Tiergesundheit

Bei Schwarzwildbejagung nicht nachlassen

Ein Wildschwein steht auf einem Plateau im Wald und beobachtet die Umgebung.

Aktuell ist das Schwarzwild vor dem Hintergrund des aktuellen Seuchen­geschehens der Afrikanischen Schweinegrippe konsequent zu bejagen. Landwirtschaftsminister Peter Hauk betonte, dass auch während der Corona-Pandemie weiterhin Bewegungsjagden durchgeführt werden können. Für Jagden ist in der Regel ein Hygienekonzept zu erstellen.

„Revierübergreifende Drückjagden sind ein bewährtes und effektives Mittel der Jagdausübung. Auch vor dem Hintergrund der ab dem 2. November geltenden Corona-Verordnung (CoronaVO) können unter Beachtung einiger Hygienemaßnahmen weiterhin Bewegungsjagden mit bis zu 100 teilnehmenden Personen durchgeführt werden. Damit unterstützen wir unsere Jägerschaft bei der Erfüllung ihres wichtigen Auftrags“, sagte der Minister für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz, Peter Hauk. Ein entsprechendes Schreiben sei bereits an die Verwaltung und die Verbände gegangen.

Schweinepest ist weiter auf dem Vormarsch

„Wegen der Gefahr der weiteren Ausbreitung der Afrikanischen Schweinepest aber auch wegen der anstehenden klimabedingten Waldumbaumaßnahmen ist die Jägerschaft in ihrem Handeln bestmöglich zu unterstützen. Gerade in diesem Winter ist die Bejagung der Wildschweine wegen der reichen Mast durch Eicheln besonders wichtig, da dadurch mit einem spürbaren Ansteigen der Population zu rechnen ist“, erklärte Hauk. Der jüngst bestätigte Fall der Afrikanischen Schweinepest bei einem Wildschwein in Sachsen zeige, dass die Tierseuche weiter auf dem Vormarsch sei.

„Die Jagdstatistik für Baden-Württemberg weist für das Jagdjahr 2019/20 eine Strecke von 74.683 Stück Schwarzwild auf. Dieses in der Geschichte Baden-Württembergs zweithöchste Ergebnis ist ein Beleg dafür, dass die Jägerschaft einem sehr hohen Anspruch gerecht wird. Vor dem Hintergrund der Afrikanischen Schweinepest muss das Schwarzwild auch in Zeiten von Corona weiter konsequent bejagt werden“, betonte der Minister. Im Falle eines Eintrags der der Afrikanischen Schweinepest in die Wildschweinpopulation sei die Ausbreitungsgeschwindigkeit des Erregers vor allem von der Schwarzwilddichte abhängig. Je geringer die Population, desto geringer die Wahrscheinlichkeit einer Infektionsübertragung von Tier zu Tier. „Deshalb gilt es, die Bejagungsintensität beim Schwarzwild weiter hochzuhalten und entsprechende Drückjagden durzuführen“, erklärte der Minister.

Rücksicht auf die Belange der Jäger nehmen

„Die Bevölkerung kann die Jägerschaft in ihrem Handeln unterstützen, indem Sie bei der anstehenden Drückjagdsaison auf die Belange der Jäger Rücksicht nimmt, die entsprechenden Waldgebiete meidet und gegebenenfalls aufgestellte Hinweisschilder beachtet. Wer darüber hinaus bei den Jägern selbst, im Wildhandel oder beim Metzger gezielt Wildfleisch aus heimischer Jagd nachfragt, tut sich selbst etwas Gutes und hilft unseren Jägern bei ihrer wichtigen Arbeit“, betonte Minister Hauk. Bei Bewegungsjagden handelt es sich um Veranstaltungen, deren Durchführung nach den Maßgaben der CoronaVO möglich ist (Paragraph 10 Absatz 6 CoronaVO). Neben der CoronaVO sind jedoch eventuell erlassene kommunale Allgemeinverfügungen besonders betroffener Regionen zu beachten.

