Sport

Wieder Fans in Stadien und Hallen erlaubt

Lesezeit: 5 Minuten
  • Teilen
  •  
In einem Fußballstadium sitzen Fans unter Corona-Bedingungen mit Abstand zueinander.

In einer sechswöchigen Testphase können wieder Fans bei Profisportveranstaltungen unter strengen Auflagen in Hallen und Stadien in Baden-Württemberg kommen. Dafür hat die Landesregierung die Corona-Verordnung Sport angepasst.

Bereits an diesem Wochenende dürfen bei Veranstaltungen von Spitzen- und Profisport wieder deutlich mehr Zuschauerinnen und Zuschauer in Hallen und Stadien in Baden-Württemberg kommen. Das Sportministerium und das Sozialministerium haben dafür die Corona-Verordnung Sport angepasst und am Freitag, 18. September, notverkündet.

Sechswöchige Testphase

Die neue Regelung für Wettkämpfe und Wettbewerbe im Spitzen- und Profisport sieht detailliert vor, dass in einer sechswöchigen Testphase bei Sportstätten mit einer Kapazität von bis zu 5.000 Personen bis zu 1.000 Zuschauerinnen und Zuschauer einen Sportwettkampf vor Ort verfolgen dürfen. Wenn die Kapazität mehr als 5.000 Plätze beträgt, sind maximal 20 Prozent der im Regelbetrieb zulässigen Zuschaueranzahl möglich.

„Ich bin froh und dankbar, dass die Arbeitsgruppe der Chefs der Staatskanzleien unsere Forderung nach einer bundeseinheitlichen Regelung für alle Sportarten aufgegriffen hat. Viele Sportclubs, gerade in den Teamsportarten fernab der 1. und 2. Bundesliga im Fußball, leben ganz überwiegend von den Zuschauereinnahmen. Die Lösung, die wir nun in den nächsten sechs Wochen in Baden-Württemberg umsetzen, ist für unsere Vereine in Baden-Württemberg ein Schritt in die richtige Richtung“, sagt Sportministerin Dr. Susanne Eisenmann.

Sie fügt hinzu: „Klar ist, dass bei diesen Sportveranstaltungen keine neuen Infektionsherde entstehen dürfen. Entscheidend ist für mich deshalb, dass die Veranstalter die hohen Auflagen wie zum Beispiel den Verkauf von personalisierten Tickets auch erfüllen, die Umsetzung ihrer Hygienekonzepte gewährleisten und die Zuschauer verantwortungsbewusst handeln und die Vorgaben auch einhalten.“ Nur wenn dies gelinge und das Infektionsgeschehen stabil bleibe, seien nächste Schritte denkbar.

Feste Sitzplätze und Mindestabstand

Die Hygienevorgaben sehen beispielsweise vor, dass allen Zuschauerinnen und Zuschauern feste Sitzplätze mit einem Abstand von 1,5 Metern in alle Richtungen zugewiesen werden. Wenn sich die Zuschauerinnen und Zuschauer nicht auf dem zugewiesenen Sitzplatz befinden, müssen sie eine Mund-Nasen-Bedeckung tragen.

„Die Testphase gibt uns die Möglichkeit, in einem begrenzten und durch Hygienemaßnahmen abgesicherten Rahmen auszuprobieren, ob wir bei Sportveranstaltungen wieder mehr Zuschauer zulassen können. Aber ich sage auch ganz klar: Die Vereine haben hier einen Vertrauensvorschuss. Bilder wie in Rostock, wo Fans dicht an dicht in den Zuschauerrängen standen, darf es nicht geben. Vereine und Fans haben es gemeinsam in der Hand, dass unter Pandemiebedingungen Sportveranstaltungen mit Zuschauern wieder möglich sind“, sagt Gesundheitsminister Manne Lucha. Bei einem Fehlverhalten von Fans oder Vereinen könne zu der bisherigen Regelung zurückgekehrt werden.

