Bund und Länder haben sich auf die nächsten Schritte zur Eindämmung der Corona-Pandemie geeinigt. Aufgrund der aktuellen kritischen Infektionslage sind weiter keine breiten Öffnungen möglich. Ein Stufenplan zeigt auf, was bei sinkenden Inzidenzen wann wieder möglich sein soll.
Hinweis: Dieser Artikel behandelt die Grundsatzbeschlüsse von Bund und Ländern. Mehr zur Umsetzung in Baden-Württemberg können Sie hier nachlesen.
Seit jetzt fast genau einem Jahr bestimmt die Corona-Pandemie unseren Alltag. Der lange Rückgang der täglichen Neuinfektionen und Todesfälle zeigt, dass die Anstrengungen der vergangenen Monate Früchte tragen. Gleichzeitig sehen wir, dass der Anteil der Virusvariante B.1.1.7 stark ansteigt und inzwischen bei über 50 Prozent liegt. Wie erwartet treibt die ansteckendere britische Virusvariante die Zahlen wieder nach oben. Nachdem die Zahlen wochenlang gesunken sind, sehen wir nun wieder einen leichten Anstieg. Die Erfahrungen in anderen Staaten zeigen, wie gefährlich diese Varianten sind. In England schafft man es nur mit einem sehr striktem Lockdown wieder von den hohen Infektionszahlen herunterzukommen.
Breite und schnelle Öffnungen könnten also geradewegs in eine unkontrollierbare 3. Welle und so in einen noch längeren und härteren Lockdown führen. „Das führt uns in ein Dilemma“, sagte Ministerpräsident Winfried Kretschmann im Anschluss an das Treffen von Bund und Ländern. „Wir alle sehnen uns nach vielen Wochen nach einer Atempause. Die Folgeschäden nehmen immer mehr zu. Einzelhandel, Veranstalter, Kultur und viele andere sind an ihrer Belastungsgrenze. Und die meisten von uns sind es auch. Gleichzeitig wissen wir: Wenn wir jetzt zu unvorsichtig öffnen, gehen die Infektionszahlen durch die Decke. Innerhalb weniger Wochen würden die Intensivstationen wieder volllaufen. Spätestens die Bilder von völlig überfüllten Krankenhäuser würden in einen harten Lockdown führen, weil niemand einen Gesundheitsnotstand mit Triage verantworten könnte.“
Breite Öffnungen wären nur ein Strohfeuer
Von einer vollständigen Öffnung bis dahin würden nur wenige Wochen vergehen, warnte Kretschmann. Es wäre also nur ein kurzer Moment des Öffnens und der Euphorie. Nicht mehr als ein Strohfeuer, dass man am Ende mit einer langen Zeit harter Einschränkungen bezahlen müsste. „Das kann niemand wollen“, betonte Kretschmann. Deshalb habe man heute intensiv um einen Weg gerungen, der aus diesem Dilemma herausführt.
„Nach einem Jahr Pandemie müssen wir mehr bieten als Schwarz und Weiß, als Öffnen oder Lockdown“, machte Kretschmann deutlich. Man müsse alle mittlerweile verfügbaren technischen Möglichkeiten voll ausschöpfen. Die die noch fehlten, müsse man mit Hochdruck vorantreiben. „Ich bin ganz zufrieden mit dem Beschluss, wir haben, wie bei den vorangegangenen Konferenzen auch, eine Linie mit Maß und Mitte gefunden. Dazu gehören weitere kleinere Öffnungsschritte, die wir schon für die kommende Woche bestimmt haben.“
Vier Säulen für eine Öffnungsperspektive
Ministerpräsident Kretschmann nannte dabei vier Säulen auf die man sich stütze: „Erstens Impfungen. Dazu werden wir das Impf-Tempo in den kommenden Wochen verdoppeln. Dabei beziehen wir Personen der zweiten Priorisierungsgruppe bereits mit ein, zum Beispiel Lehrer und Betreuer. Ab Ende März/Anfang April soll damit begonnen werden, auch in haus- und fachärztlichen Praxen zu impfen, um die Impfungen so schnell wie möglich in die Breite zu bringen. Zweitens setzen wir auf intelligente Schutzkonzepte, zum Beispiel durch vorherige Buchungen von Zeitfenstern für Einkäufe. Drittens auf digitale Hilfsmittel wie etwa die Luca-App. Und viertens aufs Freitesten, genauer: auf die Verknüpfung von Schnelltests, Selbsttests und Öffnungen. Dafür habe ich mich im Vorfeld unserer Beratungen stark gemacht“, fasste Kretschmann die Rahmenbedingungen zusammen.
