corona-Verordnung Studienbetrieb
Änderungen zum 18. Dezember 2021
Corona-Pandemie-Prüfungsverordnung 2021/2022
Änderungen zum 15. Dezember 2021
Corona-Verordnung Krankenhäuser und Pflegeeinrichtungen
Änderungen zum 7. Dezember 2021
Corona-Verordnung Musik-, Kunst- und Jugendkunstschulen
Änderungen zum 4. Dezember 2021
Änderungen zum 1. Dezember 2021
Corona-Verordnung Angebote Kinder- und Jugendarbeit sowie Jugendsozialarbeit
Änderungen zum 27. November 2021
Änderungen zum 26. November 2021
Corona-Verordnung Musik-, Kunst- und Jugendkunstschulen
Änderungen zum 25. November 2021
Corona-Verordnung Studienbetrieb
Änderungen zum 24. November 2021
Verordnung über Zuständigkeiten nach dem Infektionsschutzgesetz
Änderungen zum 17. November 2021
Corona-Verordnung Familienbildung und Frühe Hilfen
Corona-Verordnung Krankenhäuser und Pflegeeinrichtungen
Änderungen zum 13. November 2021
Corona-Verordnung Studienbetrieb
Änderungen zum 12. November 2021
Corona-Verordnung Angebote Kinder- und Jugendarbeit sowie Jugendsozialarbeit
Änderungen zum 5. November 2021
Corona-Verordnung Musik-, Kunst- und Jugendkunstschulen
Änderungen zum 30. Oktober 2021
Corona-Verordnung Krankenhäuser und Pflegeeinrichtungen
Änderungen zum 28. Oktober 2021
Änderungen zum 18. Oktober 2021
Änderungen zum 16. Oktober 2021
Corona-Verordnung Musik-, Kunst- und Jugendkunstschulen
Änderungen zum 15. Oktober 2021
Corona-Verordnung Studienbetrieb
Änderungen zum 4. Oktober 2021
Änderungen zum 27. September 2021
Änderungen zum 21. September 2021
Corona-Verordnung Studienbetrieb
Änderungen zum 16. September 2021
Corona-Verordnung Bäder und Saunen (aufgehoben)
Corona-Verordnung Angebote Kinder- und Jugendarbeit sowie Jugendsozialarbeit
Corona-Verordnung Krankenhäuser und Pflegeeinrichtungen
Corona-Verordnung Sport
Corona-Verordnung Musik-, Kunst- und Jugendkunstschulen
Änderungen zum 14. September 2021
Corona-Verordnung Studienbetrieb
Änderungen zum 13. September 2021
Corona-Pandemie-Prüfungsverordnung 2021/2022
Änderungen zum 11. September 2021
Änderungen zum 28. August 2021
Änderungen zum 25. August 2021
Corona-Verordnung Krankenhäuser und Pflegeeinrichtungen
Änderungen zum 24. August 2021
Corona-Verordnung Studienbetrieb
Corona-Verordnung Angebote Kinder- und Jugendarbeit sowie Jugendsozialarbeit
Corona-Verordnung Familienbildung und Frühe Hilfen
Änderungen zum 22. August 2021
Änderungen zum 21. August 2021
Corona-Verordnung Bäder und Saunen
Corona-Verordnung Musik-, Kunst- und Jugendkunstschulen
Änderungen zum 16. August 2021
Änderungen zum 31. Juli 2021
Änderungen zum 29. Juli 2021
Corona-Verordnung Familienbildung und Frühe Hilfen
Corona-Verordnung Angebote Kinder- und Jugendarbeit sowie Jugendsozialarbeit
Änderungen zum 27. Juli 2021
Corona-Verordnung Studienbetrieb
Änderungen zum 26. Juli 2021
Corona-Verordnung Sport
Änderungen zum 1. Juli 2021
Corona-Verordnung Studienbetrieb
Corona-Verordnung Krankenhäuser und Pflegeeinrichtungen
Corona-Verordnung Angebote Kinder- und Jugendarbeit
Corona-Verordnung Familienbildung und Frühe Hilfen
Verordnung des Sozialministeriums über Zuständigkeiten nach dem Infektionsschutzgesetz