Auch im Freien ist stets, soweit die Gefahr besteht, dass der Mindestabstand nicht eingehalten werden kann, das Tragen einer nicht-medizinischen Alltagsmaske oder einer vergleichbaren Mund-Nasen-Bedeckung notwendig. Der Mindestabstand von 1,5 Metern ist einzuhalten, sofern nicht die Einhaltung im Einzelfall unzumutbar, dessen Unterschreitung aus besonderen Gründen erforderlich oder durch Schutzmaßnahmen ein ausreichender Infektionsschutz gewährleistet ist. Im Sinne des verantwortungsbewussten Handelns sollten die Anforderungen eingehalten und stets auf einen bestmöglichen Infektionsschutz geachtet werden. Bei Bewegungsjagden mit über zehn und bis zu 100 Personen müssen die besonderen Anforderungen der Paragraphen 4 bis 8 CoronaVO eingehalten werden.

Pflichten bei Bewegungsjagden

  • Sofern für die Vor- und Nachbereitung der Jagd Innenräume genutzt werden, ist die Personenzahl an die räumlichen Kapazitäten und die Regelung von Personenströmen und Warteschlangen anzupassen, damit eine Umsetzung der Abstandsregel nach Paragraph 2 CoronaVO ermöglicht wird. Innenräume sind regelmäßig und ausreichend zu lüften.
  • Oberflächen und Gegenstände, die häufig von Personen berührt werden, müssen regelmäßig gereinigt werden.
  • Vorhalten von Handwaschmittel in ausreichender Menge sowie von nicht wiederverwendbaren Papierhandtüchern, alternativ Handdesinfektionsmittel oder andere gleichwertige hygienische Handtrockenvorrichtungen.
  • Austausch ausgegebener Textilien, nachdem diese von einer Person benutzt wurden.
  • Rechtzeitige und verständliche Information über Zutritts- und Teilnahmeverbote, die Pflicht, eine nicht-medizinische Alltagsmaske oder eine vergleichbare Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen, Abstandsregelungen und Hygienevorgaben, Reinigungsmöglichkeiten für die Hände.
  • Datenerhebung von Anwesenden (Vor- und Nachname, Anschrift, Datum und Zeitraum der Anwesenheit und, soweit vorhanden, die Telefonnummer) ausschließlich zum Zwecke der Auskunftserteilung gegenüber dem Gesundheitsamt oder der Ortspolizeibehörde (die Dauer zur Aufbewahrung und Speicherung dieser Daten beträgt vier Wochen).
  • Beachtung des Teilnahmeverbotes von Personen, die in Kontakt zu einer mit dem Coronavirus infizierten Person stehen oder standen, wenn seit dem letzten Kontakt noch nicht 14 Tage vergangen sind, sowie von Personen, die typische Symptome einer Infektion mit dem Coronavirus, namentlich Fieber, trockener Husten, Störung des Geschmacks- oder Geruchssinns, aufweisen.

Hygienekonzept für Jagden erforderlich

Es werden zur Erläuterung der vorgeschriebenen oder empfohlenen Anforderungen und Maßnahmen folgende Hinweise gegeben. Je nach den örtlichen Gegebenheiten sind diese ggf. durch die jeweilige Jagdleitung weiter zu konkretisieren:

  • Oberster Grundsatz bei der Jagdplanung ist, neben den bekannten organisatorischen Maßnahmen und Sicherheitsvorkehrungen, die Gewährleistung eines ordnungsgemäßen Jagdablaufes unter Berücksichtigung der Reduzierung von engen Kontakten zwischen den Jagdbeteiligten und die Nachverfolgbarkeit der Kontakte.
  • Zur Gewährleistung des Infektionsschutzes haben die vorgeschriebenen oder empfohlenen Hygienemaßnahmen Vorrang vor Jagdtraditionen (Jagdsignale, Überreichen von Brüchen).
  • Die Jagdleitung ist für die Einhaltung der Vorgaben der Hygienevorgaben verantwortlich und hat die Maßnahmen auf die aktuellen Entwicklungen und Regelungen anzupassen.
  • Das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung ist auch im Freien vorgeschrieben, soweit die Gefahr besteht, dass der Mindestabstand nicht eingehalten werden kann. Es wird im Übrigen empfohlen, dass Schützen bis nach der Einweisung des zugewiesenen Schützen-Standes der Jagd durch den Anstellenden und ansonsten freiwillig den Schutz tragen. Treiber, Hundeführer und andere Personen (Metzger, Tierarzt und so weiter) sollten insbesondere außerhalb des Treibens bei Kontakt zu weiteren Personen ebenfalls diesen Schutz tragen.
  • Bei Treffen vor und nach der Jagd muss die Örtlichkeit so gewählt werden, dass eine Umsetzung der Abstandsregel von 1,5 Metern zu anderen Personen ermöglicht wird.
  • Es wird empfohlen, auf den Auftritt von Jagdhornbläsern zu verzichten.
  • Den Jagdgästen sollten die Hygienevorschriften und Hinweise bereits mit der Jagdeinladung übermittelt werden. Am Sammelpunkt sollten Hygienevorschriften gut lesbar für alle Teilnehmenden ausgehängt werden.
  • Die Kontrolle von Jagdscheinen und Schießübungsnachweisen, das Einsammeln des Haftungsverzichts und der Teilnahmegebühr sollte im Freien durchgeführt werden; bei Durchführung im geschlossenen Raum muss auf das Vorhandensein einer Trennvorrichtung, eine intensive und regelmäßige Durchlüftung, den Mindestabstand von 1,5 Meter in der Warteschlange geachtet werden. Das Tragen einer nicht-medizinischen Alltagsmaske oder einer vergleichbaren Mund-Nasen-Bedeckung wird empfohlen.
  • Sofern Unterschriften der Jagdgäste am Jagdtag erforderlich sind, sollte jeder Jagdgast, wenn möglich, mit einem eigenen Stift unterschreiben. Ist dies nicht möglich, sollte der Stift nach jeder Verwendung desinfiziert werden.
  • In den Örtlichkeiten für die Registrierung sollten Desinfektionsmöglichkeiten vorhanden sein.
  • Auch im Anschluss an die Jagd beim symbolischen Streckelegen und Schüsseltreiben muss auf das Einhalten der vorgeschriebenen oder empfohlenen Anforderungen und Maßnahmen geachtet werden.

Anzumerken ist, dass die geltenden rechtlichen Regelungen im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie wie bisher laufend an aktuelle Entwicklungen angepasst und daher gegebenenfall kurzfristig geändert werden. Die vorstehenden Ausführungen geben den Rechtsstand der CoronaVO in der ab 2. November 2020 gültigen Fassung wieder und sind daher stets auf Aktualität zu prüfen.

Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz: Broschüre zur Afrikanischen Schweinepest(PDF)

Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz: Früherkennungsprogramm zur Afrikanischen Schweinepest

Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz: Afrikanische Schweinepest

Meldung vom 28. Oktober 2020: Weitere Maßnahmen zur Einschränkung der Corona-Pandemie

Weitere Informationen zum Coronavirus in Baden-Württemberg

Mit unserem Messenger-Service bekommen Sie immer alle Änderungen und wichtige Informationen aktuell als Pushnachricht auf ihr Mobiltelefon.

Weitere Meldungen

Arbeiter bauen Präzisions-Klimasysteme zusammen, die für die Lithographie-Abteilung in der Chip Produktion eingesetzt werden (Bild: © dpa).
  • Arbeitsmarkt

Arbeitsmarkt bleibt trotz schwacher Konjunktur stabil

Feuerwehrfahrzeug (Foto: dpa)
  • Feuerwehr

Landesjugend­feuerwehrtag 2024

Eine Pflegerin im Gespräch mit einem alten Mann.
  • Pflege

Fünf Millionen Euro gegen Personalmangel in der Pflege

Der österreichische Bundespräsident Alexander Van der Bellen (links) begrüßt Ministerpräsident Winfried Kretschmann (rechts).
  • Auslandsreise

Kretschmann auf Delegationsreise in Wien

Rettungsassistenten laufen mit den Rettungsrucksäcken zu einem Einsatz. (Foto: © dpa)
  • Bevölkerungsschutz

