Corona-Impfung

Vor-Ort-Impfaktionen für über 80-Jährige

Berechne Lesezeit
  • Teilen
Eine betagte Dame wird gegen Covid-19 geimpft

Das Sozialministerium erweitert sein Impfangebot um lokale Impfaktionen für über 80-Jährige aus der ersten Priorisierungsstufe. Es hat dazu einen Handlungsleitfaden für interessierte Kommunen veröffentlicht.

Das Sozialministerium erweitert sein Impfangebot: Interessierte Kommunen können von nun an die Grundlage dafür schaffen, dass Mobile Impfteams des Landes zu Vor-Ort-Terminen in die Kommunen kommen, um dort bewegungseingeschränkte Menschen im Alter von über 80 Jahren aus der ersten Priorisierungsstufe zu impfen. Ein Handlungsleitfaden (PDF) beschreibt unter anderem die Voraussetzungen, die Abläufe sowie die Auswahl und Anforderungen an die Kommunen. Diese organisieren den Termin vor Ort, das Land stellt den Impfstoff sowie das Mobile Impfteam zur Verfügung.

„Es freut mich sehr, dass wir mit der Veröffentlichung von Konzept und Handlungsleitfaden für lokale Impfaktionen den Impfstoff weiter in die Fläche bringen. In ersten Modellprojekten ist es jetzt möglich, dass die Impfung zu den Bürgerinnen und Bürgern von über 80 Jahren vor Ort in die Kommune kommt. Dadurch verkürzen sich für viele von ihnen die Wege zur Impfung deutlich“, sagte Minister Manne Lucha. „Bei unseren Vor-Ort-Impfaktionen sind wir auf die Kooperation mit den Gemeinden, Städten und Landkreisen und natürlich den Impfzentren angewiesen. Deshalb bin ich begeistert, dass etliche Kommunen bereits ihr Interesse und ihre Mitarbeit signalisiert haben. So konnten wir mehrere Kommunen gewinnen, die in Pilotprojekten unser Konzept in den nächsten Tagen und Wochen umsetzen und erproben.“

Voraussetzungen für Vor-Ort-Impfaktionen

Die Möglichkeit eines Vor-Ort-Termins durch die Mobilen Impfteams ist ein zusätzliches Angebot des Landes. Vor-Ort-Impfaktionen sind eine Ergänzung zur etablierten Struktur der Zentralen Impfzentren und Kreisimpfzentren und werden von den Mobilen Impfteams durchgeführt. Sie sind lediglich temporärer, nicht dauerhafter Natur.

Voraussetzungen für Corona-Schutzimpfungen durch Mobile Impfteams vor Ort in den Kommunen sind, dass im Zuständigkeitsbereich der Mobilen Impfteams des jeweiligen Zentralen Impfzentrums beziehungsweise des jeweiligen Kreisimpfzentrums alle stationären Pflegeeinrichtungen, von denen Rückmeldungen vorliegen und eine Impfbereitschaft gegeben ist, mindestens erstgeimpft sind, und alle Zweitimpfungen terminiert sind. Daneben dürfen die Mobilen Impfteams nicht durch andere Einsätze bei besonders vulnerablen Gruppen gebunden sein, beispielsweise in Tagespflegeeinrichtungen oder betreutem Wohnen. Die Impfzentren sind auch aufgefordert, vorher zu prüfen, inwieweit in weiteren angrenzenden Landkreisen noch Unterstützungsbedarf bei den Impfungen in stationären Pflegeeinrichtungen besteht. Dieser hat im Einzelfall ebenfalls Vorrang.

Der Handlungsleitfaden formuliert diese klaren Bedingungen sowie einheitliche und transparente Kriterien, nach denen die Mobilen Impfteams die Städte und Gemeinden im Land anfahren: Bei der Auswahl der vorrangig anzufahrenden Kommunen sind die Entfernung zum nächsten Impfzentrum sowie die Verkehrsanbindung die entscheidenden Kriterien. Daneben sollte auch die Anzahl der potenziellen Impflinge in die Auswahl mit einbezogen werden.

Pilotprojekte für kommunale Vor-Ort-Impfaktionen

Der Handlungsleitfaden wurde in Abstimmung mit den Kommunalen Landesverbänden Baden-Württembergs und unter Beteiligung der Impfzentren entwickelt. Folgende Pilotkommunen und Kreise werden entsprechend des Handlungsleitfadens in den nächsten Tagen und Wochen Vor-Ort-Impfaktionen für mobilitätseingeschränkte über 80-Jährige anbieten:

Ansprechpartner für die Vor-Ort-Impftermine sind die Gemeinden vor Ort.

