In der ersten Runde des bundesweiten Professorinnenprogramms 2030 konnten 15 Hochschulen aus Baden-Württemberg mit ihren Gleichstellungskonzepten überzeugen. Das Programm soll den Frauenanteil in Forschung und Lehre steigern und die Gleichstellungsarbeit vor Ort stärken.
Baden-Württemberg kommt bei der Gleichstellung in Forschung und Lehre weiter voran: In der ersten Runde des bundesweiten Professorinnenprogramms 2030 sind 15 Hochschulen aus Baden-Württemberg erfolgreich – so viele wie in keinem anderen Bundesland. Vier Universitäten, acht Hochschulen für Angewandte Wissenschaften, eine Pädagogische Hochschule, eine Musikhochschule und die Duale Hochschule Baden-Württemberg (DHBW) konnten mit ihren Gleichstellungskonzepten überzeugen. Das Konzept der Hochschule Heilbronn erhält sogar das Prädikat „Gleichstellungsstarke Hochschule“.
Wissenschaftsministerin Petra Olschowski sagte: „Dieser Erfolg beim Professorinnenprogramm 2030 gibt der Gleichstellung an unseren Landeshochschulen einen neuen Schub – erfreulicherweise konnten auch viele kleinere Hochschulen überzeugen. Jetzt hoffe ich auf viele weitere Bewerbungen in der zweiten und dritten Runde des Programms. Denn wir brauchen mehr Frauen an allen baden-württembergischen Hochschulen, an jeder Hochschulart und in allen Landesteilen.“
15 erfolgreiche Hochschulen aus Baden-Württemberg
Die Universitäten Freiburg, Hohenheim, Mannheim sowie das Karlsruher Institut für Technologie (KIT) waren mit ihren Gleichstellungskonzepten ebenso erfolgreich wie die Hochschulen Aalen, Heilbronn, Mannheim, Offenburg, Pforzheim, Ravensburg-Weingarten, Reutlingen und die Technische Hochschule Ulm. Weiterhin haben sich die Musikhochschule Freiburg, die Pädagogische Hochschule Weingarten und die Duale Hochschule Baden-Württemberg (DHBW) im Wettbewerb durchgesetzt. Mit dem Prädikat „Gleichstellungsstarke Hochschule“ erhält die Hochschule Heilbronn die Möglichkeit, eine zusätzliche Stelle für eine Wissenschaftlerin auf dem Weg zur Professur zu schaffen.
Ziele des Professorinnenprogramms
Das Professorinnenprogramm zielt darauf ab, den Frauenanteil in Forschung und Lehre zu steigern und zugleich die Gleichstellungsarbeit vor Ort zu stärken: Berufungen von Frauen auf Professuren werden mit bis zu 165.000 Euro unterstützt und die Gleichstellung an Hochschulen finanziell und strukturell noch stärker verankert. „Ein höherer Frauenanteil an unseren Hochschulen ist nicht nur eine Frage der Gerechtigkeit. Angesichts des Fachkräftemangels dürfen wir nicht auf das große Potenzial hervorragend qualifizierter Frauen verzichten – denn wir brauchen Ideen und Innovationen aus allen Perspektiven“, so Wissenschaftsministerin Petra Olschowski weiter.
In der ersten Runde des Professorinnenprogramms wurden bundesweit 92 Hochschulen für ihre Gleichstellungskonzepte ausgezeichnet. An den ausgewählten Hochschulen können künftig bis zu drei mit Frauen besetzte Professuren gefördert werden. Zwei weitere Einreichungsrunden in 2025 und 2026 bieten den Landeshochschulen weiterhin Gelegenheit, sich am Programm zu beteiligen.
Gleichstellung in Baden-Württemberg
Bei der Gleichstellung im Wissenschaftssystem ist Baden-Württemberg auf einem guten Weg. Unter den Neuberufenen wurde 2023 fast jede zweite Professur (43 Prozent) von einer Frau ausgefüllt. Weiterhin hat das Land Baden-Württemberg das Margarete von Wrangell-Programm neu konzeptioniert, um Juniorprofessorinnen auf ihrer weiteren Laufbahn bis zur Lebenszeitprofessur zu unterstützen.
Professorinnenprogramm 2030
Die vierte Programmphase (2023 bis 2030) des Professorinnenprogramms auf Basis einer neuen Bund-Länder-Vereinbarung hat ein Fördervolumen von insgesamt 320 Millionen Euro. Alle Hochschulen, die teilnehmen wollen, müssen zunächst ein „Gleichstellungskonzept für Parität an der Hochschule“ einreichen. Im Erfolgsfall können in einer zweiten Verfahrensstufe Förderanträge für bis zu drei mit Frauen besetzte Professuren pro Hochschule eingereicht werden.
Durch das Programm werden Erstberufungen auf unbefristete W2- und W3-Professuren mit maximal 165.000 Euro unterstützt. Gegenüber den vorangegangenen Programmphasen hat das Land Baden-Württemberg seine Unterstützung der teilnehmenden Hochschulen pro geförderter Professur auf 60.000 Euro verdoppelt. Förderfähig sind sowohl Regelberufungen als auch sogenannte vorgezogene Berufungen. Die Maßnahmen des Professorinnenprogramms wirken zweifach, indem sowohl die Gleichstellungsstrukturen an Hochschulen gestärkt als auch die Anzahl der Wissenschaftlerinnen auf Spitzenpositionen erhöht werden.
Die Frist der zweiten Einreichungsrunde im Professorinnenprogramm 2030 läuft bis zum 31. August 2024.