Ministerpräsident Winfried Kretschmann hat heute den Landtag über die Ergebnisse der Beratungen von Bund und Ländern informiert und erläutert, wie Baden-Württemberg die Beschlüsse ab dem 8. März umsetzen wird.
Nach den Beratungen von Bund und Ländern am 3. März hat Ministerpräsident Winfried Kretschmann heute in einer Regierungsinformation den Landtag über die Ergebnisse unterrichtet. Er machte zunächst das Dilemma klar, in dem man aktuell stecke. Auf der einen Seite nähmen die Folgeschäden immer mehr zu, Einzelhandel, Veranstalter, Kultur und viele andere sind an ihrer Belastungsgrenze. „Und die meisten von uns sind es auch“, sagte Ministerpräsident Kretschmann zu Beginn seiner Regierungsinformation im Landtag. Gleichzeitig wüsste man aber, dass unvorsichtige Öffnungen die Zahlen wieder durch die Decke gehen lassen würden. „Innerhalb weniger Wochen könnten die Intensivstationen wieder volllaufen. Wir bräuchten einen harten Lockdown, um Schlimmeres zu verhindern“, mahnte Kretschmann.
Die Euphorie einer schnellen Öffnung wäre nur ein kleines Strohfeuer, das bereits nach wenigen Wochen einen erneuten harten und langen Lockdown zur Folge hätte. Man habe am Mittwoch bei den Bund-Länder-Gesprächen intensiv um einen Weg gerungen, der aus diesem Dilemma herausführt.
„Nach einem Jahr Pandemie müssen wir mehr bieten als Schwarz und Weiß, als Öffnen oder Lockdown“, machte Kretschmann deutlich. „Wir müssen alle technischen Möglichkeiten voll ausschöpfen, die wir mittlerweile haben. Und die, die wir nicht haben, müssen wir mit Hochdruck vorantreiben.“ Dabei setze Kretschmann auf vier Säulen, für die er sich auch schon im Vorfeld der Bund-Länder-Gespräche stark gemacht habe:
- Mehr Tempo bei den Impfungen.
- Intelligente Schutzkonzepte.
- Digitale Hilfsmittel wie etwa die Luca-App.
- Freitesten durch massenhaft verfügbare Schnell- und Selbsttests.
Automatisches Bremssystem bei steigenden Inzidenzen
Bevor Kretschmann in seiner Regierungsinformation auf die Lockerungsschritte einging, erläuterte er die Notbremse, auf die man sich geeinigt habe. „Mit ihr lernen wir aus dem Fehler, den wir im letzten Herbst gemacht haben, als alle Bremssysteme versagt haben. Steigt die Inzidenz an drei aufeinander folgenden Tagen auf über 100, werden wir in Zukunft hart abbremsen, damit uns die Situation nicht entgleitet.“ Dies geschehe automatisch und sei Grundvoraussetzung für das Öffnungskonzept.
Das von Bund und Länder vereinbarte Öffnungskonzept umfasst mehrere Stufen, die grundsätzlich an die Inzidenzen gebunden sind. Baden-Württemberg wird dabei die Inzidenzen in den Landkreisen zum Maßstab nehmen, so dass in Landkreisen mit niedriger Inzidenz mehr möglich sein wird. Konkret bedeuten die Beschlüsse für Baden-Württemberg ab Montag, 8. März:
Grundlegende Lockerungen ab dem 8. März
- Einige Punkte (*) gelten nicht in Landkreisen, die dauerhaft über einer 7-Tage-Inzidenz von 100 liegen. Näheres finden Sie am Ende der Auflistung.
- Treffen von bis zu fünf Personen aus nicht mehr als zwei Haushalten sind wieder möglich. Die Kinder der beiden Haushalte bis einschließlich 14 Jahre zählen dabei nicht mit. Paare die nicht zusammenleben gelten als ein Haushalt. Sollte ein Haushalt bereits aus fünf oder mehr Personen über 14 Jahren bestehen, so darf sich dieser Haushalt mit einer weiteren nicht dem Haushalt angehörigen Person treffen.(*)
- Buchhandlungen dürfen wieder unter den Hygieneauflagen für den Einzelhandel öffnen – Maskenpflicht (medizinische oder FFP2-/KN95-/N95-Maske), Begrenzung der Kundenzahl auf einen Kunden pro zehn Quadratmeter (m²) für die ersten 800 Quadratmeter Verkaufsfläche und einem weiteren Kunden für jede weiteren 20 m² Verkaufsfläche.
