Aus Sicht von Wirtschaftsministerin Nicole Hoffmeister-Kraut muss der von 19 auf sieben Prozent reduzierte Mehrwertsteuersatz für Speisen in der Gastronomie auch über das Jahr 2023 hinaus beibehalten werden.
Zur aktuell auf Bundesebene geführten Diskussion um eine Fortsetzung des von 19 auf sieben Prozent reduzierten Mehrwertsteuersatzes für Speisen in der Gastronomie positioniert sich Wirtschaftsministerin Dr. Nicole Hoffmeister-Kraut klar: „Die sieben Prozent Mehrwertsteuer auf Speisen in der Gastronomie müssen auch über das Jahr 2023 hinaus beibehalten werden. Das Gastgewerbe zählt ohne Zweifel zu den Branchen, die am härtesten von den Folgen der Corona-Pandemie getroffen wurden – trotz der umfangreichen staatlichen Hilfsprogramme. Die Betriebe haben während der Pandemie viel an wirtschaftlicher Substanz verloren – das wirkt immer noch nach. Die Branche leidet zusätzlich unter einem anhaltenden Fachkräftemangel mit einhergehenden steigenden Personalkosten. Seit dem russischen Angriffskrieg auf die Ukraine kommen noch die massiven Preissteigerungen für Lebensmittel und Energie hinzu, die das Gastgewerbe hart getroffen haben“, begründet die Ministerin für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus Dr. Nicole Hoffmeister-Kraut ihre Haltung.
Dr. Nicole Hoffmeister-Kraut betont, dass bereits viele Nachbarländer längst auf den reduzierten Mehrwertsteuersatz zur Unterstützung der Branche setzen. Sie befürchtet, dass es ohne die Beibehaltung der Reduktion für viele Betriebe schwer wird, sich am Markt zu behaupten, da weitere Preissteigerungen für viele Betriebe unausweichlich wären. „Wenn wir nicht wollen, dass viele, insbesondere familiengeführte Betriebe aufgeben müssen, wäre die dauerhafte Entfristung der Reduktion eine wichtige Unterstützung.“ Die Wirtschaftsministerin sieht nun vor allem die Ampelregierung in Berlin am Zug, die rechtlichen Voraussetzungen dafür zu schaffen.