Mit der Stuttgarter Erklärung spricht sich die Innenministerkonferenz entschlossen dafür aus, Hass und Hetze gemeinsam die Stirn zu bieten – online und offline.
„Hass und Hetze sind ein massives gesellschaftliches Problem und hier müssen wir insbesondere im Netz entschlossener vorgehen. In der Innenministerkonferenz haben wir parteiübergreifend eine klare Haltung gegen Hass und Hetze, gerade vor dem Hintergrund jüngster Entwicklungen positionieren wir uns klar: Für Antisemitismus gibt es in Deutschland keinen Platz! Deshalb haben wir als einzigen Außentermin der aktuell stattfindenden Innenministerkonferenz die Stuttgarter Synagoge besucht und dort als Innenminister die Stuttgarter Erklärung unterzeichnet. Wir stellen uns Hass und Hetze, Extremismus und Antisemitismus wie ein Bollwerk entgegen“, sagte der stellvertretende Ministerpräsident, Vorsitzende der Innenministerkonferenz und Innenminister Thomas Strobl.
Unterzeichnung der Stuttgarter Erklärung
Zuvor hatten Innenminister Thomas Strobl, sowie die Sprecher der SPD- beziehungsweise unionsgeführten Innenministerien, Niedersachsens Innenminister Boris Pistorius und Bayerns Innenminister Joachim Herrmann gemeinsam mit Hans-Georg Engelke, Staatssekretär im Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat, stellvertretend für alle deutschen Innenminister in der Stuttgarter Synagoge die „Stuttgarter Erklärung“ unterzeichnet.
Mit der Stuttgarter Erklärung spricht sich die Innenministerkonferenz entschlossen dafür aus, Hass und Hetze gemeinsam die Stirn zu bieten – online und offline.
Maßnahmen der Stuttgarter Erklärung
Die Innenministerkonferenz sieht insbesondere die folgenden Maßnahmen als zielführend an:
- gesetzliche Regelungen, die eine eindeutige Identifizierbarkeit von Straftäterinnen und Straftätern im Internet ermöglichen,
- ein regelmäßiger vertrauensvoller Austausch zwischen den jüdischen Gemeinden und den örtlich zuständigen Polizeidienststellen, ein möglichst hoher Sicherheitsstandard bei Schutzmaßnahmen für jüdische Einrichtungen, polizeiliche Ermittlungen in der Regel durch die Staatsschutzdienststellen der Kriminalpolizei, die weiterhin feste Verankerung der Antisemitismusbekämpfung in der polizeilichen Aus- und Fortbildung und eine hohe Sensibilität auch für die Belange aller anderen von Hass und Hetze betroffenen Bevölkerungsgruppen wie etwa der LSBTI (Lesben, Schwule, Bisexuelle, trans- und intergeschlechtliche Menschen)-Gemeinschaft,
- die Prüfung, wie Hass und Hetze auf Messengerdiensten konsequent unterbunden und geahndet werden können kann,
- effiziente Möglichkeiten der Anzeigenerstattung und zentrale Meldestellen für Hasskriminalität im Internet sowie
- die Weiterentwicklung bestehender Präventionsprogramme zum couragierten Verhalten im Internet.