- Gärtnereien, Blumenläden, Baumschulen, Garten-, Bau-, und Raiffeisenmärkte dürfen wieder ihr komplettes Sortiment anbieten. Hier gelten ebenfalls die Hygieneauflagen für den Einzelhandel.
- Der Betrieb von Sportanlagen und Sportstätten im Freien und geschlossenen Räumen (ohne Schwimmbäder) ist für den kontaktarmen Freizeit- und Amateurindividualsport mit maximal fünf Personen aus nicht mehr als zwei Haushalten erlaubt. Die Kinder der beiden Haushalte bis einschließlich 14 Jahre zählen dabei nicht mit. Paare die nicht zusammenleben gelten als ein Haushalt. Weitläufige Anlagen dürfen auch von mehreren individualsportlichen Gruppen genutzt werden (nicht mehr als fünf Personen aus maximal zwei Haushalten). Kontaktarmer Sport in Gruppen von bis zu 20 Kindern bis einschließlich 14 Jahren ist nur im Freien möglich. Die Nutzung von Umkleiden, sanitären Anlagen und anderen Aufenthaltsräumen oder Gemeinschaftseinrichtungen ist in keinem Fall erlaubt.(*)
- Körpernahe Dienstleistungen sind wieder erlaubt. Dazu zählen Kosmetik-, Nagel-, Massage-, Tattoo-, Sonnen- und Piercingstudios, sowie kosmetische Fußpflegeeinrichtungen und ähnliche Einrichtungen. Bei den Behandlungen müssen Kund*innen und Beschäftige eine medizinische oder FFP2-/KN95-/N95-Maske tragen. Wenn bei einer Behandlung oder aus anderen Gründen keine Maske getragen werden kann, müssen die Kund*innen einen tagesaktuellen negativen Schnelltest haben. Für die Mitarbeitenden braucht es ein Testkonzept.(*)
- Friseurbetriebe und Barbershops dürfen wieder alle Dienstleistungen anbieten. Bei den Behandlungen müssen Kund*innen und Beschäftige eine medizinische oder FFP2-/KN95-/N95-Maske tragen. Wenn bei einer Behandlung oder aus anderen Gründen keine Maske getragen werden kann, müssen die Kund*innen einen tagesaktuellen negativen Schnelltest haben.
- Boots- und Flugschulen dürfen wieder öffnen. Bei der praktischen Ausbildung und Prüfung müssen Schüler*innen und Ausbildende eine medizinische oder FFP2-/KN95-/N95-Maske tragen. Der Theorieunterricht darf nur online stattfinden.
- Der Einzelhandel darf sogenanntes „Click & Meet“ anbieten. Kund*innen können nach vorheriger Terminabsprache sich in einem festen Zeitfenster in einem Laden beraten lassen und einkaufen. Dabei darf nicht mehr als ein Kunde pro 40 Quadratmeter (m²) gleichzeitig anwesend sein. In einem Geschäft mit 420 m² Verkaufsfläche, dürfen also gleichzeitig zehn Kunden nach vorheriger Terminabsprache anwesend sein. Kund*innen und Beschäftige müssen eine medizinische oder FFP2-/KN95-/N95-Maske tragen.(*)
- Nach vorheriger Terminbuchung und Dokumentation der Kontaktdaten dürfen Museen, Galerien, Gedenkstätten, zoologische und botanische Gärten besucht werden.(*)
- Nach vorheriger Terminbuchung und Dokumentation der Kontaktdaten können Archive, Bibliotheken und Büchereien wieder besucht werden.*
- Eheschließungen sind wieder unter der Teilnahme von 10 Personen möglich. Die Kinder der Eheschließenden zählen hierbei nicht mit.
- Erste-Hilfe-Kurse sind wieder möglich. Voraussetzung ist, dass alle teilnehmenden einen tagesaktuellen negativen Schnell- oder Selbsttest haben.
Zusätzliche Lockerungen in Landkreisen mit einer stabilen 7-Tage-Inzidenz unter 50
- Stabil bedeutet: Das Gesundheitsamt muss feststellen, dass die Inzidenz seit fünf Tagen unter 50 liegt.
- Einzelhandel, Ladengeschäfte und Märkte können unter geltenden Hygieneauflagen für diesen Bereich wieder komplett öffnen: Maskenpflicht (medizinische oder FFP2-/KN95-/N95-Maske), Begrenzung der Kundenzahl auf einen Kunden pro zehn Quadratmeter (m²) für die ersten 800 Quadratmeter Verkaufsfläche und einem weiteren Kunden für jede weiteren 20 m² Verkaufsfläche.