Änderungen zum 30. Juni 2021
Corona-Verordnung über Veranstaltungen von Religions-, Glaubens- und Weltanschauungsgemeinschaften sowie Veranstaltungen bei Todesfällen (aufgehoben)
Änderungen zum 28. Juni 2021
Corona-Verordnung Bäder und Saunen
Corona-Verordnung Musik-, Kunst- und Jugendkunstschulen
Änderungen zum 21. Juni 2021
Änderungen zum 16. Juni 2021
Corona-Verordnung Angebote Kinder- und Jugendarbeit sowie Jugendsozialarbeit
Änderungen zum 14. Juni 2021 (1. Juli 2021)
Corona-Verordnung Angebote Kinder- und Jugendarbeit sowie Jugendsozialarbeit
Änderungen zum 11. Juni 2021
Corona-Verordnung Studienbetrieb
Änderungen zum 9. Juni 2021
Corona-Verordnung Religiöse Veranstaltungen sowie Veranstaltungen bei Todesfällen
Änderungen zum 7. Juni 2021
Corona-Verordnung Musik-, Kunst- und Jugendkunstschulen
Änderungen zum 22. Mai 2021
Corona-Verordnung Bäder und Saunen
Verordnung über Zuständigkeiten nach dem Infektionsschutzgesetz
Änderungen zum 20. Mai 2021
Corona-Verordnung religiöse Veranstaltungen und Veranstaltungen bei Todesfällen
Änderungen zum 17. Mai 2021
Corona-Verordnung Familienbildung und Frühe Hilfen
Corona-Verordnung Angebote Kinder- und Jugendarbeit sowie Jugendsozialarbeit
Änderungen zum 15. Mai 2021
Corona-Verordnung Studienbetrieb
Änderungen zum 14. Mai 2021
Corona-Verordnung Krankenhäuser und Pflegeeinrichtungen
Die Corona-Verordnung Messen wurde aufgehoben. Die Regelungen finden sich nun in § 21 der Corona-Verordnung des Landes (Stufenplan).
Die Corona-Verordnung Reisebusse wurde aufgehoben. Die Regelungen finden sich nun in § 21 der Corona-Verordnung des Landes (Stufenplan).
Änderungen zum 13. Mai 2021
Die Corona-Verordnung Einreise-Quarantäne wurde aufgehoben. Hier gelten nun bundeseinheitliche Regelungen.
Änderungen zum 3. Mai 2021
Änderungen zum 28. April 2021
Corona-Verordnung Schule
Änderungen zum 24. April 2021
Änderungen zum 19. April 2021
Corona-Verordnung Studienbetrieb
Corona-Verordnung Einreise-Quarantäne
Corona-Verordnung Krankenhäuser und Pflegeeinrichtungen
Änderungen zum 12. April 2021
Änderungen zum 7. April 2021
Corona-Verordnung Angebote der Kinder- und Jugendarbeit sowie Jugendsozialarbeit
Änderungen zum 1. April 2021
Corona-Verordnung für religiöse Veranstaltungen und Bestattungen
Änderungen zum 30. März 2021
Corona-Verordnung Einreise-Quarantäne
Änderungen zum 29. März 2021
Corona-Verordnung Studienbetrieb
Änderungen zum 27. März 2021
Corona-Verordnung Angebote der Kinder- und Jugendarbeit sowie Jugendsozialarbeit
Änderungen zum 22. März 2021
Corona-Verordnung Schule
Corona-Pandemie-Prüfungsverordnung für das Schuljahr 2020/2021
Änderungen zum 15. März 2021
Corona-Verordnung Angebote Kinder- und Jugendarbeit sowie Jugendsozialarbeit
Änderungen zum 8. März 2021
Corona-Verordnung Studienbetrieb
Corona-Verordnung Saisonarbeit in der Landwirtschaft (aufgehoben)
Änderungen zum 1. März 2021
Änderungen zum 25. Februar 2021
Corona-Verordnung Einreise-Quarantäne
Änderungen zum 18. Februar 2021
Verordnung des Sozialministeriums über Zuständigkeiten nach dem Infektionsschutzgesetz
Änderungen zum 15. Februar 2021
