Coronavirus

Lockerungen für Besuche in Pflegeeinrichtungen

Berechne Lesezeit
  • Teilen
Ältere Frau mit Rollator vor Eingang eines Senioren-Wohnstiftes

Die Landesregierung hat Lockerungen für Besuche in stationären Pflegeeinrichtungen und für Tagespflegeeinrichtungen beschlossen. Ab 1. Juli gibt es keine Einschränkung der Besuchszeiten mehr. Pro Bewohner sind zwei Besucher am Tag erlaubt und es sind wieder Besuche im Bewohnerzimmer möglich.

Für Bewohnerinnen und Bewohner von stationären Pflegeeinrichtungen und deren Angehörige wird es ab 1. Juli weitere Lockerungen geben. Zugleich gibt es wesentliche Erleichterungen für den Regelbetrieb von Tagespflegeeinrichtungen sowie für Gruppenangebote im Vor- und Umfeld von Pflege. Dies hat die Lenkungsgruppe der Landesregierung am Mittwoch, 24. Juni, beschlossen. Die neuen Regelungen der Corona-Verordnung Krankenhäuser und Pflegeeinrichtungen gelten selbstverständlich immer unter Berücksichtigung des aktuellen Infektionsgeschehens.

Vernünftige Balance zwischen Infektionsschutz und sozialer Teilhabe

„Der Schutz der besonders gefährdeten vulnerablen Gruppen hat für uns höchste Priorität. Gleichzeitig wissen wir auch, wie belastend die rigorosen Kontaktbeschränkungen für Bewohnerinnen und Bewohner insbesondere in stationären Pflegeeinrichtungen und deren Angehörige und Freunde waren. Es muss in dieser Phase der Corona-Pandemie jetzt darum gehen, eine vernünftige Balance zu finden zwischen dem lnfektionsschutz auf der einen und der Ermöglichung von sozialer Teilhabe auf der anderen Seite“, sagte Gesundheitsminister Manne Lucha.

Die neuen Regelungen sollen die Besuchs- und damit Lebensqualität für die Betroffenen deutlich erhöhen, mehr und einfacher Besuche ermöglichen und den administrativen Aufwand der Einrichtungen reduzieren.

Die neuen Besuchsregeln für stationäre Pflegeeinrichtungen sehen insbesondere vor:

  • Verzicht auf das Besuchsmanagement durch die Einrichtungen
  • Keine Beschränkung der Besuchszeiten mehr
  • Weiterhin zahlenmäßige Beschränkung der Besuche: Bewohner können pro Tag zwei Besucher empfangen / Ausnahmen hiervon können aus besonderen Anlässen (zum Beispiel Sterbebegleitung, Geburtstage) erteilt werden
  • Für Besucher Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung (MNB) in geschlossenen Räumen
  • Besuche sollen künftig regelhaft wieder im Bewohnerzimmer ermöglicht werden
  • Aufhebung der Pflicht, nach Verlassen der Einrichtungen (zum Beispiel für Spaziergänge) für 14 Tage eine MNB zu tragen

Besuche durch Personen, die in Kontakt mit einer mit SARS-CoV-2 infizierten Person stehen oder typische Symptome einer Infektion mit SARS-CoV-2 aufweisen (namentlich Geruchs- und Geschmacksstörungen, Fieber, Husten sowie Halsschmerzen), werden weiterhin nicht möglich sein.

Weitere Erleichterungen für die Tagespflege und das Vor- und Umfeld der Pflege

Auch für die Einrichtungen der Tagespflege und die Gruppenangebote im Vor- und Umfeld der Pflege gibt es weitere Erleichterungen. Minister Lucha: „Uns ist bewusst, dass auch die Einschränkungen im ambulanten Bereich gerade für die pflegenden Angehörigen sehr belastend waren. Auch hier wollen wir für die Betroffenen mehr Normalität und Entlastung schaffen.“

Einrichtungen der Tages- und Nachtpflege sowie Gruppenangebote im Vor- und Umfeld der Pflege waren bislang nur eingeschränkt möglich. Nunmehr können sie einen „geschützten“ Regelbetrieb mit entsprechenden Schutz- und Hygienekonzepten aufnehmen.