- Museen, Galerien, Gedenkstätten, zoologische und botanische Gärten können auch ohne vorherige Buchung besucht werden.
- Kontaktarmer Sport in kleinen Gruppen von nicht mehr als zehn Personen ist im Freien und auf Außensportanlagen möglich.
- Musik-, Kunst- und Jugendkunstschulen können Einzelunterricht und Unterricht für Gruppen von bis zu fünf Kindern bis einschließlich 14 Jahre anbieten. Dies gilt nicht für Ballett- und Tanzschulen.
- Öffentliche und private Sportanlagen innerhalb geschlossener Räume (keine Schwimmbäder) können mit nicht mehr als fünf Personen aus maximal zwei Haushalten genutzt werden. Kinder der beiden Haushalte bis einschließlich 14 Jahre zählen nicht mit. Paare die nicht zusammenleben gelten als ein Haushalt.
- Musik-, Kunst- und Jugendkunstschulen können Einzelunterricht und Unterricht für Gruppen von bis zu fünf Kindern bis einschließlich 14 Jahre anbieten. Dies gilt nicht für Ballett- und Tanzschulen.
- Steigt in einem Landkreis die 7-Tage-Inzidenz an drei aufeinanderfolgenden Tagen wieder über 50, entfallen diese Lockerungen automatisch wieder.
Zusätzliche Lockerungen in Landkreisen mit einer stabilen 7-Tage-Inzidenz unter 35
- Treffen von bis zu zehn Personen aus nicht mehr als drei Haushalten sind wieder möglich. Die Kinder der beiden Haushalte bis einschließlich 14 Jahre zählen dabei nicht mit.
„Notbremse“ in Landkreisen mit einer 7-Tage-Inzidenz über 100
Steigt in einem Landkreis nach Feststellung des Gesundheitsamts die 7-Tage-Inzidenz an drei aufeinander folgenden Tagen auf über 100, treten automatisch in diesem Landkreis folgende Beschränkungen in Kraft:
- Erweiterte Kontaktbeschränkungen: Ein Haushalt plus eine weitere nicht zum Haushalt gehörende Person; Kinder der jeweiligen Haushalte bis einschließlich 14 Jahre zählen dabei nicht mit.
- Schließung von Museen, Galerien, zoologischen und botanischen Gärten sowie Gedenkstätten für den Publikumsverkehr.
- Schließung von Außensportanlagen für den Amateur und individuellen Freizeitsport. Individualsport ist nur mit den Angehörigen des eigenen Haushalts plus einer weiteren nicht zum Haushalt gehörende Person erlaubt. Kinder der jeweiligen Haushalte bis einschließlich 14 Jahre zählen dabei nicht mit. Weitläufige Anlagen im Freien wie Golfplätze, Reitanlagen oder auch Tennisplatzanlagen dürfen auch von mehreren individualsportlich aktiven Personen unter Einhaltung der Abstandsregeln genutzt werden. Umkleiden, Aufenthaltsräume und andere Gemeinschaftseinrichtungen, wie sanitäre Anlagen dürfen nicht genutzt werden.
- Der Einzelhandel darf kein Click & Meet anbieten.
- Schließung von Betrieben zur Erbringung körpernaher Dienstleistungen (Kosmetik-, Nagel-, Massage-, Tattoo-, Sonnen- und Piercingstudios, sowie kosmetische Fußpflegeeinrichtungen und ähnliche Einrichtungen), mit Ausnahme von medizinisch notwendigen Behandlungen, insbesondere Physio- und Ergotherapie, Logopädie, Podologie und Fußpflege.
- Wenn bei Berücksichtigung aller bisher getroffenen anderen Schutzmaßnahmen eine erhebliche Gefährdung der wirksamen Eindämmung der Verbreitung des Coronavirus besteht, ist der Aufenthalt außerhalb der Wohnung oder sonstigen Unterkunft in der Zeit von 21 Uhr bis 5 Uhr des Folgetags nur bei Vorliegen triftiger Gründe gestattet (siehe § 20 Absatz 6 Nummer 1 bis 12 der Corona-Verordnung).
Weitere Änderungen in der Corona-Verordnung
- In geschlossenen Räumen, die für die Öffentlichkeit oder für den Publikumsverkehr bestimmt sind muss eine medizinische oder FFP2-/KN95-/N95-Maske getragen werden.
