Der Landtag hat den zweiten Nachtrag zum Haushalt 2020/21 beschlossen. Damit werden prognostizierte Steuerrückgänge ausgeglichen und der kommunale Stabilitäts- und Zukunftspakt wird finanziert. Es wird Vorsorge für Corona-Risiken getroffen. Und es geht um Zukunftsinvestitionen zur Abfederung der wirtschaftlichen Pandemiefolgen.
Der Landtag von Baden-Württemberg hat den zweiten Nachtrag zum Haushalt 2020/2021 beschlossen. Damit werden prognostizierte Steuerrückgänge ausgeglichen und der kommunale Stabilitäts- und Zukunftspakt wird finanziert. Es wird Vorsorge für Risiken getroffen, die sich aus der Corona-Pandemie ergeben. Und es geht um Zukunftsinvestitionen, mit denen die wirtschaftlichen Folgen der Pandemie abgefedert werden sollen und die das Land gestärkt aus der Krise bringen.
„Mit dem Nachtragshaushalt schaffen wir die finanzielle Voraussetzung, damit unser Land weiter so gut wie möglich durch diese schwere Krise kommen kann – gesundheitlich und wirtschaftlich“, sagte Finanzministerin Edith Sitzmann. Sie sprach von erneut steigenden Infektionszahlen. „Wir sind noch nicht über den Berg.“ Weder gebe es bislang einen Impfstoff, noch seien die negativen wirtschaftlichen Folgen der Pandemie überwunden. Man müsse nun entschlossen handeln: „Ich bin überzeugt, dass wir mit dem Nachtragshaushalt zum richtigen Zeitpunkt die richtigen Weichen stellen.“
Land hilft Kommunen mit geringeren Steuereinnahmen
Nach der Interims-Steuerschätzung vom September werden die Steuereinnahmen des Landes in diesem und dem kommenden Jahr um 4,4 Milliarden Euro niedriger liegen als im Doppelhaushalt eingeplant. Dieses Minus wird mit dem Nachtragshaushalt ausgeglichen. Auch die Kommunen in Baden-Württemberg werden im Rahmen des Nachtragshaushalts dabei unterstützt, Steuerrückgänge zu kompensieren: Allein bei der Gewerbesteuer geht es für die Städte und Gemeinde in Baden-Württemberg 2020 um knapp 1,9 Milliarden Euro.
Das Land wird mehr als eine Milliarde Euro davon übernehmen, der Bund gut 800 Millionen Euro. Der Ausgleich der Gewerbesteuerrückgänge ist Teil des kommunalen Stabilitäts- und Zukunftspakts, den Land und kommunale Landesverbände geschlossen haben. Insgesamt hat er ein Volumen von rund 4,27 Milliarden Euro. 1,39 Milliarden Euro trägt der Bund, das Land übernimmt mit 2,88 Milliarden Euro den Großteil. Nachdem bereits ein Teil davon aus dem ersten Nachtragshaushalt gedeckt wurde, müssen noch 2,2 Milliarden Euro über den zweiten Nachtrag finanziert werden.
Land reagiert auf die Folgen der Pandemie
Im zweiten Nachtrag zum Haushalt 2020/21 sind außerdem zusätzliche Mittel für Rücklagen in Höhe von insgesamt zwei Milliarden Euro vorgesehen: 1,2 Milliarden Euro für das Paket „Zukunftsland BW – Stärker aus der Krise“, 800 Millionen Euro für die bestehende Rücklage für Haushaltsrisiken. Mit den Mitteln wird dafür Sorge getragen, dass das Land weiter auf die Corona-Pandemie und ihren Folgen reagieren kann. Beide Rücklagen sind haushaltstechnisch miteinander verknüpft.
Das bedeutet: Reichen die 800 Millionen Euro für die Pandemievorsorge nicht aus, kann auf Geld aus dem Paket „Stärker aus der Krise“ zurückgegriffen werden. Die Schwerpunkte dieses Pakets liegen auf der Stärkung des Gesundheitsstandorts Baden-Württemberg, dem Innovations- und Investitionsförderprogramm BW Invest, Klimaschutz, Mobilität und Weiterbildung sowie Digitalisierung und Künstlicher Intelligenz.
Tilgung der Kredite innerhalb von 25 Jahren
Mit dem Nachtragshaushalt hat der Landtag eine weitere Kreditaufnahme beschlossen. Nach den Regelungen der Schuldenbremse in der Landesverfassung können 6,4 Milliarden Euro auf Grundlage der sogenannten Konjunkturkomponente aufgenommen werden. Daneben sehen die Regelungen zur Schuldenbremse für Fälle wie die Corona-Pandemie auch entsprechende Ausnahmen vor, wonach das Land bei Naturkatastrophen weitere Schulden aufnehmen kann. Über diese sogenannte Ausnahmekomponente werden 2,2 Milliarden Euro finanziert. Der Landtag hat entschieden, diese 2,2 Milliarden Euro zusammen mit den im März 2020 beschlossenen Krediten in Höhe von 5 Milliarden Euro ab 2024 zu tilgen. Die Tilgung der Kredite soll innerhalb von 25 Jahren erfolgen.
Mit dem zweiten Nachtrag beläuft sich das Haushaltsvolumen für das Jahr 2020 auf 60,6 Milliarden Euro, für 2021 liegt es bei 52,6 Milliarden Euro.
Pressemitteilung vom 24. September 2020: Kabinett beschließt zweiten Nachtragshaushalt 2020/2021
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