Erhöhte Anforderungen für Hygienekonzepte

Angelehnt an den Stufenplan der Landesregierung sieht die neue Verordnung vor, dass die Zulassung von Zuschauerinnen und Zuschauer nicht möglich ist, wenn lokal die sogenannte 7-Tages-Inzidenz den Schwellenwert von 35 neu gemeldeten Corona-Fällen pro 100.000 Einwohner am Tag vor dem Sportwettkampf überschreitet. „Damit stellen wir sicher, dass die Öffnung für den Profi- und Spitzensport auch in das Konzept der Landesregierung zur Vermeidung einer zweiten Welle integriert wird und wir reagieren können, wenn die Inzidenz uns das vorgibt“, erklärt Gesundheitsminister Lucha. Ebenso dürfen zur Nachverfolgung von Infektionsfällen nur personalisierte Tickets verkauft werden, es dürfen keine Ticketkontingente an die Gastmannschaften vergeben werden und der Verkauf von alkoholischen Getränken vor Ort ist untersagt. Für den Amateur- und Breitensport gilt die erweiterte Regelung nicht. Hier gilt weiterhin die Obergrenze von 500 Sportlerinnen und Sportler sowie Zuschauerinnen und Zuschauer.

Für das zu erstellende Hygienekonzept gelten für die größer angelegten Sportveranstaltungen erhöhte Anforderungen. So haben die Konzepte insbesondere auch die Regelung von Personenströmen, Warteschlangen, die An- und Abreise der Zuschauerinnen und Zuschauer sowie den Umgang mit Sanitär- und Gastronomieeinrichtungen zu beinhalten. „Die Hygienekonzepte müssen schlüssig sein und verlässlich umgesetzt werden“, so Sportministerin Eisenmann – und ergänzt: „Ich freue mich, dass die neuen Regelungen für alle Sportarten gleichermaßen gelten. Auf dieser Basis können zum Beispiel auch Motorsportevents auf dem Hockenheimring oder die traditionsreichen Galopprennen in Iffezheim mit mehr Zuschauern als zuletzt stattfinden.“

Aktuelle Änderungen der Corona-Verordnungen

Corona-Verordnung Sport

Weitere Meldungen

Im Rosengarten im Park der Villa Reitzenstein spielt eine Band vor Publikum.
Parköffnungen

Kulturprogramm 2025 im Park der Villa Reitzenstein

Schauspieler proben ein Theaterstück.
Kunst und Kultur

Gut 180.000 Euro für Projekte von Privattheatern

Jugendliche mit Abstimmungskarten in einem Saal
Jugendliche

Erfolgreicher Jugendkongress auf der Bodensee-Konferenz

Die Staatsrätin für Zivilgesellschaft und Bürgerbeteiligung, Barbara Bosch (links), und Prof. Dr. Bernd Kühlmuß (rechts) mit der Urkunde.
Auszeichnung

Bundesverdienstkreuz für Prof. Dr. Bernd Kühlmuß

Eine muslimische Einwanderin sitzt mit anderen Personen am Tisch und schaut sich während des Englischunterrichts Blätter mit Grammatikaufgaben an.
Migration

20 Projekte für Frauen mit Zuwanderungsgeschichte

Schaubild beschreibt wie das Radon-Innenraummessprogramm funktioniert
Strahlenschutz

Neuauflage des erfolgreichen Radon-Messprogramms für Wohngebäude

Kabinettssitzung in der Villa Reitzenstein in Stuttgart
Landesregierung

Bericht aus dem Kabinett vom 1. April 2025

Eine Doktorandin aus Venezuela arbeitet im Labor. (Bild: © dpa)
Fachkräfte

Landesagentur für die Zuwanderung von Fachkräften startet

Die Bewohnerin (r) einer Wohngemeinschaft für Senioren unterhält sich bei Kaffee und Kuchen mit ihren Gästen (Bild: © dpa).
Ältere Menschen

14. Deutscher Seniorentag in Mannheim

Zwei Schwestern auf einem Spielplatz.
Städtebau

Nichtinvestive Städtebauförderung 2025 startet

Guss der Ökumeneglocke für zwei Mannheimer Gemeinden
Kultur

Glockenguss und Brennkunst auf Kulturerbe-Liste

Matschbereich des mithilfe von Landes-SIQ-Mitteln umgebauten und erweiteten Kindergartens in Wyhl am Kaiserstuhl
Städtebau

Ausschreibung für Investitionspakt Soziale Integration

Blautopf in Blaubeuren
Tourismusinfrastruktur

Land fördert 36 kommunale Tourismusprojekte

Das Freiburger Münster, mit LED-Strahlern angeleuchtet.
Denkmalpflege

Rund 6,6 Millionen Euro für 56 Kulturdenkmale

Ministerpräsident Winfried Kretschmann (stehend) bei seiner Ansprache beim Besuch des KUNSTschalters Schemmerhofen.
Kunst und Kultur

Kretschmann besucht KUNSTschalter Schemmerhofen