Baurecht

Neue technische Regelungen für das Bauen

Die Neufassung der Verwaltungsvorschrift Technische Baubestimmungen erleichtert das Bauen und setzt ein deutliches Zeichen für mehr Nachhaltigkeit und Klimaschutz.

Lesezeit: 5 Minuten
  • Teilen
  •  
Ein Haus, dessen Grundgerüst aus Holz besteht, steht in einem Tübinger Neubaugebiet. (Bild: picture alliance/Sebastian Gollnow/dpa)
Symbolbild

Das Ministerium für Landesentwicklung und Wohnen hat eine neue Fassung der Verwaltungsvorschrift Technische Baubestimmungen (VwV TB) erlassen. Dabei werden neue Regelungen für bestimmte Holzbauteile und erweiterte Anwendungsregeln für Solarmodule aufgenommen sowie Beschränkungen bei der Anwendung von klimafreundlichem Zement mit reduziertem Kohlenstoffdioxid(CO2)-Fußabdruck abgebaut. Baden-Württemberg schafft damit Vereinfachungen und Erleichterungen beim Bauen und setzt zugleich ein deutliches Zeichen für mehr Nachhaltigkeit und Klimaschutz im Bauwesen.

Einheitliche technische Regelungen

Die Verwaltungsvorschrift Technische Baubestimmungen konkretisiert die allgemeinen Anforderungen, die die baden-württembergische Landesbauordnung (LBO) an Gebäude und bauliche Anlagen stellt. Diese Anforderungen betreffen zum Beispiel die Standsicherheit, den Brandschutz, Schallschutz, Gesundheitsschutz und Umweltschutz: Sie sorgen dafür, dass Gebäude sicher sind und die Gesundheit ihrer Nutzerinnen und Nutzer nicht gefährden.

Die Verwaltungsvorschrift präzisiert diese abstrakten Anforderungen der LBO und führt technische Regeln wie DIN-Normen oder Regeln des Deutschen Instituts für Bautechnik (DIBt) als Technische Baubestimmungen ein. Damit bildet sie die Grundlage für die Planung, Bemessung und Ausführung von Gebäuden. Die Technischen Baubestimmungen sind von allen Baubeteiligten – Bauherren, Planenden, Bauausführenden und Baurechtsbehörden – zu beachten. Die neue Fassung der Verwaltungsvorschrift vom 5. Februar 2025 tritt am 1. März 2025 in Kraft und damit zeitgleich mit den entsprechenden Verwaltungsvorschriften der meisten anderen Bundesländer.

Ab dem 1. März gelten somit über die Landesgrenzen hinweg weitgehend einheitliche technische Regelungen für die Planung, Bemessung und Ausführung von Gebäuden und baulichen Anlagen. Dies baut Hemmnisse bei Planung und Bau von Gebäuden insbesondere im Wohnungsbau ab.

Mit der neuen VwV TB setzt Baden-Württemberg zudem konsequent den Beschluss der Bauministerkonferenz vom 24. November 2023 um, bei den technischen Bauvorschriften keine Veränderungen vorzunehmen, die das Bauen verteuern oder erschweren. Diesem Grundsatz folgend, werden nur die technischen Normen und Regeln in Bezug genommen, die für die bauordnungsrechtliche Gefahrenabwehr und die Sicherheit von baulichen Anlagen zwingend notwendig sind. Weitergehende Anforderungen wie Komfortanforderungen sind nicht Teil der Technischen Baubestimmungen.

Erleichterungen bei der Verwendung von Solarmodulen, im Holzbau und im Betonbau

Solarkollektoren ohne Glasdeckflächen oder mit Glasdeckflächen bis 3 Quadratmetern (m²) werden von bauaufsichtlichen Verwendbarkeitsnachweisen freigestellt. Dies gilt für die Verwendung im Dachbereich oder in öffentlich nicht zugänglichen Bereichen, wenn keine erhöhte Anforderung an das Brandverhalten besteht. Dadurch vereinfacht sich künftig deren Verwendung maßgeblich.

Mit der Aufnahme der von Baden-Württemberg initiierten Norm DIN 1052-11 in die VwV TB als Ersatz für die veraltete Holztafelrichtlinie werden die Rahmenbedingungen für die im Holzbau weit verbreiteten Holztafelelemente erweitert und vereinfacht. Das schafft Rechtssicherheit und spart Kosten. Baden-Württemberg untermauert damit seine Vorreiterrolle im Holzbau.

Für die Verwendung von klimafreundlichen Zement nach DIN EN 197-5, die bereits mit der bisher gültigen VwV TB als Technische Baubestimmung eingeführt wurde, entfallen bisherige Beschränkungen. Damit können diese klimafreundlichen Zemente in noch größerem Umfang eingesetzt werden.

Die neuen Regelungen schaffen Rechtssicherheit, verbessern Nachhaltigkeit und Klimaschutz im Bauwesen und beschleunigen das Bauen durch den Wegfall von bisher erforderlichen zusätzlichen bauaufsichtlichen Nachweisen im Einzelfall. Dies vereinfacht und erleichtert das Bauen.

Weitere Meldungen

Neue Nationalparkleitung: Dr. Britta Böhr (links) und Berthold Reichle (rechts)
Nationalpark

Neue Leitung des Nationalparks Schwarzwald

Ein Mitarbeiter von Kawasaki führt bei der Industriemesse Hannover Messe am Messestand von Microsoft die Überwachung und Steuerung einer Maschine mit einer AR-Brille (Augmented Reality) vor.
Wirtschaft

Land präsentiert sich als Innovationstreiber

MLR
Landwirtschaft

Agrarministerkonferenz 2025 in Baden-Baden

Übergabe deutsch-französische Wasserschutzpolizeistation in Kehl
Polizei

Deutsch-französische Wasserschutzpolizeistation in Kehl übergeben

Zwei Schwestern auf einem Spielplatz.
Städtebau

Nichtinvestive Städtebauförderung 2025 startet

Streusalz fällt auf dem Gelände einer Autobahnmeisterei von der Schaufel eines Radladers (Bild: © dpa)
Winterdienst

Neues Salzlager in Radolfzell

Logo und Schriftzug der „Agentur für Arbeit“ an einem Gebäude.
Arbeitsmarkt

Leichter Rückgang der Arbeitslosigkeit im März

Eine Person steht an einer Systemstatusanzeige eines Solarstrom-Speicher-Parks.
Energie

Land fördert intelligente Energienetze mit rund einer Million Euro

Roboterarm in einer Fabrik
Innovation

Positionspapier „Intelligente Robotik der Zukunft“ veröffentlicht

Ein Netzwerk-Kabelstecker leuchtet in der Netzwerkzentrale einer Firma zu Kontrollzwecken rot. (Bild: picture alliance/Felix Kästle/dpa)
Digitalisierung

Entwicklung einer Datenstrategie für Baden-Württemberg

Straßenbaustelle an der B31 im Schwarzwald (Bild: © dpa).
Straßenbau

Land investiert 425 Millionen Euro in Straßenerhalt

Luftbild von der zweiten Rheinbrücke bei Karlsruhe
Rheinbrücke

Studie zur Stärkung des Nahverkehrs über den Rhein

Baukultur

Netzwerkkonferenz Baukultur am 7. April

Ein Windrad dreht sich bei Herbolzheim vor einem Strommast. (Bild: Patrick Seeger/dpa)
Energie

14. Energiepolitisches Gespräch zur Umsetzung der Energiewende

Blautopf in Blaubeuren
Tourismusinfrastruktur

Land fördert 36 kommunale Tourismusprojekte