Datenverarbeitung

Corona-Verordnung Auftragsverarbeitung

Baden-Württembergs Corona-Verordnung zur Auftragsverarbeitung personenbezogener Daten ist am 23. Februar 2023 außer Kraft getreten.

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Beschreibung vom Bild: Der Hinter-Grund vom Bild ist Blau. An der Seite stehen ein Vorhänge-Schloss und das Zeichen @ aus Holz.

Die Verordnung des Sozialministeriums und des Innenministeriums über die Verarbeitung personenbezogener Daten im Rahmen der Corona-Verordnung Datenverarbeitung durch das Kreisgesundheitsamt im Landratsamt Reutlingen für die Gesundheitsämter und die Ortspolizeibehörden (Corona-Verordnung Auftragsverarbeitung) ist nach § 8 an dem Tag außer Kraft getreten, an dem die Corona-Verordnung Datenverarbeitung außer Kraft tritt. Dies erfolgte mit Wirkung zum 23. Februar 2023, ohne dass es hierfür einer gesonderten Aufhebungsverordnung für die Corona-Verordnung Auftragsverarbeitung bedarf.

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Beschreibung vom Bild: Der Hinter-Grund vom Bild ist Blau. An der Seite stehen ein Vorhänge-Schloss und das Zeichen @ aus Holz.
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Corona-Erstaufnahme-Schutz-Verordnung

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Zuständigkeitsverordnung

Corona-Stabilisierungshilfe Hotel- und Gaststättengewerbe

Hier finden Sie die Verordnung des Wirtschaftsministeriums über die Zuständigkeit der Industrie- und Handelskammern im Rahmen der Stabilisierungshilfe Corona für Hotels und Gaststätte

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Zuständigkeiten

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