Die Verordnung des Sozialministeriums und des Innenministeriums über die Verarbeitung personenbezogener Daten im Rahmen der Corona-Verordnung Datenverarbeitung durch das Kreisgesundheitsamt im Landratsamt Reutlingen für die Gesundheitsämter und die Ortspolizeibehörden (Corona-Verordnung Auftragsverarbeitung) ist nach § 8 an dem Tag außer Kraft getreten, an dem die Corona-Verordnung Datenverarbeitung außer Kraft tritt. Dies erfolgte mit Wirkung zum 23. Februar 2023, ohne dass es hierfür einer gesonderten Aufhebungsverordnung für die Corona-Verordnung Auftragsverarbeitung bedarf.
Corona-Verordnung Auftragsverarbeitung
Baden-Württembergs Corona-Verordnung zur Auftragsverarbeitung personenbezogener Daten ist am 23. Februar 2023 außer Kraft getreten.