Corona-Impfung

Vor-Ort-Impfaktionen für über 80-Jährige

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Eine betagte Dame wird gegen Covid-19 geimpft

Das Sozialministerium erweitert sein Impfangebot um lokale Impfaktionen für über 80-Jährige aus der ersten Priorisierungsstufe. Es hat dazu einen Handlungsleitfaden für interessierte Kommunen veröffentlicht.

Das Sozialministerium erweitert sein Impfangebot: Interessierte Kommunen können von nun an die Grundlage dafür schaffen, dass Mobile Impfteams des Landes zu Vor-Ort-Terminen in die Kommunen kommen, um dort bewegungseingeschränkte Menschen im Alter von über 80 Jahren aus der ersten Priorisierungsstufe zu impfen. Ein Handlungsleitfaden (PDF) beschreibt unter anderem die Voraussetzungen, die Abläufe sowie die Auswahl und Anforderungen an die Kommunen. Diese organisieren den Termin vor Ort, das Land stellt den Impfstoff sowie das Mobile Impfteam zur Verfügung.

„Es freut mich sehr, dass wir mit der Veröffentlichung von Konzept und Handlungsleitfaden für lokale Impfaktionen den Impfstoff weiter in die Fläche bringen. In ersten Modellprojekten ist es jetzt möglich, dass die Impfung zu den Bürgerinnen und Bürgern von über 80 Jahren vor Ort in die Kommune kommt. Dadurch verkürzen sich für viele von ihnen die Wege zur Impfung deutlich“, sagte Minister Manne Lucha. „Bei unseren Vor-Ort-Impfaktionen sind wir auf die Kooperation mit den Gemeinden, Städten und Landkreisen und natürlich den Impfzentren angewiesen. Deshalb bin ich begeistert, dass etliche Kommunen bereits ihr Interesse und ihre Mitarbeit signalisiert haben. So konnten wir mehrere Kommunen gewinnen, die in Pilotprojekten unser Konzept in den nächsten Tagen und Wochen umsetzen und erproben.“

Voraussetzungen für Vor-Ort-Impfaktionen

Die Möglichkeit eines Vor-Ort-Termins durch die Mobilen Impfteams ist ein zusätzliches Angebot des Landes. Vor-Ort-Impfaktionen sind eine Ergänzung zur etablierten Struktur der Zentralen Impfzentren und Kreisimpfzentren und werden von den Mobilen Impfteams durchgeführt. Sie sind lediglich temporärer, nicht dauerhafter Natur.

Voraussetzungen für Corona-Schutzimpfungen durch Mobile Impfteams vor Ort in den Kommunen sind, dass im Zuständigkeitsbereich der Mobilen Impfteams des jeweiligen Zentralen Impfzentrums beziehungsweise des jeweiligen Kreisimpfzentrums alle stationären Pflegeeinrichtungen, von denen Rückmeldungen vorliegen und eine Impfbereitschaft gegeben ist, mindestens erstgeimpft sind, und alle Zweitimpfungen terminiert sind. Daneben dürfen die Mobilen Impfteams nicht durch andere Einsätze bei besonders vulnerablen Gruppen gebunden sein, beispielsweise in Tagespflegeeinrichtungen oder betreutem Wohnen. Die Impfzentren sind auch aufgefordert, vorher zu prüfen, inwieweit in weiteren angrenzenden Landkreisen noch Unterstützungsbedarf bei den Impfungen in stationären Pflegeeinrichtungen besteht. Dieser hat im Einzelfall ebenfalls Vorrang.

Der Handlungsleitfaden formuliert diese klaren Bedingungen sowie einheitliche und transparente Kriterien, nach denen die Mobilen Impfteams die Städte und Gemeinden im Land anfahren: Bei der Auswahl der vorrangig anzufahrenden Kommunen sind die Entfernung zum nächsten Impfzentrum sowie die Verkehrsanbindung die entscheidenden Kriterien. Daneben sollte auch die Anzahl der potenziellen Impflinge in die Auswahl mit einbezogen werden.

Pilotprojekte für kommunale Vor-Ort-Impfaktionen

Der Handlungsleitfaden wurde in Abstimmung mit den Kommunalen Landesverbänden Baden-Württembergs und unter Beteiligung der Impfzentren entwickelt. Folgende Pilotkommunen und Kreise werden entsprechend des Handlungsleitfadens in den nächsten Tagen und Wochen Vor-Ort-Impfaktionen für mobilitätseingeschränkte über 80-Jährige anbieten:

Ansprechpartner für die Vor-Ort-Impftermine sind die Gemeinden vor Ort.

Hintergrundinformationen

So läuft die Vor-Ort-Impfaktion ab:

  • Geplante Vor-Ort-Impfaktionen müssen dem Ministerium für Soziales und Integration Baden-Württemberg gemeldet werden (E-Mail an Meldung-MIT@sm.bwl.de).
  • Interessierte Kommunen melden Interesse unter Benennung einer zentralen Ansprechperson und der geschätzten Anzahl an Impfberechtigten an ihr zuständiges Kreisimpfzentrum. Von dort aus werden die Einsätze der Mobilen Impfteams abgestimmt und koordiniert. Die Einbindung der Mobilen Impfteams der Zentralen Impfzentren erfolgt durch Abstimmung zwischen Kreisimpfzenten und Zentralen Impfzentren.
  • Kommune und Impfzentrum klären Zeitfenster für Erst- und Zweitimpfung, um bei Abfrage der Bürgerinnen und Bürger über den Impftermin informieren zu können.
  • Die Kommune informiert anhand des bereitgestellten Informationsmaterials die Bürgerinnen und Bürger über die Möglichkeit der Corona-Schutzimpfung vor Ort und bittet um verbindliche Rückmeldung.

Handlungsleitfaden zur aufsuchenden COVID-19-Impfung durch Mobile Impfteams (MIT) in Kommunen (PDF)

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