Übergabe von neun Fahrzeugen an den Bevölkerungsschutz

Wirtschaftsministerin Dr. Nicole Hoffmeister-Kraut
  • Wirtschaft

Dialogreihe mit Spitzenunter­nehmerinnen fortgesetzt

Traktor auf dem Feld
  • Landwirtschaft

Erleichterungen für GAP-Förderung beschlossen

Das Logo des LEA-Mittelstandspreises für soziale Verantwortung.
  • Wirtschaft und Gesellschaft

Mittelstandspreis für soziale Verantwortung 2024 verliehen

Ministerpräsident Winfried Kretschmann bei seiner Rede
  • Wohnen und Bauen

Strategiedialog Wohnen und Bauen läuft auf Hochtouren

Gruppenfoto (von links nach rechts): Der Erste Bürgermeister der Stadt Freiburg, Ulrich von Kirchbach, Minister Manne Lucha, die Vertreterin der Stadt Ulm, Sarah Waschler, der Landrat des Ostalbkreises, Dr. Joachim Bläse, und der Erste Landesbeamte des Landkreises Calw, Dr. Frank Wiehe, halten gemeinsam eine große Karte mit den Motiv der Ehrenamtskarte Baden-Württemberg in die Kamera.
  • Bürgerengagement

Erprobung der Ehrenamtskarte läuft erfolgreich

Eine Ratte schaut aus einem Käfig (Bild: © dpa, Ronald Wittek)
  • Tierschutz

Projekte zur Vermeidung von Tierversuchen gefördert

Visualisierung Neubau des Transfer Hub for Innovation in Society an der Pädago-gischen Hochschule Schwäbisch Gmünd
  • Bauen

Neubau eines Forschungszentrums in Schwäbisch Gmünd

Ministerin Nicole Razavi bei der Verleihung des Staatspreises Baukultur 2024
  • Baukultur

Staatspreis Baukultur 2024 verliehen

Auswärtige Kabinettssitzung im Neuen Schloss in Meersburg
  • Landesregierung

Bericht aus dem Kabinett vom 25. Juni 2024

Logo der Landesstrategie Bioökonomie Baden-Württemberg
  • Bioökonomie

Fortschreibung der Bio­ökonomiestrategie beschlossen

von links nach rechts: Georg Graf Waldersee von Unicef Deutschland, Christine Langen, Ministerin der Justiz und für Migration Marion Gentges und Oberbürgermeister Jörg Lutz
  • Auszeichnung

Bundesverdienstmedaille für Christine Langen

Gruppenfoto aller Preisträger des Jugendbildungspreises DeinDing 2024 auf der Bühne des Stuttgarter Jugendhauses Cann
  • Jugendliche

Jugendbildungspreis „DeinDing 2024“ verliehen

Ein Mann dreht einen Joint mit Marihuana. (Foto: dpa)
  • Verwaltung

Zuständigkeiten bei Cannabisgesetz geregelt

Bauarbeiter laufen in Stuttgart an Neubauten der Stuttgarter Wohnungs- und Städtebaugesellschaft mbH (SWSG) vorbei. (Foto: © dpa)
  • WOHNUNGSBAU

Soziale Wohnraumförderung stark nachgefragt

Bohnen
  • Ernährung

Stuttgarter Bohnentag

Abbdildung eines Ausschnitts des Zertifikat audit berufundfamilie für das Staatsministerium Baden-Württemberg 2023.
  • Beruf und Familie

Staatsministerium mit audit berufundfamilie zertifiziert

Blick in den Wald
  • Forst

Innovationen auf Holzbasis für Textilbranche

Unterwegs in Baden-Württemberg, IRE 3259 als Dieseltriebwagen der Baureihe VT 612. (Bild: © Deutsche Bahn AG / Georg Wagner)
  • Schienenverkehr

Freie Fahrt für junge Menschen

Säue schauen durch die Absperrung eines Stalles auf einem Bauernhof. (Bild: © dpa)
  • Tierschutz

Nachbesserungen am Tierschutzgesetz gefordert

Weg im ländlichen Raum
  • Ländlicher Raum

Zuschüsse für Modernisierung ländlicher Wege