Corona-Verordnung Studienbetrieb
Änderungen zum 11. Februar 2021
Änderungen zum 1. Februar 2021
Corona-Verordnung Studienbetrieb
Änderungen zum 25. Januar 2021
Änderungen zum 18. Januar 2021
Corona-Verordnung Einreise-Quarantäne
Änderungen zum 11. Januar 2021
Corona-Verordnung Einreise/Quarantäne
Änderungen zum 17. Dezember 2020
Corona-Verordnung Studienbetrieb
Änderungen zum 16. Dezember 2020
Änderungen zum 12. Dezember 2020
Änderungen zum 8. Dezember 2020
Corona-Verordnung Schule
Corona-Verordnung über den Betrieb der Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflegestellen unter Pandemiebedingungen
Änderungen zum 2. Dezember 2020
Corona-Verordnung Angebote der Kinder- und Jugendarbeit und Jugendsozialarbeit
Änderungen zum 1. Dezember 2020
Änderungen zum 28. November 2020
Änderungen zum 18. November 2020
- Corona-Verordnung des Landes Baden-Württemberg
- Corona-Verordnung Einreise-Quarantäne
Änderungen zum 8. November 2020
- Corona-Verordnung Einreise-Quarantäne
Änderungen zum 7. November 2020
- Corona-Verordnung Angebote Kinder- und Jugendarbeit sowie Jugendsozialarbeit
Änderungen zum 6. November 2020
- Corona-Pandemie-Prüfungsverordnung für das Schuljahr 2020-2021
Änderungen zum 3. November 2020
- Corona-Verordnung Kita
Änderungen zum 2. November 2020
Änderungen zum 23. Oktober 2020
- Corona-Verordnung Musik-, Kunst- und Jugendkunstschulen
- Corona-Verordnung Sport
Änderungen zum 22. Oktober 2020
- Corona-Verordnung Schule
Änderungen zum 20. Oktober 2020
- Corona-Verordnung religiöse Veranstaltungen und Veranstaltungen bei Todesfällen
Änderungen zum 19. Oktober 2020
- Corona-Verordnung des Landes Baden-Württemberg (allgemeine Corona-Verordnung)
- Corona-Verordnung Studienbetrieb und Kunst
Änderungen zum 17. Oktober 2020
-
Corona-Verordnung Einreise-Quarantäne und Testung
Änderungen zum 16. Oktober 2020
- Corona-Verordnung Schule
- Corona-Verordnung religiöse Veranstaltungen und Veranstaltungen bei Todesfällen
Änderungen zum 12. Oktober 2020
Änderungen zum 11. Oktober 2020
Änderungen zum 9. Oktober 2020
- Corona-Verordnung Sport
Änderungen zum 30. September 2020
Änderungen zum 25. September 2020
Änderungen zum 19. September 2020
- Corona-Verordnung Sport
Änderungen zum 14. September 2020
- Corona-Verordnung Schule
- Corona-Verordnung Musik-, Kunst- und Jugendkunstschulen
- Corona-Verordnung Sport
- Corona-Verordnung Bäder und Saunen
11. September 2020
29. August 2020
-
Corona-Verordnung Einreise, Quarantäne und Testpflicht
-
Corona-Verordnung Messen
-
Corona-Verordnung Kinder- und Jugendsozialarbeit und sonstige Angebote:
-
Corona-Verordnung Beherbergungsverbot
-
Corona-Verordnung zur Einschränkung des Betriebs von Werkstätten für behinderte Menschen und anderen Angeboten
-
Corona-Verordnung Bäder und Saunen
-
Corona-Verordnung Sport
-
Corona-Verordnung Musik-, Kunst- und Jugendkunstschulen
Detaillierte Auflistung der Änderungen
Corona-Verordnung des Landes
Aufhebung der Corona-Verordnung des Landes
Pressemitteilung vom 23. Februar 2023: Land hebt alle Corona-Verordnungen zum 1. März 2023 auf
Corona-Verordnung Schule
Aufhebung der Corona-Verordnung Schule
