Ministerin Marion Gentges, geboren am 23. August 1971, stammt aus Haslach im Kinzigtal. Aufgewachsen ist sie in Steinach – Welschensteinach.
Nach dem Studium der Rechtswissenschaften an der Albert-Ludwigs-Universität in Freiburg im Breisgau und dem Referendariat am Landgericht Offenburg erhielt sie 1999 die Zulassung zur Rechtsanwaltschaft. Ministerin Gentges arbeitete von 1998 bis 2004 als Rechtsanwältin im Angestelltenverhältnis in Hessen und seit 2004 als selbständige Rechtsanwältin mit eigener Kanzlei in Zell am Harmersbach, wo sie auch heute noch wohnt. Seit 2007 ist sie Fachanwältin für Arbeitsrecht.
Ministerin Gentges ist seit 2016 Abgeordnete des Landtags von Baden-Württemberg und gehörte bereits in ihrer ersten Legislaturperiode dem Vorstand der CDU-Landtagsfraktion an.
Ministerin Gentges ist vielfach ehrenamtlich tätig zum Beispiel als Präsidentin des Landesverbandes der Musikschulen Baden-Württembergs, als Mitglied im Beirat der Kunststiftung Baden-Württemberg gGmbH oder als Mitglied im Kuratorium der Landeszentrale für politische Bildung. Marion Gentges ist verheiratet und hat eine Tochter.
Ministerin der Justiz und für Migration: Marion Gentges