Bund und Länder haben sich heute im Grundsatz auf ein weiteres Vorgehen geeinigt. Die Details werden nun wie immer in den Ländern in die Corona-Verordnungen eingearbeitet. Die neuen Regeln sollen ab Montag 8. März gelten.
- Private Treffen sollen wieder mit zwei Haushalten aber nicht mehr als fünf Personen stattfinden können. Kinder der beiden Hausahlte bis einschließlich 14 Jahren zählen zur Personenzahl nicht dazu. Paare, die nicht zusammenleben, zählen als ein Haushalt.
- Buchhandlungen sollen ebenfalls unter den geltenden Auflagen für den Einzelhandel öffnen dürfen. Die Sortimentsbeschränkungen für die bereits geöffneten Gärtnereien, Blumenläden, Baumschulen, Garten-, Bau- und Raiffeisenmärkte entfallen.
- Die noch geschlossenen körpernahen Dienstleistungen sollen wieder öffnen dürfen. Voraussetzung für Behandlungen im Gesicht, bei denen nicht dauerhaft eine Maske getragen werden kann, ist ein tagesaktueller Schnelltest für den/die Kund*in. Dies gilt dann auch für die bereits geöffneten Friseure und Barbershops. Dafür dürfen hier wieder alle Dienstleistungen angeboten werden.
- Liegt in einem Land oder einer Region die 7-Tage-Inzidenz stabil (das heißt drei Tage am Stück) unter 50, sollen folgende Regelungen gelten:
- Der noch geschlossene Einzelhandel soll unter den jetzt schon für den geöffneten Handel geltenden Hygieneauflagen wieder öffnen können.
- Museen, Galerien und botanische Gärten können wieder öffnen.
- Kontaktfreier Sport im Freien und auf Außensportanlagen ist mit bis zu zehn Personen möglich.
- Liegt in einem Land oder in einer Region die 7-Tage-Inzidenz über 50 aber stabil (das heißt drei Tage am Stück) unter 100, sollen folgende Regelungen gelten:
- Der noch geschlossene Einzelhandel soll sogenannte Click&Meet Angebote anbieten können. Hier können Kunden nach vorheriger Terminabsprache in einem festen Zeitfenster im Laden Beratung bekommen und einkaufen. Dabei darf nicht mehr als ein Kunde pro 40 Quadratmeter Verkaufsfläche anwesend sein.
- Museen, Galerien und botanische Gärten können wieder öffnen. Besucher*innen müssen sich jedoch anmelden. Der Betreiber muss die Besucher*innen zu einer möglichen Kontaktnachverfolgung dokumentieren.
- Kontaktfreier Sport im Freien und auf Außensportanlagen ist für maximal fünf Personen aus nicht mehr als zwei Haushalten möglich.
- Ansonsten sollen die jetzt geltenden Regelungen weiter bestehen bleiben.
Die Landesregierung hat sich darauf verständigt, bei den inzidenzabhängigen Lockerungsschritten die Inzidenzen in den Landkreisen als Maßstab zu nehmen und nicht die landesweite Inzidenz. Das bedeutet, dass wenn in einem Landkreis die 7-Tage-Inzidenz stabil unter 100 beziehungsweise 50 liegt, können dort die Maßnahmen entsprechend den oben beschriebenen Stufen gelockert werden. Die genaue Umsetzung wird in neuen Corona-Verordnung geregelt.
„Nun wird es darum gehen, die Beschlüsse für Baden-Württemberg zu übersetzen. Das werde ich morgen in der Plenarsitzung des baden-württembergischen Landtags darstellen können. Dazu gehört dann auch die Frage, wie wir mit den Regionen umgehen und der drohenden Gefahr des Einkaufstourismus, wenn die eine Region öffnet und die Nachbarregionen noch zu haben“, kündigte Kretschmann an.
