Die Corona-Pandemie zeigt Auswirkungen auf die zu erwartenden Steuereinnahmen, allerdings stabilisieren die Hilfen und Zuschüsse von Bund und Ländern die Wirtschaft. Das geht aus der außerordentlichen Steuerschätzung für Baden-Württemberg hervor. Demnach fällt der Einbruch der Steuereinnahmen im Land 2020 und 2021 nicht so deutlich aus wie noch im Mai angenommen.
Der Einbruch der Steuereinnahmen Baden-Württembergs in diesem und im kommenden Jahr fällt nicht so deutlich aus wie noch im Mai angenommen. Das geht aus der außerordentlichen Steuerschätzung für das Land hervor. So liegen die Einnahmen 2020 voraussichtlich rund 2,6 Milliarden Euro niedriger als im Landeshaushalt veranschlagt. Die Mai-Steuerschätzung hatte noch ein Minus von rund 3,3 Milliarden Euro ergeben. Für 2021 wird nun ein Rückgang um etwa 1,8 Milliarden Euro prognostiziert. Im Frühjahr ging die Steuerschätzung noch von circa 3,5 Milliarden Euro weniger aus.
Corona trifft Gesellschaft und Wirtschaft
„Die Corona-Pandemie hat Gesellschaft und Wirtschaft hart getroffen. Doch die aktuelle, zusätzliche Steuerschätzung deutet darauf hin, dass die allertiefsten wirtschaftlichen Einschnitte hinter uns liegen könnten“, sagte Finanzministerin Edith Sitzmann. „Was sich in der Konjunkturprognose des Bundes abzeichnete, lässt sich auch an der Steuerschätzung ablesen: Die Hilfen und Zuschüsse von Bund und Ländern in bislang ungekanntem Ausmaß wirken, sie stabilisieren unsere Wirtschaft.“
Die Finanzministerin wies darauf hin, dass Finanzierungen des Bundes zur verbesserten Entwicklung der Länder-Steuereinnahmen beitragen. So wirkt sich beispielsweise die befristete Absenkung der Umsatzsteuer zunächst zwar auch auf die Einnahmen der Länder aus. Der Bund übernimmt die Kosten dafür aber komplett und gleicht den Ländern die geringeren Einnahmen über die Verteilung der Umsatzsteuer wieder aus.
Steuerliche Änderungen schaffen Liquidität für Unternehmen
„Diese Zuweisungen sind einmalig, die Auswirkungen der Pandemie werden den Landeshaushalt noch längere Zeit belasten“, stellte Sitzmann fest. So sei für 2022 und 2023 noch von wesentlich niedrigeren Steuereinnahmen auszugehen als in der mittelfristigen Finanzplanung angenommen. Die Mindereinnahmen der kommenden Jahre seien weitgehend auf die steuerlichen Hilfen zurückzuführen: „Mit einer Reihe steuerlicher Änderungen haben wir Unternehmen dringend benötigte Liquidität verschafft. So konnten wir unsere Wirtschaft in der Krise unterstützen“, sagte die Ministerin.
Auch wenn sich die Steuerschätzerinnen und Steuerschätzer bei der außerordentlichen Septembersitzung im Vergleich zum Mai auf eine deutlich bessere Datengrundlage stützen konnten, bleiben erhebliche Ungewissheiten. „Niemand weiß, wie lange die Pandemie noch dauert“, stellte Sitzmann fest. „Das aber wird entscheidend dafür sein, wie sich die Konjunktur in Deutschland und international entwickelt. Wir sollten finanziell für nicht absehbare, weitere Pandemierisiken gewappnet sein.“ An diesem Montagabend berät die Haushaltskommission der Koalition (HKK) über Konsequenzen aus der Steuerschätzung für den Landeshaushalt.
Kommunen mit 3,3 Milliarden Euro weniger Steuereinnahmen
Auch für die Einnahmen der Gemeinden, Städte und Kreise in Baden-Württemberg werden in der außerordentlichen Steuerschätzung im Vergleich zur Steuerschätzung vom Mai Verbesserungen erwartet. Die Kommunen im Land müssen demnach 2020 zwar mit 3,3 Milliarden Euro weniger Steuereinnahmen rechnen als im Herbst 2019 angenommen. Die Mai-Steuerschätzung war aber noch von einem Minus von rund 3,6 Milliarden Euro ausgegangen. 2021 könnten die Steuereinnahmen um 2,2 Milliarden Euro zurückgehen. Die Mai-Steuerschätzung hatte ein Minus von etwa 2,3 Milliarden Euro prognostiziert.
Im Sommer hatten das Land und die kommunalen Landesverbände auf Empfehlung der Gemeinsamen Finanzkommission einen kommunalen Stabilitäts- und Zukunftspakt geschlossen. Damit werden die prognostizierten Ausfälle der Kommunen bei der Gewerbesteuer und im kommunalen Finanzausgleich im Jahr 2020 in Höhe von rund 2,9 Milliarden Euro ausgeglichen. Insgesamt hat der Pakt ein Volumen von rund 4,27 Milliarden Euro.
Nachtragshaushalt mit Schuldenaufnahme
Für den Gesundheitsschutz, die Unterstützung von Wirtschaft, Gesellschaft und Kommunen hat Baden-Württemberg in den vergangenen Monaten Zahlungen und Hilfen in Milliardenhöhe geleistet. Die Mittel stammten aus einer Rücklage für Haushaltsrisiken. Darüber hinaus hatte der Landtag von Baden-Württemberg am 19. März die Pandemie als Naturkatastrophe eingeordnet und mit einem Nachtragshaushalt eine Kreditermächtigung von bis zu 5 Milliarden Euro beschlossen.
Nach der außerordentlichen Steuerschätzung könnten die Steuereinnahmen Baden-Württembergs in diesem Jahr etwa 28,7 Milliarden Euro betragen. Im Landeshaushalt, den der Landtag von Baden-Württemberg Ende 2019 beschlossen hatte, sind Netto-Steuereinnahmen in Höhe von rund 31,3 Milliarden Euro veranschlagt. Für 2021 gehen die Steuerschätzer von etwa 30,4 Milliarden Euro Steuereinnahmen aus. Im Haushalt vorgesehen waren bislang 32,2 Milliarden Euro. Um den Einbruch der Steuereinnahmen im Landeshaushalt auszugleichen, ist ein weiterer Nachtragshaushalt mit Schuldenaufnahme notwendig.