Die Landesregierung hat Lockerungen für Besuche in stationären Pflegeeinrichtungen und für Tagespflegeeinrichtungen beschlossen. Ab 1. Juli gibt es keine Einschränkung der Besuchszeiten mehr. Pro Bewohner sind zwei Besucher am Tag erlaubt und es sind wieder Besuche im Bewohnerzimmer möglich.
Für Bewohnerinnen und Bewohner von stationären Pflegeeinrichtungen und deren Angehörige wird es ab 1. Juli weitere Lockerungen geben. Zugleich gibt es wesentliche Erleichterungen für den Regelbetrieb von Tagespflegeeinrichtungen sowie für Gruppenangebote im Vor- und Umfeld von Pflege. Dies hat die Lenkungsgruppe der Landesregierung am Mittwoch, 24. Juni, beschlossen. Die neuen Regelungen der Corona-Verordnung Krankenhäuser und Pflegeeinrichtungen gelten selbstverständlich immer unter Berücksichtigung des aktuellen Infektionsgeschehens.
Vernünftige Balance zwischen Infektionsschutz und sozialer Teilhabe
„Der Schutz der besonders gefährdeten vulnerablen Gruppen hat für uns höchste Priorität. Gleichzeitig wissen wir auch, wie belastend die rigorosen Kontaktbeschränkungen für Bewohnerinnen und Bewohner insbesondere in stationären Pflegeeinrichtungen und deren Angehörige und Freunde waren. Es muss in dieser Phase der Corona-Pandemie jetzt darum gehen, eine vernünftige Balance zu finden zwischen dem lnfektionsschutz auf der einen und der Ermöglichung von sozialer Teilhabe auf der anderen Seite“, sagte Gesundheitsminister Manne Lucha.
Die neuen Regelungen sollen die Besuchs- und damit Lebensqualität für die Betroffenen deutlich erhöhen, mehr und einfacher Besuche ermöglichen und den administrativen Aufwand der Einrichtungen reduzieren.
Die neuen Besuchsregeln für stationäre Pflegeeinrichtungen sehen insbesondere vor:
- Verzicht auf das Besuchsmanagement durch die Einrichtungen
- Keine Beschränkung der Besuchszeiten mehr
- Weiterhin zahlenmäßige Beschränkung der Besuche: Bewohner können pro Tag zwei Besucher empfangen / Ausnahmen hiervon können aus besonderen Anlässen (zum Beispiel Sterbebegleitung, Geburtstage) erteilt werden
- Für Besucher Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung (MNB) in geschlossenen Räumen
- Besuche sollen künftig regelhaft wieder im Bewohnerzimmer ermöglicht werden
- Aufhebung der Pflicht, nach Verlassen der Einrichtungen (zum Beispiel für Spaziergänge) für 14 Tage eine MNB zu tragen
Besuche durch Personen, die in Kontakt mit einer mit SARS-CoV-2 infizierten Person stehen oder typische Symptome einer Infektion mit SARS-CoV-2 aufweisen (namentlich Geruchs- und Geschmacksstörungen, Fieber, Husten sowie Halsschmerzen), werden weiterhin nicht möglich sein.
Weitere Erleichterungen für die Tagespflege und das Vor- und Umfeld der Pflege
Auch für die Einrichtungen der Tagespflege und die Gruppenangebote im Vor- und Umfeld der Pflege gibt es weitere Erleichterungen. Minister Lucha: „Uns ist bewusst, dass auch die Einschränkungen im ambulanten Bereich gerade für die pflegenden Angehörigen sehr belastend waren. Auch hier wollen wir für die Betroffenen mehr Normalität und Entlastung schaffen.“
Einrichtungen der Tages- und Nachtpflege sowie Gruppenangebote im Vor- und Umfeld der Pflege waren bislang nur eingeschränkt möglich. Nunmehr können sie einen „geschützten“ Regelbetrieb mit entsprechenden Schutz- und Hygienekonzepten aufnehmen.
Die Corona-Verordnung Krankenhäuser und Pflegeeinrichtungen gilt unter anderem für Einrichtungen für Menschen mit Pflege- und Unterstützungsbedarf, Einrichtungen für Menschen mit Behinderungen sowie in der Tages-und Nachtpflege und bei den Gruppenangeboten im Vor- und Umfeld von Pflege.