Hintergrundinformationen

So läuft die Vor-Ort-Impfaktion ab:

  • Geplante Vor-Ort-Impfaktionen müssen dem Ministerium für Soziales und Integration Baden-Württemberg gemeldet werden (E-Mail an Meldung-MIT@sm.bwl.de).
  • Interessierte Kommunen melden Interesse unter Benennung einer zentralen Ansprechperson und der geschätzten Anzahl an Impfberechtigten an ihr zuständiges Kreisimpfzentrum. Von dort aus werden die Einsätze der Mobilen Impfteams abgestimmt und koordiniert. Die Einbindung der Mobilen Impfteams der Zentralen Impfzentren erfolgt durch Abstimmung zwischen Kreisimpfzenten und Zentralen Impfzentren.
  • Kommune und Impfzentrum klären Zeitfenster für Erst- und Zweitimpfung, um bei Abfrage der Bürgerinnen und Bürger über den Impftermin informieren zu können.
  • Die Kommune informiert anhand des bereitgestellten Informationsmaterials die Bürgerinnen und Bürger über die Möglichkeit der Corona-Schutzimpfung vor Ort und bittet um verbindliche Rückmeldung.

Handlungsleitfaden zur aufsuchenden COVID-19-Impfung durch Mobile Impfteams (MIT) in Kommunen (PDF)

Fragen und Antworten zur Corona-Impfung in Baden-Württemberg

Weitere Informationen zum Coronavirus in Baden-Württemberg

Mit unserem Messenger-Service bekommen Sie immer alle Änderungen und wichtige Informationen aktuell als Pushnachricht auf Ihr Mobiltelefon.

Weitere Meldungen

ILLUSTRATION - Ein Mann tippt auf einer beleuchteten Tastatur eines Laptops. (Bild: © dpa)
Polizei

Einsatzmaßnahmen gegen Kinderpornografie

Arbeiter bauen Präzisions-Klimasysteme zusammen, die für die Lithographie-Abteilung in der Chip Produktion eingesetzt werden.
Arbeitsmarkt

Nur leichter Rückgang der Arbeitslosigkeit im Land

Eine muslimische Einwanderin sitzt mit anderen Personen am Tisch und schaut sich während des Englischunterrichts Blätter mit Grammatikaufgaben an.
Integration

Land fördert Modell­projekte der Sprachförderung

Studenten sitzen in einem Hörsaal.
Studium

Mehr Studienplätze in den Therapiewissenschaften

Beim Landschaftstreffen Schwarzwald ziehen Teilnehmer der Gruppe «Trommgesellenzunft Munderkingen e.V.» bei einem Umzug durch die Innenstadt von Offenburg.
Straßenverkehr

Neuer Leitfaden für Fastnachts­veranstaltungen

Im Kinder- und Jugendhilfezentrum der Heimstiftung Karlsruhe gehen unbegleitete minderjährige Ausländer, kurz UMA, einen Flur entlang. (Foto: © dpa)
Migration

Flüchtlingsaufnahme wird neu geregelt

Wortmarke Staatspreis Gestaltung Kunst Handwerk 2024
Kunsthandwerk

Landesausstellung Kunst­handwerk in Kornwestheim

Ehemalige Chapel auf dem Hospitalgelände in Heidelberg
Städtebau

Land fördert drei nichtinvestive Städtebauprojekte

Eine Sozialarbeiterin misst die Blutdruckwerte eines Probanden und übermittelt diese drahtlos per Smartphone an einen Arzt.
Gesundheit

Lösungen für Medizintechnikbranche

Ein Apotheker holt eine Medikamentenverpackung aus einer Schublade in einer Apotheke.
Gesundheitsversorgung

Import isotonischer Kochsalzlösung

Eine Mitarbeiterin der Firma Lütze fertigt Bauteile für elektronische Steuerungen für Schienenfahrzeuge.
Wirtschaft

Gutachten „Masterplan Mittel­stand Baden-Württemberg“

Leitender Oberstaatsanwalt Dr. Joachim Dittrich, Direktorin des Amtsgerichts Bad-Cannstatt Mechthild Weinland, Ministerin der Justiz und für Migration Marion Gentges, Stellvertretende Abteilungsleiterin des Jugendamtes Stuttgart Nadine Neudörfer und Polizeipräsident Markus Eisenbraun
Justiz

Haus des Jugendrechts feiert 25-jähriges Jubiläum

Ein Startläufer einer 4x100m-Staffel hält einen Staffelstab in der Hand.
Auszeichnung

„Partnerbetriebe des Spitzensports“ ausgezeichnet

Ernährung

Projekt für hochwertige Seniorenernährung abgeschlossen

Ein Schild mit der Aufschrift „Flüchtlingserstaufnahmestelle“, im Hintergrund ein Fahrzeug an einer Einfahrt.
Migration

Einführung der Bezahlkarte für Asylbewerber schreitet voran