Die Corona-Verordnung Krankenhäuser und Pflegeeinrichtungen gilt unter anderem für Einrichtungen für Menschen mit Pflege- und Unterstützungsbedarf, Einrichtungen für Menschen mit Behinderungen sowie in der Tages-und Nachtpflege und bei den Gruppenangeboten im Vor- und Umfeld von Pflege.

Verordnung des Sozialministeriums zur Eindämmung von Übertragungen des Virus SARS-CoV-2 (Coronavirus) in Krankenhäusern, Pflegeeinrichtungen und vergleichbaren Einrichtungen sowie Unterstützungsangeboten im Vor- und Umfeld von Pflege (Corona-Verordnung Krankenhäuser und Pflegeeinrichtungen – CoronaVO Krankenhäuser und Pflegeeinrichtungen)

Corona-Verordnung Krankenhäuser und Pflegeeinrichtungen

Aktuelle Informationen zum Coronavirus in Baden-Württemberg

Weitere Meldungen

Ein Schild mit der Aufschrift "Universitätsklinikum" steht in Mannheim an einer Einfahrt zum Universitätsklinikum.
Hochschulmedizin

Gute Nachricht für Uniklinikverbund

Logo Frau und Beruf
Frau und Beruf

30 Jahre „Kontaktstellen Frau und Beruf“

Ein Krankenpfleger schiebt in einer Klinik ein Krankenbett über einen Flur. (Foto: © dpa)
Kliniken

Lucha bedauert Entscheidung zur Krankenhausreform

Schild der Gewaltambulanz Stuttgart an Wand im Klinikum Stuttgart.
Gewalt gegen Frauen

Gewaltambulanz Stuttgart erfolgreich angenommen

Blick auf die Burg Hohenzollern.
Kunst und Kultur

Sechs Landespreise für Heimatforschung verliehen

Stuttgart Neckarpark
Flächenmanagement

Land fördert 20 Maßnahmen der Innenentwicklung

Auszeichnung für ehrenamtsfreundliche Arbeitgeber im Bevölkerungsschutz
Ehrenamt

Ehrenamtsfreundliche Arbeit­geber im Bevölkerungsschutz ausgezeichnet

Die Kabinettsmitglieder sitzen am Kabinettstisch der Villa Reitzenstein.
Landesregierung

Bericht aus dem Kabinett vom 19. November 2024

Flur im Krankenhaus mit Personal und Betten
Gesundheit

192 Millionen Euro für die Krankenhäuser

Ein Mann dreht einen Joint mit Marihuana. (Foto: dpa)
Sucht

Erste Erlaubnisse für Cannabis Social Clubs

Eine muslimische Einwanderin sitzt mit anderen Personen am Tisch und schaut sich während des Englischunterrichts Blätter mit Grammatikaufgaben an.
Frauen/Migration

Land fördert Frauen mit Zuwanderungsgeschichte

Visualisierung vom Anbau der Frauenklinik am Universitätsklinikum Tübingen Ansicht West
Universitätsklinikum

Arbeiten für Anbau der Frauenklinik am Uniklinikum Tübingen beginnen

Familie auf Sofa
Familie

Familienförderstrategie verabschiedet

Eine Doktorandin aus Venezuela arbeitet im Labor. (Bild: © dpa)
Gleichstellung

13. Bilanzgespräch zu „Frauen in MINT-Berufen“

Eine Frau sitzt zum Fenster blickend in einem Frauenhaus auf einem Bett.
Frauen- und Kinderschutz

Neue Frauen- und Kinder­schutzhäuser gefördert