Notbremse bei einer Inzidenz von über 100
Unabhängig von den Bund-Länder-Beratungen hat sich die Landesregierung darauf verständigt, dass zum 15. März wieder die Klassenstufen 5 und 6 wieder Präsenzunterricht bekommen sollen. Es sollen alle Schülerinnen und Schüler ins Schulgebäude kommen und dort auf mehrere Räume verteilt werden.
„Aber ich möchte auch auf die sogenannte Notbremse verweisen: Wenn die Sieben-Tage-Inzidenz die 100 überschreitet, fährt alles zurück auf die Beschlusslage vor dem 3. März“, kündigte Kretschmann an. Wir dürfen die Fehler vom Herbst, als wir die zweite Welle zu lange haben wüten lassen, nicht wiederholen, sondern müssen alles daransetzen, dass sich keine dritte Welle auftürmt. dazu gehört auch, dass wir uns alle an die Maßnahmen halten und die AHA+CL-Regeln beherzigen. Jetzt mehr denn je.“
Der Bund und die Länder haben sich auch darauf verständigt die nationale Teststrategie stufenweise bis Ende April auszubauen und damit die Öffnungsschritte zu begleiten. „Wir möchten die Risiken dieser Öffnungen durch die Nutzung von Schnelltests reduzieren“, erklärte Ministerpräsident Kretschmann in seinem Statement. „Das schafft Perspektive, auch für mögliche weitere Öffnungen. Seit wenigen Tagen sind bei uns Corona-Schnelltests zugelassen, die jeder selbst machen kann. Deshalb habe ich mich dafür eingesetzt, diese einfachen Selbsttests zu verwenden, um Öffnungsschritte zu ermöglichen.“ Bei der Außengastronomie müsse er noch um Geduld bitten, Kretschmann zeigte sich aber zuversichtlich, dass man mit Tests auch etwas schneller in eine Öffnung kommen könnte.
Bund enttäuscht bei Schnelltests
„Was die Tests anbetrifft, bin ich doch sehr vom Bund enttäuscht. Es gab große Ankündigungen was kostenlose Tests für alle angeht, auch im Sinne von Freitestung für einzelne Bereiche. Gestern zeigt sich: der Ankündigung sind keine Taten gefolgt. es wurde noch nichts geordert. Zum Glück sind wir im Land in Vorleistung gegangen und haben sieben Millionen Schnelltests der neuen Generation, die einfach in der Handhabung sind und auch selbst angewendet werden können, geordert. Die ersten 2,5 Millionen werden in den nächsten zwei Wochen geliefert.“
Wichtig bei der Strategie ist, dass jeder positive Schnelltest unverzüglich mit einem sogenannten PCR-Test bestätigt werden muss. So lassen sich Infektionsketten schnell und wirksam unterbrechen.
Wie geht es weiter?
Ebenfalls haben sich Bund und Länder auf einen Stufenplan (PDF) für weitere Öffnungen geeinigt, die bei einer stabilen landesweiten oder regionalen Inzidenz von unter 50 möglich sind.
Ansonsten bleiben die Maßnahmen zunächst bis zum 28. März 2021 bestehen. Wenn Länder schon vorher eine Inzidenz unter 50 erreichen, können Sie auch anhand des Stufenplans früher weitere Lockerungsschritte gehen.
Die Ergebnisse der Bund-Länder-Konferenz sind Grundsatzbeschlüsse. Wie immer werden diese jetzt von den Ländern in ihre jeweiligen Verordnungen eingearbeitet. Am Freitag tagt der Landtag von Baden-Württemberg in einer Sondersitzung in der Ministerpräsident Kretschmann über die Ergebnisse informieren und um Zustimmung der Fraktionen werben wird. Die Neue Verordnung wird dann zum Wochenende nach Beteiligung von unter anderem den Ministerien den Kommunalen Landesverbänden und dem Normprüfungsausschuss auf Baden-Württemberg.de veröffentlicht.
Einigung auf Anwendung regionaler Inzidenz bei Öffnungsschritten
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