Geschäfte mit einer Verkaufsfläche von mehr als 800 Quadratmetern können künftig durch Abtrennung von Verkaufsflächen in begrenztem Umfang öffnen. Nach einer Gerichtsentscheidung ändert das Land die Richtlinie zur Öffnung von Einrichtungen des Einzelhandels.
Zur Entscheidung des Verwaltungsgerichts Sigmaringen erklärten Ministerpräsident Winfried Kretschmann und Wirtschaftsministerin Dr. Nicole Hoffmeister-Kraut: „Wir haben die Verwaltungsgerichtsentscheidung zur Kenntnis genommen. Das Land wird auf die Einlegung von Rechtsmitteln verzichten und das Wirtschaftsministerium wird durch eine Änderung der Gemeinsamen Richtlinie zur Öffnung von Einrichtungen des Einzelhandels ermöglichen, dass Geschäfte mit einer Verkaufsfläche von mehr als 800 Quadratmetern durch Abtrennung von Verkaufsflächen in begrenztem Umfang öffnen können.“
Geschäfte, die bisher wegen Überschreitung der Verkaufsfläche von 800 Quadratmetern geschlossen bleiben müssen, dürfen somit einzelne Bereiche bis zu einer Gesamtverkaufsfläche von 800 Quadratmetern abtrennen und diese abgetrennte Fläche für den Verkauf öffnen. Die abgesperrten Verkaufsflächen dürfen für den Kundenverkehr nicht zugänglich sein. Die sonstigen Hygiene- und Abstandsregeln für den Einzelhandel sind zu beachten.
Die Neuregelung gilt ab dem 23. April 2020.