- Die der 7-Tage-Inzidenzwert für mögliche regionale Ausgangbeschränkungen wird von 50 auf 100 angehoben.
- Ab dem 15. März sind Leistungen und Maßnahmen nach § 11 8. Sozialgesetzbuch wieder erlaubt (Jugendarbeit).
- Anpassungen beim Zutritts- und Teilnahmeverbot. Das Zutritts und Teilnahmeverbot betrifft:
- Personen, die in dem vergangenen 14 Tagen Kontakt zu einer mit dem Coronavirus infizierten Person stehen oder standen (bisher 10 Tage).
- Personen, die entgegen den Vorschriften keinen tagesaktuellen negativen Schnell- oder Selbsttest vorlegen, wo dieser gefordert ist, beispielsweise bei Gesichtsbehandlungen bei körpernahen Dienstleistungen.
- Überführung der Ressort-Verordnungen für besondere Infektionsschutzvorgaben für bestimmte Einrichtungen und Betriebe in die Corona-Verordnung (§ 14a).
- Redaktionelle Anpassungen.
Fragen und Antworten zur Corona-Verodrnung des Landes
Eigenverantwortung für mehr Freiheiten
Ministerpräsident Kretschmann sagte im Landtag, dass ihm bewusst sei, dass man mit einem regionalen Modell bei den Lockerungen ein gewisses Risiko einginge. Aber man wolle in den Regionen, in denen eine niedrigere Inzidenz herrscht, ein wenig mehr Normalität für die Menschen dort ermöglichen. „Das würde jedoch konterkariert werden, wenn jetzt ein umfangreicher Einkauftourismus entstehen würde und Menschen aus Nachbarregionen in die Kreise fahren. In diesem Fall müssten wir sehr schnell die Notbremse ziehen“, machte Kretschmann deutlich. Man setze hier auf das Verantwortungsbewusstsein der Menschen, die sich auch bislang sehr verantwortungsvoll und diszipliniert in der Pandemie verhalten hätten.
Gleichzeitig seien aber die Kreise angehalten, mit den Nachbarregionen Absprachen zu treffen, um ein solchen Reiseverkehr möglichst zu unterbinden.
Weitere Öffnungsschritte für die Schulen im Land
„Auch bei den Schulen werden wir im Interesse unserer Kinder weitere vorsichtige Öffnungsschritte gehen“, kündigte der Ministerpräsident bei seiner Regierungsinformation im Landtag an. Er erinnerte daran, dass er immer gesagt hat, dass bei den Öffnungen die Bildung, die Kinder und ihre Familien absolute Priorität hätten. „Denn die Kleinsten und ihre Familien leiden am meisten unter dem Lockdown. Deshalb waren Kitas und Grundschulen auch das Erste, was wir mit der gebotenen Umsicht wieder aufgemacht haben.“
Am 15. März sollen die Grundschulen mit allen Klassen zu einem eingeschränkten Präsenzbetrieb unter Pandemiebedingungen zurückkehren, so Kretschmann. „Das ist pandemisch verantwortbar, weil die Schüler in festen Gruppen sind.“ Zudem würden die Klassen 5 und 6 der weiterführenden Schulen zu einem eingeschränkten Präsenzbetrieb zurückkehren. Die Schülerinnen und Schüler dieser Klassen sollen unter Berücksichtigung der AHA-Regeln unterrichtet werden. Sportunterricht findet allerdings weiterhin nicht statt. „Allen besorgten Eltern, Kindern und Lehrkräften versichere ich: Wir gehen dabei sehr behutsam vor. Über die bereits bestehenden und noch im Ausbau befindlichen Testangebote vor Ort können auch alle, die in der Schule sind, freiwillig getestet werden“, versicherte Kretschmann.
Vorsorge des Landes bei Schnelltest zahlt sich aus
Beim Thema Testen richtete Ministerpräsident Kretschmann deutlich Kritik an den Bund. Es hätte ihn schon sehr erstaunt, dass es auf Bundesebene noch keine Ausschreibung oder Bestellung der Schnelltests gegeben hätte. „Ich verstehe nicht, warum der Bund nicht schneller und entschiedener gehandelt hat. Wir verlieren jetzt wieder wertvolle Zeit, bis genügend Tests zur Verfügung stehen“, ärgerte sich Kretschmann ob des zögerlichen Handelns der verantwortlichen Minister in Berlin.