Pressemitteilung vom 28. Februar 2023: Aufhebung der Corona-Verordnung Schule zum 1. März 2023
Corona-Verordnung absonderungsersetzende Schutzmaßnahmen
-
Aufhebung der Corona-Verordnung absonderungsersetzende Schutzmaßnahmen
Corona-Erstaufnahme-Schutz Verordnung
-
Aufhebung der Corona-Erstaufnahme-Schutz Verordnung
- Aufhebung der Corona-Verordnung Datenverarbeitung zum 23. Februar 2023
- Aufhebung der Corona-Verordnung Auftragsverarbeitung zum 23. Februar 2023
Corona-Verordnung des Landes
- Aufhebung der Maskenpflicht im öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV), in Einrichtungen der Wohnungslosenhilfe und für das Personal in Arztpraxen, Zahnarztpraxen, psychotherapeutischen Praxen sowie weiteren vergleichbaren ambulanten medizinischen Einrichtungen
- Verlängerung der Laufzeit der Verordnung bis zum 7. April 2023
Corona-Pandemie-Prüfungsverordnung
Die Corona-Pandemie-Prüfungsverordnung 2022/2023 wurde mit Verordnung vom 20. Januar 2023 geändert. Am 28. Januar 2023 sind damit folgende Änderungen der prüfungsrechtlichen Bestimmungen in Kraft getreten:
- Die Bearbeitungszeit bei den schriftlichen Prüfungen an allgemein bildenden und beruflichen Schulen mit Ausnahme der Berufsschule wird ab einer Gesamtbearbeitungszeit von 180 Minuten um 30 Minuten und bei einer geringeren Gesamtbearbeitungszeit um 15 Minuten verlängert.
- Die Bearbeitungszeit bei zentralen Klassenarbeiten in den Berufskollegs I nach der BK-I-Verordnung, im Berufskolleg Ernährung und Erziehung sowie im Dualen Berufskolleg Fachrichtung Soziales wird entsprechend verlängert.
- Die Bearbeitungszeit bei den schriftlichen Fachhochschulreifeprüfungen an staatlich anerkannten Freien Waldorfschulen wird in den Fächern Deutsch, Mathematik und Englisch um jeweils 30 Minuten verlängert.
- Die Zweitkorrektur der schriftlichen Prüfungsarbeiten zur Erlangung der Fachhochschulreife an staatlich anerkannten Freien Waldorfschulen kann auch von Lehrkräften einer von der oberen Schulaufsichtsbehörde bestimmten anderen Schule durchgeführt werden.
Corona-Erstaufnahme-Schutz-Verordnung
- Sofern aufgrund der Corona-Erstaufnahme-Schutz-Verordnung eine Maske getragen werden muss, ist eine medizinische Maske ausreichend.
- Bei einem Ausbruch von Infektionen mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 in einer Erstaufnahmeeinrichtung kann die Vorlage eines Testnachweises im Sinne des § 22a Absatz 3 Infektionsschutzgesetz (IfSG) von dort tätigen Personen verlangt werden.
Verordnung über Zuständigkeiten nach dem Infektionsschutzgesetz
- Die Zuständigkeit für landesweit ab dem 1. Januar 2023 eingehende Entschädigungsanträge nach den §§ 56, 57 und 58 Infektionsschutzgesetz (IfSG) wird auf die Stadt Mannheim als Schwerpunkt-Gesundheitsamt übertragen.
- Die Zuständigkeit der Gesundheitsämter für Schutzmaßnahmen nach dem Infektionsschutzgesetz wird bis 7. April 2023 verlängert.
Verordnung über Zuständigkeiten nach dem Infektionsschutzgesetz
Meldung: Stadt Mannheim bearbeitet Entschädigungsanträge für Corona-Absonderungen
Corona-Verordnung des Landes
Die Corona-Verordnung wird bis zum 31. Januar 2023 verlängert.
