Teststrategie

Zwei anlasslose Schnelltests pro Woche für Schul- und Kitapersonal

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Eine Mitarbeiterin eines mobilen Testbusses für Corona-Schnelltests hält einen negativen Antigentest in der Hand.

Ab 22. Februar hat das Personal an Schulen, Kindertageseinrichtungen und in der Kindertagespflege die Möglichkeit, sich zweimal pro Woche anlasslos auf das Coronavirus testen zu lassen. Das Land übernimmt die anfallenden Kosten.

Seit den Sommerferien hatte das gesamte Personal der Schulen, der Kindertageseinrichtungen und der Kindertagespflege Anspruch auf ein freiwilliges Testangebot mit bis zu sieben Testungen pro Person, ohne dass entsprechende Symptome vorliegen mussten. Die Landesregierung hat beschlossen, diese freiwillige Testmöglichkeit vom 22. Februar 2021 an auf zwei anlasslose Testoptionen pro Woche und pro Person bis einschließlich 31. März 2021 auszuweiten. Die Testungen werden mittels Antigenschnelltest durchgeführt werden. Das Land übernimmt die anfallenden Kosten. Die Schulen, Kitas und Einrichtungen der Kindertagespflege wurden bereits über diese erweiterten Testmöglichkeiten auf direktem Wege informiert.

Schlüssel für mehr Normalität an Kitas und Schulen

„Die Corona-Situation wird sich erst nachhaltig entspannen, wenn wir beim Impfen entscheidend vorangekommen und viele Menschen geschützt sind. Bis es so weit ist, müssen wir testen, testen, testen. Regelmäßige und anlasslose Schnelltests sind ein zentraler Schlüssel, um schrittweise mehr Normalität an Kitas und Schulen erlangen zu können“, sagt Kultusministerin Dr. Susanne Eisenmann und fügt an: „Wir müssen die Prävention stärken und infizierte Menschen, die keine Symptome haben, von gesunden Menschen trennen. Das schaffen wir, indem wir regelmäßig und anlasslos testen.“ Die Ministerin hatte in den vergangenen Wochen intensiv dafür geworben, die Teststrategie des Landes deutlich zu erweitern und mögliche Öffnungsschritte in den verschiedenen gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Bereichen mit anlasslosen Schnelltests zu flankieren. Zwischenzeitlich besteht über diesen Ansatz Konsens innerhalb der Landesregierung.  

Verlässliche und landesweit verfügbare Testinfrastruktur

Laut Information des für die Teststrategie des Landes federführend verantwortlichen Sozialministeriums kann das Personal der Schulen, der Kindertageseinrichtungen und der Kindertagespflege die Testungen in den Strukturen der Kassenärztlichen Vereinigung Baden-Württemberg wie Haus- oder Facharztpraxen, Corona-Schwerpunktpraxen sowie in Apotheken, die die Durchführung von Antigenschnelltests anbieten, durchgeführt werden. Gesundheitsminister Manfred Lucha hat in diesem Kontext zugesichert, bis zum Ende der Faschingswoche hierfür eine verlässliche und landesweit verfügbare Infrastruktur zu gewährleisten.  

Da dem Kultusministerium zahlreiche Rückmeldungen vorliegen, dass Lehrkräfte und Erzieherinnen und Erzieher bislang Schwierigkeiten hatten, ihre Berechtigungsscheine für anlasslose Schnelltests einzulösen, hat Ministerin Eisenmann vorgeschlagen, kommunale Testzentren als weiteren Baustein mit einzubeziehen. Die Vertreter der Kommunen haben beim gestrigen Gespräch zur Erweiterung der Teststrategie des Landes erneut ihre Unterstützung hierbei zugesagt. „Dieser Weg hätte auch den Vorteil, dass in einem zweiten Schritt auch weitere Personen, die berufsbedingt mit vielen anderen Menschen Kontakt haben oder vulnerablen Gruppen angehören, leicht zugängliche und wohnortnahe Testangebote erhalten können“, so die Ministerin.  

Testungen bei Auftreten eines COVID-19 Erkrankungsfalles

Ein weiterer Baustein der Teststrategie des Landes an den Schulen, Kitas sowie in Einrichtungen der Kindertagespflege sind weiterhin anlassbezogene Testungen bei Auftreten eines COVID-19 Erkrankungsfalles. Bei Auftreten eines Falles in einer Schule, Kindertageseinrichtung oder in einer Einrichtung der Kindertagespflege können Kontaktpersonen, die dort betreut werden oder tätig sind, auf SARS-CoV-2 getestet werden. Auch hierfür sollen Antigenschnelltests zum Einsatz kommen, um ein möglichst schnelles Ergebnis zu ermöglichen. Die namentliche Festlegung der Personen, denen eine Testung angeboten wird, erfolgt durch die zuständigen Gesundheitsämter in Abstimmung mit den Schulleitungen beziehungsweise den Einrichtungsleitungen beziehungsweise -trägern.

Schnelltests auch über „Corona-Schulbudget“ förderfähig

Ministerin Eisenmann hat zudem jüngst veranlasst, dass Schnelltests in die Förderliste für das „Corona-Schulbudget“ aufgenommen wurden. Mit diesem Investitionsprogramm stellt das Kultusministerium allen öffentlichen und privaten Schulen in Baden-Württemberg schulbezogene Budgets in Höhe von insgesamt 40 Millionen Euro zur Verfügung. Mit diesem Budget können die Schulen in Maßnahmen investieren, die ihnen helfen, gut durch die Corona-Pandemie zu kommen. Die Schulträger können damit nun bei Bedarf auch zusätzliche Schnelltests für ihre Schulen finanzieren.

Merkblatt der Ministerien für Soziales und Integration sowie für Kultus, Jugend und Sport betreffend des Testangebots gegenüber Lehrpersonal, Beschäftigten in Kindertageseinrichtungen, Kindertagespflegepersonal und sonstigem in den Einrichtungen beschäftigtem Personal ab dem 22. Februar 2021 (PDF)

Handlungsleitfaden zum Kontaktpersonenmanagement und Umgang mit SARS-CoV-2 positiven Fällen in Schulen und der Kindertagesbetreuung (PDF)

Kultusministerium: Testmöglichkeiten für Personal von Schulen, Kitas und Kindertagespflege

Pressemitteilung vom 17. Februar 2021: Land verständigt sich auf Eckpunkte für erweiterte Teststrategie

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