Baden-Württemberg sei hier glücklicherweise in Vorleistung gegangen und habe früher gehandelt. „Wir haben in den Pflegeheimen häufiger getestet als die Vorgaben des Bundes fordern. Wir testen bereits das Lehrpersonal an den Schulen sowie die Erzieherinnen und Erzieher in den Kitas. Wer beruflich viele Kontakte hat, kann sich bereits heute kostenlos testen lassen. Das gilt auch für alle, die Verwandte besuchen wollen, die zur Gruppe der Gefährdeten gehören. Wir sind in Vorleistung gegangen und haben bereits sieben Millionen Schnelltests zur Selbstanwendung bestellt. Die ersten 2,5 Millionen werden in den kommenden Tagen geliefert“, fasste Kretschmann die Testmaßnahmen der Landesregierung zusammen. Auch Schülerinnen und Schüler können sich in Baden-Württemberg einmal die Woche kostenlos testen lassen.
Gemeinsam mit einer Drogeriekette aus Baden-Württemberg habe man ein Projekt für den Aufbau von Teststationen auf den Weg gebracht. Die erste Teststation hat gestern in Karlsruhe den Betrieb aufgenommen, 250 weitere Stationen an den Filialen des Drogeristen sollen schnell folgen. „Dort können sich die Bürgerinnen und Bürger testen lassen und auch den wöchentlichen kostenlosen Test durchführen, der ihnen zusteht. Sie erhalten eine Bescheinigung über den Test und können damit dann einen Tag lang die Angebote nutzen, für die ein negativer Test vorausgesetzt wird“, erklärte Kretschmann das Verfahren. Er gehe davon aus, dass bald weitere Handelsunternehmen mit ähnlichen Angeboten folgen.
Kretschmann forderte die Unternehmen in Baden-Württemberg auf, ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die in Präsenz arbeiten, ebenfalls mindestens einmal wöchentlich testen zu lassen.
„Bei allen Tests soll das Ergebnis dokumentiert werden“, unterstrich Kretschmann. „Bei einem positiven Schnelltest muss sich die getestete Person sofort absondern und einen PCR-Test machen.“ Das sei entscheidend, damit die Infektion nicht weitergetragen wird.
Tempo beim Impfen steigt deutlich
Als letzten großen Punkt sprach Ministerpräsident Kretschmann in seiner Regierungsinformation das Thema Impfungen an. In den ersten Monaten sei man nur langsam vorangekommen. „Das lag daran, dass wir nicht genug Impfstoff zur Verfügung hatten. Natürlich gab es auch ein paar organisatorische Schwierigkeiten. Aber seien wir ehrlich: Ohne sie wäre es auch nicht wirklich schneller gegangen“, räumte Kretschmann ein.
Die Voraussetzungen änderten sich nun aber deutlich. Für das zweite Quartal erwarte man für Baden-Württemberg 8,5 Millionen Dosen von bereits zugelassen Impfstoffen. Bei den weiteren Impfstoffen, bei denen eine Zulassung erwartet wird, kämen nochmal zehn Millionen Dosen hinzu.
„Außerdem impfen künftig auch die niedergelassenen Ärzte und die Betriebsärzte. Auch hier gehen wir im Land voran und starten schon mit einem Pilotprojekt“, so Kretschmann. Ab kommenden Montag, soll es in fast jedem Stadt- und Landkreis eine Hausarztpraxis geben, die Corona-Impfungen anbietet – zunächst nur für über 80-Jährige. „Es gibt allen Grund, unseren Ärzten voll zu Vertrauen. Sie kennen ihre Patienten und wissen, was sie tun“, räumte er Bedenken gegen Impfungen bei den niedergelassenen Ärzten aus.
Er warnte bei dem Thema vor einem übertriebenen Perfektionismus. „Wir brauchen einen prinzipiengeleiteten Pragmatismus. Mehr Geschwindigkeit statt Perfektion in jedem Detail der Impfreihenfolge. Denn wenn wir das Netz der Regeln so dicht weben, dass wir nicht von der Stelle kommen, ist am Ende keinem geholfen“, betonte Kretschmann. Er zeigte sich zuversichtlich, dass so schon bis Ende Juni ein sehr großer Teil der Bevölkerung geimpft sein könnte. Dies ermögliche zwar noch keine vollen Fußballstadien oder eng besetzte Bierzelte. „Aber wir holen uns ein großes Stück Normalität zurück. Und ein großes Plus an Lebensqualität.“
Die Regierungsinformation im Wortlaut (es gilt das gesprochene Wort) (PDF)
Weitere Informationen zum Coronavirus in Baden-Württemberg
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Quelle:
/red