Coronavirus

Land legt Soforthilfe-Fonds für Frauen- und Kinder­schutzhäuser auf

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Gegen Gewalt an Frauen. (Bild: Sozialministerium Baden-Württemberg)

Mit einem Soforthilfe-Fonds in Höhe von bis zu zwei Millionen Euro unterstützt die Landesregierung die Frauen- und Kinderschutzhäuser und Beratungsstellen gegen häusliche und sexuelle Gewalt, damit diese auch in Krisenzeiten die telefonische und virtuelle Beratung sicherstellen können.

„Die Corona-Pandemie macht weitreichende Einschränkungen des öffentlichen Lebens notwendig. Das bringt Risikofaktoren für das Auftreten von häuslicher Gewalt wie Existenzängste, Überforderung und mangelnde Möglichkeiten sozialer Interaktion mit sich. Die Vertreterinnen der Frauen- und Kinderschutzhäuser und der Fachberatungsstellen berichten uns von einem deutlichen Anstieg an Beratungsgesprächen und Aufnahmegesuchen. Das bedeutet: Wir müssen leider auch mit einem weiteren Anstieg von Fällen häuslicher Gewalt rechnen. Darauf wollen wir vorbereitet sein“, sagte Staatssekretärin Bärbl Mielich.

Bis zu zwei Millionen Euro zusätzlich

Derzeit stellen die Frauen- und Kinderschutzhäuser sowie die Fachberatungsstellen ihre Arbeitsweise um. Da kaum direkte Beratung möglich ist, wird verstärkt telefonisch oder auf dem elektronischen Weg beraten. Um die Erreichbarkeit der Frauen- und Kinderschutzhäuser und Beratungsstellen auch bei erhöhter Nachfrage sicherzustellen, wird die Landesregierung einen Soforthilfe-Fonds in Höhe von bis zu 2 Millionen Euro auflegen.

Mit der Soforthilfe soll die zeitnahe Mobilisierung der ehrenamtlichen und ehemaligen Mitarbeiterinnen sowie die Aufstockung der hauptamtlichen Beschäftigten in den Beratungsstellen durch eine Aufwandsentschädigung für die deutlich intensivere, telefonische und elektronische Betreuung der Frauen und ihrer Kinder gewährleistet werden. Zudem kann die Soforthilfe für Zuschüsse für technische Ausstattungen (Computer und Telefonanlagen) sowie die technische Einrichtung verwendet werden. 

Herausforderungen gemeinsam angehen

„Die Frauen- und Kinderschutzhäuser sowie die Fachberatungsstellen in Baden-Württemberg sind sehr gut vernetzt, so dass auch in schwierigen Zeiten verlässliche und passgenaue Hilfsangebote für von Gewalt betroffene Frauen sichergestellt sind. Die Landesregierung übernimmt Verantwortung, um qualifizierten Schutz und Hilfe auch in Krisenzeiten zu gewährleisten. Wir nehmen die aktuellen Nöte und Bedarfe der Frauen- und Kinderschutzhäuser und der Fachberatungsstellen häusliche und sexuelle Gewalt sehr ernst und haben daher vor einem statistisch messbaren Anstieg der Zahlen reagiert“, betonte die Staatssekretärin. 

„Wenn es zu Corona-Fällen in Frauen- und Kinderschutzhäuser kommt oder wir an die Kapazitätsgrenzen der Schutzplätze stoßen sollten, braucht es praktikable Lösungen vor Ort. Es ist die Aufgabe der Kommunen, eine ausreichende Zahl an Hilfsangeboten für von häuslicher Gewalt betroffene Frauen und deren Kinder zur Verfügung zu stellen. Daher sind wir bereits im guten Austausch mit den Kommunalen Landesverbänden, um das Angebot an Schutzplätzen für Gewaltbetroffene Frauen und ihren Kindern zu halten und im Notfall auf Unterbringungsmöglichkeiten ausweichen zu können. Gemeinsam werden wir die Herausforderungen konstruktiv angehen“, so die Staatssekretärin. 

Der Hilfsfond für Frauen- und Kinder­schutzhäuser

Aktuell wird mit Hochdruck an der weiteren Konkretisierung der Hilfsfonds gearbeitet. Die Frauen- und Kinderschutzhäuser sowie die Fachberatungsstellen häusliche und sexuelle Gewalt (Erwachsene und Kinder), Interventionsstellen bei häuslicher Gewalt, Menschenhandel zum Zwecke der sexuellen Ausbeutung und Beratungsstellen für Prostituierte werden in Kürze durch das Ministerium für Soziales und Integration über die Beantragung der Fördermittel informiert. 

In Baden-Württemberg gibt es ein ausdifferenziertes Frauenhilfe- und Unterstützungssystem mit 42 Frauen- und Kinderschutzhäusern und Fachberatungsstellen zur häuslichen oder sexuellen Gewalt sowie Interventionsstellen bei häuslicher Gewalt. Eine Übersicht aller Anlaufstellen ist auf der Homepage des Sozial- und Integrationsministeriums zu finden. Anfragen nach Schutzplätzen sind an die regional verteilten und anonymen Frauen- und Kinderschutzhäuser zu richten. 

Das Hilfetelefon „Gewalt gegen Frauen“ ist unter der Rufnummer 08000 116 016 rund um die Uhr und in 17 Sprachen erreichbar, um Betroffene anonym und kostenlos zu beraten. Auch die Gebärdendolmetschung ist möglich. Die Beratung läuft über Telefon, E-Mail oder im Chat. Das Hilfetelefon verfügt über die Übersicht aller Frauen- und Kinderschutzhäuser sowie Beratungsstellen in Baden-Württemberg und kann bei der Suche nach einem passenden Angebot unterstützen. An das Hilfetelefon können sich sowohl Betroffene als auch Fachleute oder Personen wenden, die nicht unmittelbar selbst betroffen sind, aber Unterstützung oder Hilfe beim Bekanntwerden von Gewalt benötigen.

Bundesweites Beratungsangebot für Frauen: Hilfetelefon „Gewalt gegen Frauen“

Sozialministerium: Hilfs- und Schutzangebote für von Gewalt betroffene Frauen

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