Baden-Württemberg startet am 14. Juni mit dem digitalem Impfnachweis. Bereits in den Impfzentren vollständig geimpfte Personen erhalten den Nachweis automatisch per Post. Das digitale Zertifikat ist ein zusätzliches Angebot zum gelben Impfausweis, der als Ausweisdokument seine Gültigkeit behält.
Ab Montag, den 14. Juni 2021, werden in den Impfzentren in Baden-Württemberg nach der Zweitimpfung digitale Impfnachweise ausgegeben. Diese können dann durch einen QR-Code von Smartphone-Apps ausgelesen werden, sodass der gelbe Impfpass nicht mehr mitgeführt werden muss. Bürgerinnen und Bürger, die bereits beide Impfungen in den Impfzentren erhalten haben, bekommen den digitalen Impfnachweis in den nächsten Wochen automatisch per Post zugeschickt. Wer die Impfungen beim Hausarzt / bei der Hausärztin erhalten hat, kann eine Apotheke für die nachträgliche Ausstellung aufsuchen. Gleiches gilt für Genesene oder nicht in Baden-Württemberg Geimpfte. Arztpraxen werden ab Mitte Juli die digitalen Impfzertifikate ausstellen können. Das digitale Zertifikat ist ein zusätzliches Angebot zum gelben Impfausweis, der als Ausweisdokument seine Gültigkeit behält.
Technische Voraussetzungen erfüllt / Gelber Impfpass weiterhin gültig
„Baden-Württemberg hat zügig die technischen Voraussetzungen geschaffen. Auch der bundesweite Testlauf in der vergangenen Woche lief sehr erfolgreich, wir sind startklar“, sagte Gesundheitsminister Manne Lucha am Donnerstag, 10. Juni, in Stuttgart. „Der digitale Impfnachweis wird den Alltag vieler Menschen im Land erleichtern. Wir gehen davon aus, dass der Bund bis dahin auch die letzten technischen Fragen bei der App gelöst hat und auch diese am Montag an den Start geht. Ein Smartphone ist aber keine zwingende Voraussetzung – auch ohne ein entsprechendes Gerät ist der Nachweis gültig. Auch der gelbe Impfausweis wird weiterhin akzeptiert.“
Für bereits früher erfolgte Impfungen stellen ab Montag erste Apotheken bundesweit nachträglich digitale Impfzertifikate aus. Teilnehmende Apotheken kann man nach Informationen des Bundes in den kommenden Tagen online auf dem neuen Service-Portal der Vor-Ort-Apotheken finden. Voraussetzung ist die Vorlage des vollständigen Impfnachweises mit dem gelben Impfausweis oder eine gleichwertige Impfbescheinigung in Kombination mit einem amtlichen Lichtbildausweis.
Auch Arztpraxen werden die digitalen Impfzertifikate ausstellen können, sowohl für die Menschen, die durch den Arzt / die Ärztin geimpft wurden, als auch für andere. Die dafür notwendige Softwarelösung – das Ausstellen der Impfzertifikate soll direkt aus dem Praxisverwaltungssystem erfolgen – steht derzeit allerdings noch nicht zur Verfügung. Erst ab Mitte Juli werden auch die Arztpraxen technisch in der Lage sein, das Impfzertifikat auszustellen. Bis dahin sind die Praxen mit Impfungen vollständig ausgelastet.
Software ermöglicht automatische Erstellung und Versand
Die schnelle Einführung des digitalen Impfnachweises ist in Baden-Württemberg durch die Nutzung der Impfdokumentationssoftware des Landes esQlab.online des Unternehmens Gradient möglich. Nach erfolgter vollständiger Impfung wird ein QR-Code erstellt, mit dem die Nutzerinnen und Nutzer nach der Installation einer kostenfreien App (CovPass-App oder Corona-Warn-App) den digitalen Impfnachweis direkt auf ihr Smartphone laden können. Die Überprüfung des Impfstatus erfolgt mit der CovPassCheck-App. Mit ihr kann der Impfstatus – ähnlich wie der QR-Code eines Flug- oder Bahntickets – gescannt werden.
Robert Koch-Institut: Digitaler Impfnachweis – CovPass-App
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