Die Teststrategie des Landes wird deutlich erweitert: Die Landesregierung stellt den Kommunen drei Millionen Schnelltests aus der Landesreserve zur Verfügung und wird sieben Millionen Schnelltests zur Selbsttestung beschaffen.
Die Landesregierung hat sich am Mittwoch, 24. Februar, darauf geeinigt, den Kommunen drei Millionen Schnelltests aus der Landesreserve zur Verfügung zu stellen und damit die Teststrategie des Landes deutlich zu erweitern. Außerdem wird die Landesregierung sieben Millionen Schnelltests zur Selbsttestung beschaffen und diese in die Teststrategie einfließen lassen. Das Angebot an die Kommunen ist zunächst bis zum 31. März 2021 befristet. Dies vor allem vor dem Hintergrund, dass der Bund in Kürze kostenlose Schnelltests zur Verfügung stellen wird und die ersten Zulassungen zur Selbstanwendung durch das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) bereits erfolgt sind.
Gesundheitsminister Manne Lucha: „Ich begrüße diese Einigung und die zahlreichen Aktivitäten innerhalb der kommunalen Familie, auch über die Tests bei Ärzten und in Apotheken hinaus weitere Testmöglichkeiten in Städten und Gemeinden einzurichten.“
Weitere Testangebote in den Kommunen
Bereits seit 22. Februar können Städte und Gemeinden über die bestehenden Strukturen hinaus Testkits aus der Notreserve des Landes für die zweimal wöchentliche Testung für Lehrpersonal und Beschäftigte in Kindertageseinrichtungen anbieten. Ergänzend hierzu wird nun Städten, Gemeinden und Landkreisen die Möglichkeit eröffnet, zusätzlich zu den bestehenden Testmöglichkeiten unter anderem mit der Unterstützung der „Blaulichtfamilie“ temporäre Testangebote aufzubauen.
Das Testangebot richtet sich vorrangig an Personen, die bislang keinen Testanspruch im Rahmen der Test-Verordnung hatten:
- in Kontakt mit vulnerablen Personengruppen stehende Personen (zum Beispiel pflegende Angehörige)
- Personen, die ein hohes Expositionsrisiko im beruflichen oder privaten Umfeld hatten oder haben (zum Beispiel Beschäftigte in Schule und Kindertageseinrichtungen, Polizei, Justiz, Verwaltung)
- Schülerinnen und Schüler und Eltern
- Beschäftigte in der Jugendhilfe
- Wahlhelferinnen und Wahlhelfer
Schnelltests und Selbsttests müssen einander ergänzen
Sollte nach dem kompletten Abruf der drei Millionen Testkits aus der Notreserve des Landes weiterer Bedarf bestehen, können die Kommunen bis zu drei Millionen Testkits in Eigenregie beschaffen. Die Kommunen können dafür beim Land Beschaffungskosten für die Testkits geltend machen. Die Pauschale für Beschaffung und Personal beträgt 15 Euro je durchgeführtem Test. Sofern für die Testungen Testkits aus der Landesreserve eingesetzt werden, beträgt die Pauschale neun Euro je durchgeführtem Test. Die Laufzeit dieser Testangebote wird davon abhängig gemacht, inwieweit die kommunalen Teststrukturen auch nach Einführung der Tests zur Selbstanwendung noch benötigt werden.
Gesundheitsminister Manne Lucha: „Da der Bund angekündigt hat, zeitnah eine Regelung zur Selbsttestung vorzulegen und eine große Menge an entsprechenden Tests zur Verfügung zu stellen, ist klar, dass das Angebot des Landes zunächst befristet ausgestaltet werden muss. Die Teststrategien von Bund und Land müssen zusammenpassen. Mit dem heutigen Beschluss sind wir hier auf einem guten und verantwortungsvollen Weg.“
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