Das Land hat stärkere Kontrollen der Schnelltestzentren veranlasst und dazu einen externen Dienstleister beauftragt. Das Fazit fällt überwiegend zufriedenstellend aus. Bei der Durchführung der Tests gab es keine nennenswerten Mängel. Die Abfallentsorgung ist hingegen verbesserungswürdig.
Nachdem vor einigen Wochen bundesweit Mängel bei der Qualität der Schnelltestzentren bekannt geworden waren, hat die baden-württembergische Landesregierung stärkere Kontrollen veranlasst und zur Unterstützung der Gesundheitsämter mit der Prüfgesellschaft DEKRA einen externen Dienstleister beauftragt. Die Kontrollen fanden stichprobenartig und unangekündigt statt. Sie erstreckten sich flächendeckend auf alle Stadt- und Landkreise in Baden-Württemberg. Insgesamt wurden in Baden-Württemberg 82 Teststellen überprüft. Schwerpunkte der Überprüfungen waren:
- Anforderungen an Räumlichkeiten, Infrastruktur und Personal
- Anforderungen an die Probenahme, Testdurchführung und Auswertung
- Hygiene
- Einhaltung von Datenschutzvorgaben und Prüfung der Verfahrensabläufe
Die Kontrollen lieferten folgende Ergebnisse:
- In 80 von 82 Teststellen war die Größe der Räumlichkeiten für das zu erwartende Testaufkommen angemessen ausgelegt und die Wegeführung zeigte eine klare Trennung von zu testenden Personen und Passanten auf.
- Barrierefreie oder -arme Räumlichkeiten wurden von 79 der 82 Teststellen zur Verfügung gestellt. Eine regelmäßige Lüftung und einen vom Testbereich abgetrennten Wartebereich konnte bei 81 der 82 geprüften Teststellen umgesetzt werden. Bei allen Teststellen konnten die Wartenden einen Abstand von 1,5 Metern untereinander einhalten. 79 der 82 Teststellen hatte eine ausreichend dimensionierte Arbeitsfläche für die Durchführung der Testungen. Bei 80 der 82 Teststellen wurden die Testteilnehmenden über die Durchführung und das Ergebnis des Tests beraten und aufgeklärt.
- Alle Teststellen meldeten positive Ergebnisse an das zuständige Gesundheitsamt weiter und 81 von 82 Teststellen informierten auch über die notwendige Absonderungspflicht bei dem positiven Ergebnis. Auf eine Möglichkeit zur PCR-Bestätigung des Tests, entweder durch eigene Kapazitäten oder Verweis auf eine kooperierende Arztpraxis, konnten allerdings nur 58 der 82 Teststellen verweisen.
- Die Aufbewahrungsfristen der Daten zur Überprüfung der Abrechnung wurden von 74 der 82 Stellen eingehalten und ein Beschwerdemanagement war in 64 der 82 Teststellen implementiert.
- Bei allen Teststellen erfolgte die Probeentnahme korrekt nach den Herstellerangaben für die jeweils genutzten Tests und erfolgt ausschließlich durch das Personal der Teststelle. Die korrekte Schutzausrüstung wurde in 80 der 82 überprüften Teststellen bei der Entnahme getragen. Mängel fielen im Bereich der Abfallentsorgung auf, da diese bei nur 63 der 82 Teststellen korrekt durchgeführt wurde. Die Identitätsprüfung der zu testenden Personen wurde von 79 der 82 Teststellen korrekt durchgeführt.
Zusammenfassung:
Die Mängel wurden vor Ort erörtert und eine entsprechende Beratung durchgeführt. Insgesamt sind die Ergebnisse überwiegend zufriedenstellend. Insbesondere im Bereich der Durchführung der Tests, der Einhaltung des Abstands und der Meldung positiver Ergebnisse wurden keine nennenswerten Mängel festgestellt. Es sind letztlich diese Bereiche, die aus infektiologischer Sicht essenziell für Sinn und Zweck der Testungen sind.
Ministerium für Soziales, Gesundheit und Integration: Informationen zum Testen auf das Coronavirus
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