Baden-Württemberg lässt Coronavirus-Teststellen in Zukunft verstärkt kontrollieren. So soll die korrekte Durchführung der Tests sichergestellt werden. Zur Unterstützung der Gesundheitsämter wird ein externer Dienstleister beauftragt.
Betreiber von Coronavirus-Teststellen in Baden-Württemberg müssen sich künftig auf mehr Kontrollen einstellen. Das Land wird dafür erneut zeitnah einen externen Dienstleister beauftragen, um die lokalen Behörden bei dieser Aufgabe zu unterstützen. Die Kontrollen werden unangekündigt in allen Stadt- und Landkreisen in Baden-Württemberg stattfinden. Dabei sollen verstärkt Teststellen in den Fokus genommen werden, bei denen Hinweise auf Mängel vorliegen. Bereits im August letzten Jahres hatten flächendeckende Kontrollen vereinzelt Mängel bei Teststellen ergeben, in der Gesamtbetrachtung war das Ergebnis jedoch zufriedenstellend.
Korrekte Durchführung der Tests entscheidend, um Infektionen zu erkennen
„Derzeit erreichen uns wieder vermehrt Beschwerden von Bürgerinnen und Bürgern, dass Tests nicht korrekt durchgeführt werden“, sagte Sozial- und Gesundheitsminister Manne Lucha. „Dies ist jedoch entscheidend, um Infektionen zu erkennen. Insbesondere durch die stark in Anspruch genommenen PCR-Kapazitäten nehmen Antigen-Schnelltests auch künftig eine wichtige Rolle ein. Deshalb werden wir die Teststellen im Land noch einmal verstärkt unter die Lupe nehmen.“
Das Hauptaugenmerk bei den Kontrollen liegt vor allem auf der korrekten Einhaltung der Hygieneanforderungen und auf der korrekten Durchführung der Tests, insbesondere auch der Probenahme. Aber auch der ordnungsgemäße Umgang mit personenbezogenen Daten wird genau geprüft. Zudem sollen in diesem Zusammenhang alle Teststellen im Land noch einmal auf Mindestanforderungen hingewiesen werden.
Einführung eines Meldeportals für Teststellen geplant
Im Januar 2022 haben ca. 4.000 Teststellen in Baden-Württemberg sogenannte Bürgertestungen nach der Test-Verordnung des Bundes (TestV) für Dezember 2021 abgerechnet. Die Beauftragung der Teststellen erfolgt durch die Gesundheitsämter. Die zuständigen Behörden vor Ort können weitere Beauftragungen von Leistungserbringern unter anderem untersagen, wenn der Bedarf an entsprechenden Teststellen in den Kommunen als gedeckt angesehen wird oder die vom Gesundheitsamt geforderten Unterlagen nicht vollständig nachgewiesen werden können. Die Beauftragungen können darüber hinaus auch untersagt oder wieder entzogen werden, wenn beispielsweise die in der TestV geforderte Einhaltung der infektionsschutzrechtlichen, medizinprodukterechtlichen oder arbeitsschutzrechtlichen Anforderungen nicht gewährleistet ist.
Das Land plant zudem die Einführung eines Meldeportals für Teststellen, um die Meldungen an die Kassenärztliche Vereinigung Baden-Württemberg zu vereinfachen sowie einen besseren Überblick über die Testangebote im Land zu erhalten.
Ministerium für Soziales, Gesundheit und Integration: Informationen zum Testen auf das Coronavirus
Weitere Informationen zum Coronavirus in Baden-Württemberg
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