Corona-Verordnung Schule
- Die Einhaltung eines Mindestabstandes von 1,5 Metern zu anderen Personen, eine ausreichende Hygiene, das Tragen einer medizinischen Maske oder einer Atemschutzmaske (FFP2 oder vergleichbar) in geschlossenen Innenräumen und das regelmäßige Belüften von geschlossenen Räumen werden generell empfohlen.
- Schülerinnen und Schüler können von der Schule auf Antrag vom Präsenzunterrichts befreit werden, sofern durch die Vorlage einer ärztlichen Bescheinigung glaubhaft gemacht wird, dass im Falle einer Erkrankung an der Coronavirus-Krankheit mit einem besonders schweren Krankheitsverlauf für die Schülerin oder den Schüler oder eine mit ihr oder ihm in häuslicher Gemeinschaft lebende Person zu rechnen ist.
- Die Sonderpädagogischen Bildungs- und Beratungszentren mit den Förderschwerpunkten geistige Entwicklung sowie körperliche und motorische Entwicklung, die Schulkindergärten mit den entsprechenden Förderschwerpunkten, die Sonderpädagogischen Bildungs- und Beratungszentren mit anderen Förderschwerpunkten mit dem Bildungsgang geistige Entwicklung sowie die entsprechenden Einrichtungen in freier Trägerschaft haben den in den Präsenzunterricht einbezogenen Kindern oder Schülerinnen und Schülern und dem an den Einrichtungen in Präsenz tätigen Personal in jeder Schulwoche zwei PCR-Tests oder zwei Schnelltests anzubieten.
Corona-Verordnung zur Absonderung
Anstelle der generellen Isolationspflicht für mittels Schnelltest oder PCR-Test positiv getestete Personen gelten verpflichtende Schutzmaßnahmen:
- Fünftägige Maskenpflicht mit einer medizinischen Maske oder einer FFP2-Maske außerhalb der eigenen Wohnung. Eine Ausnahme gilt bei einem Aufenthalt im Freien, wenn ein Abstand von 1,5 Metern zu anderen Personen eingehalten wird. Kinder, die noch nicht eingeschult sind, sind sowohl von der Verpflichtung zum Masketragen als auch von der verpflichtenden Absonderung ausgenommen.
- Betretungs- und Tätigkeitsverbot in medizinisch-pflegerische Einrichtungen, Justizvollzugsanstalten und Massenunterkünften (Obdachlosenunterkünfte, Gemeinschaftseinrichtungen für Asylbewerber) für positiv getestete Personen mindestens fünf Tage nach positivem Test. Dies gilt nicht für Personen, die in diesen Einrichtungen behandelt, betreut, untergebracht oder gepflegt werden.
Verordnung über Zuständigkeiten nach dem Infektionsschutzgesetz
Anpassung an das geänderte Infektionsschutzgesetz (IfSG) des Bundes.
Verordnung über Zuständigkeiten nach dem Infektionsschutzgesetz
Corona-Verordnung des Landes
- Neufassung der Verordnung und Anpassung an das neue Infektionsschutzgesetz (IfSG) des Bundes.
- Einige Regelungen wie FFP2-Maskenpflicht im öffentlichen Fernverkehr und in medizinischen Einrichtungen sind nun durch das IfSG geregelt.
- Laufzeit der Verordnung bis 30. November 2022.
Die Corona-Regelungen auf einen Blick (gültig ab 1. Oktober 2022) (PDF)
Corona-Verordnung Krankenhäuser und Pflegeeinrichtungen
Die Verordnung wird aufgehoben. Die Maßnahmen für medizinische Einrichtungen wie Krankenhäuser und Pflegeheime sind zum 1. Oktober 2022 durch §28b Infektionsschutzgesetz des Bundes (IfSG) und die Corona-Verordnung des Landes geregelt.
Corona-Verordnung des Landes
- Verlängerung der Laufzeit der Verordnung bis zum 30. September 2022.
Corona-Verordnung des Landes
- Verlängerung der Laufzeit der Verordnung bis zum 23. September 2022.
Corona-Verordnung des Landes
- Verlängerung der Laufzeit der Verordnung bis zum 19. September 2022.
