Das Staatsministerium hat eine Verordnung zur Einrichtung einer neuen Laufbahn im höheren geistes- und sozialwissenschaftlichen Dienst veröffentlicht. Die Verordnung wurde am 19. November 2024 im digitalen Gesetzblatt des Landes verkündet und tritt am 20. November 2024 in Kraft. Ziel der Neuregelung ist es, spezialisierten Fachkräften in diesen Bereichen eine gezielte berufliche Perspektive zu bieten.
Neue Laufbahn für den höheren Dienst
Baden-Württemberg schafft eine eigene Laufbahn für den höheren geistes- und sozialwissenschaftlichen Dienst.