Ministerrat

Bericht aus dem Kabinett vom 30. November 2021

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Erste Sitzung des Kabinetts nach der Regierungsbildung im Mai 2021.

In der Kabinettssitzung am 30. November 2021 ging es unter anderem um die Kostenübernahme bei Verlegungen von Intensivpatienten, einen Rahmenplan für mehr Tierwohl, die Digitalisierung der Justiz sowie die Umsetzung des Sofortprogramms Klimaschutz.

Kostenübernahme bei Verlegungen von Intensivpatienten

Neben der aktuellen Corona-Lage und dem Impffortschritt im Land beschäftigte sich das Kabinett am Dienstag, 30. November 2021, mit der Lage auf den Intensivstationen. Um die stark beanspruchten Intensivstationen entlasten zu können, hat das Land neben den bereits erfolgten innerdeutschen Verlegungen von Patienten auch Vorbereitungen für die möglicherweise anstehenden Verlegungen ins Ausland getroffen. Anfallende Transport- und Behandlungskosten bei Auslandsverlegungen und bundesweiten Verlegungen von COVID-19-Intensivpatientinnen und -patienten soll laut Kabinettsbeschluss zunächst das Land übernehmen. So kann Vorsorge getroffen werden für anfallende Kosten, die nicht oder nur mittels langwieriger bürokratischer Prozesse von den Krankenkassen erstattet werden. Dazu werden 9,25 Millionen Euro bereitgestellt.

Rahmenplan für mehr Tierwohl in Baden-Württemberg

Die Landesregierung hat sich zum Ziel gesetzt, das Tierwohl in allen Bereichen der Nutzung und Haltung zu verbessern und will deshalb eine umsetzungsorientierte Tierschutzstrategie entwickeln. Der im Kabinett vorgestellte Rahmenplan umfasst unter anderem die Bereiche Nutztierhaltung, Tiertransporte, Tierschutz bei der Schlachtung und Tierschutz von Haus- und Heimtieren, Tierversuche sowie Tierschutzüberwachung. Der Plan dient als Grundlage für die Erarbeitung der Tierschutzstrategie durch das Ministerium für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz unter Einbeziehung aller weiterer betroffener Ressorts, wie der zuständige Minister Peter Hauk dem Ministerrat erläuterte.

Justiz weiter bundesweit Spitze bei Digitalisierung

Die baden-württembergische Justiz ist bei der Einführung der elektronischen Akte bundesweit führend, berichtete Justizministerin Marion Gentges. Immer mehr Gerichte in Baden-Württemberg arbeiten mit der e-Akte. Der letzte große Meilenstein der Digitalisierung wird die Einführung der elektronischen Strafakte Anfang 2022 in Ulm sein. Dann kommt die elektronische Akte in allen Gerichtsbarkeiten, zum Teil flächendeckend, zum Einsatz. Weitere Bausteine der Digitalisierung der Justiz sind unter anderem Videoverhandlungen sowie ab Anfang 2022 kostenloses W-LAN in allen Sitzungssälen. Auch der elektronische Rechtsverkehr wächst rasant: Gegenüber dem Vorjahr sind die eingegangenen elektronischen Nachrichten um 50 Prozent monatlich gestiegen und die durch die Justiz versendeten Nachrichten um 80 Prozent. Bisher können vor allem Rechtsanwälte und Behörden unkompliziert mittels besonderer elektronischer Postfächer mit der Justiz kommunizieren. Ab dem kommenden Jahr soll dies auch für alle Bürgerinnen und Bürger, Unternehmen und Verbände durch das neu geschaffene besondere elektronische Bürger- und Organisationpostfach (eBO) möglich werden.

Umsetzung des Sofortprogramms Klimaschutz

Die Eindämmung der Klimakrise gehört zu den größten Herausforderungen unserer Zeit. Die grün-schwarze Landesregierung hat sich dabei äußerst ambitionierte Ziele gesetzt: Bis spätestens 2040 soll das Land klimaneutral aufgestellt werden. Im grün-schwarzen Koalitionsvertrag wurde daher vereinbart, gleich zu Beginn der Legislaturperiode ein umfassendes Klimaschutz-Sofortprogramm aufzusetzen. Gemäß Koalitionsvertrag sollten im Sofortprogramm schnell umsetzbare und unmittelbar wirksame Maßnahmen zur Emissionsminderung verankert sein, die keiner gesetzlichen Regelung bedürfen. Die einzelnen Maßnahmen sollen bis Ende 2021 umgesetzt bzw. eingeleitet werden. Umweltministerin Thekla Walker hat im Kabinett über den derzeitigen Stand berichtet. Es wurden bereits die ersten Windkraftstandorte im Staatswald ausgeschrieben, das Klimaschutzgesetz Baden-Württemberg novelliert und die Photovoltaik-Pflicht fest verankert. Zudem soll noch in diesem Jahr der Rat der Klimaweisen berufen werden und auch bei den Landesliegenschaften wird es eine Sanierungsoffensive und Ausstattung mit Photovoltaikanlagen geben.

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