Corona-Verordnung Absonderung
- Für positiv auf das Coronavirus getestete Beschäftigte in medizinisch-pflegerischen Einrichtungen gilt derzeit ein Tätigkeitsverbot bis zum 15. Tag nach dem Erstnachweis des Erregers. Künftig kann die Einrichtungsleitung im Einzelfall dieses aussetzen, sofern die Beschäftigten ab dem sechsten Tag des Erstnachweises von SARS-CoV-2 keine typischen Symptome einer Erkrankung mit dem Coronavirus mehr aufweisen.
- Für die Beschäftigten besteht hierbei die Pflicht zur Selbstüberwachung auf die typischen SARS-CoV-2-Krankheitssymptome sowie die Pflicht zum Tragen einer Atemschutzmaske (FFP2 oder vergleichbar) in der jeweiligen Einrichtung bis zum 15. Tag nach dem Erstnachweis.
Corona-Verordnung des Landes
- Verlängerung der Laufzeit der Verordnung bis zum 22. August 2022. Damit gelten die bestehenden Basisschutzmaßnahmen zum Gesundheitsschutz der Bürgerinnen und Bürger bis dahin weiter.
Corona-Verordnung des Landes
Mit der 13. Corona-Verordnung des Landes werden die seit dem 3. April 2022 bestehenden Basisschutzmaßnahmen zum Gesundheitsschutz der Bürgerinnen und Bürger bis zum 25. Juli 2022 fortgeführt. Unter anderem wird die Pflicht zum Tragen von (Atemschutz-)Masken bei der Nutzung des öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV), in Einrichtungen der Wohnungslosenhilfe oder in Arztpraxen aufrechterhalten. Die neue Verordnung gilt bis zum 25. Juli 2022.
Corona-Verordnungen Datenverarbeitung
- Das Kreisgesundheitsamt im Landratsamt Reutlingen wird die bisher vom Landesgesundheitsamt ausgeübte Aufgabe des Auftragsnehmers übernehmen (Verarbeitung von personenbezogenen Daten für die Gesundheitsämter und die Ortspolizeibehörden in deren Auftrag und nach deren Weisung).
Corona-Verordnung Datenverarbeitung
Corona-Verordnung Auftragsverarbeitung
- Das Kreisgesundheitsamt im Landratsamt Reutlingen wird die bisher vom Landesgesundheitsamt ausgeübte Aufgabe des Auftragsnehmers übernehmen (Verarbeitung von personenbezogenen Daten für die Gesundheitsämter und die Ortspolizeibehörden in deren Auftrag und nach deren Weisung).
Corona-Verordnung Auftragsverarbeitung
Verordnung über Zuständigkeiten nach dem Infektionsschutzgesetz
- Die Zuständigkeit der Regierungspräsidien für die Abwicklung der Entschädigungsanträge nach §§ 56 bis 58 Infektionsschutzgesetz wird bis Ende dieses Jahres verlängert.
Verordnung über Zuständigkeiten nach dem Infektionsschutzgesetz
Corona-Verordnung Krankenhäuser und Pflegeeinrichtungen
- Künftig ist eine medizinische Maske für Beschäftigte in Pflegeeinrichtungen ausreichend. Bisher galt eine FFP2-Maskenpflicht.
- Für Besucherinnen und Besucher der Einrichtungen bleibt es bei der bisherigen Regelung: Für Kinder von 6 bis 14 Jahren ist eine medizinische Maske ausreichend, ab 14 Jahren ist weiterhin eine FFP2-Maske erforderlich.
Ältere Änderungen finden Sie in unserem Archiv.
Mit unserem Messenger-Service bekommen Sie immer alle Änderungen und wichtige Informationen aktuell als Pushnachricht auf Ihr Mobiltelefon.
Übersicht der Corona-Verordnungen des Landes
Fragen und Antworten rund um Corona und die Verordnungen in Baden-Württemberg
Alle Infos zu Corona in Baden-Württemberg
*Redaktionelle Anpassungen sind lediglich textliche Änderungen, die die Regelungen der Verordnung nicht beeinflussen.