Die Commercial Courts an den Standorten Stuttgart und Mannheim leisten bereits seit mehr als zwei Jahren erfolgreiche Arbeit. Sie sind zu einer viel beachteten und häufig angerufenen Institution bei wirtschaftsrechtlichen Streitigkeiten geworden.
Über 100 hochrangige Vertreter aus Wirtschaft, Anwaltschaft und Justiz haben sich jetzt in den Räumen des Commercial Court Stuttgart zum zweiten Stuttgarter Commercial Court Symposium getroffen. Neben interessanten Praxiseinblicken durch die Richter der Courts und Vorträgen von Unternehmensvertretern stand der Referentenentwurf des Bundesministeriums der Justiz zur Einführung von Commercial Courts im Fokus der Diskussionen.
Justizministerin Marion Gentges betonte: „Dass die Bundespolitik bei diesem für den Wirtschaftsstandort Deutschland so wichtigen Thema Bewegung zeigt, ist sehr erfreulich. Wichtig ist vor allem, dass Neuerungen bei den Verfahrensvorschriften kommen, die die Verhandlungen an Commercial Courts weiter begünstigen. Die Commercial Courts an den Standorten Stuttgart und Mannheim leisten bereits seit mehr als zwei Jahren erfolgreiche Arbeit. Ich freue mich darüber, dass das baden-württembergische Beispiel dem Bund hier in mehrfacher Hinsicht als Vorbild gedient und Ideen geliefert hat. Unsere Courts sind zu einer viel beachteten und häufig angerufenen Institution bei wirtschaftsrechtlichen Streitigkeiten geworden. Vor allem die effiziente und maßgeschneiderte Organisation des Verfahrens, die hohe fachliche Spezialisierung, die technische Ausstattung in den Sitzungssälen und der Umstand, dass alle Richterinnen und Richter in der Lage sind, die Verhandlung auf Englisch zu führen, hat unsere beiden Commercial Court-Standorte zu Top-Adressen für Streitfragen im Wirtschaftsrecht gemacht. Sie haben sich erfolgreich dem Trend entgegengestellt, dass gerade große und komplexe Auseinandersetzungen in Wirtschaftssachen in der Vergangenheit vermehrt in andere Rechtsordnungen und die private Schiedsgerichtsbarkeit abgewandert sind.“
Die Nachfrage bei den Unternehmen des Landes ist sehr groß. Der Wirtschaftsstandort Baden-Württemberg wird durch die Commercial Courts weiter gestärkt und noch attraktiver. Das belegen exemplarisch die Stuttgarter Zahlen: Die beiden Kammern des Landgerichts (49. Zivilkammer und 31. Kammer für Handelssachen) hatten seit Gründung des Stuttgart Commercial Court im November 2020 insgesamt circa 600 Commercial-Court-Eingänge, wovon circa 150 Verfahren Unternehmenskäufe sowie B2B-Sachverhalte mit Streitwerten von über einer Million Euro betreffen. Die übrigen Verfahren betreffen gesellschaftsrechtliche Sachverhalte. Insgesamt haben die 600 Verfahren einen Streitwert von circa einer halben Milliarde Euro.
Seit der Gründung des Stuttgart Commercial Court wurden circa 400 der Spezialverfahren erledigt. Die durchschnittliche Verfahrensdauer betrug dabei circa 6,5 Monate. Die Rechtsmittelquote ist mit unter zehn Prozent sehr gering. Derzeit sind 200 Commercial-Court-Verfahren mit einem kumulierten Streitwert von circa 240 Millionen Euro anhängig.
Der Präsident des Oberlandesgerichts Stuttgart Dr. Andreas Singer ergänzte: „Wir haben als baden-württembergische Justiz verstanden, dass große Wirtschaftsverfahren nur dann bei uns stattfinden, wenn wir uns darum bemühen. Mit hochspezialisierten Richtern und kurzen Verfahrenszeiten machen wir den hier ansässigen Unternehmen und Rechtsanwälten ein attraktives Angebot. Niemand muss mehr ins Ausland gehen für die Entscheidung komplexer Wirtschaftsstreitigkeiten. Es gibt für jeden die Auswahl des für seine Bedürfnisse besten Verfahrens.“
Commercial Court
Der Stuttgart Commercial Court wurde im Jahr 2020 als deutschlandweit erster seiner Art am Landgericht Stuttgart sowie in zweiter Instanz am Oberlandesgericht Stuttgart eingerichtet. Am Landgericht Stuttgart besteht dieser aus der 49. Zivilkammer und der 31. Kammer für Handelssachen, am Oberlandesgericht aus dem 21. Zivilsenat. Die Kammern des Landgerichts sind insbesondere zuständig für Streitigkeiten im Zusammenhang mit Unternehmenskäufen, Gesellschaftsrecht sowie B2B-Streitigkeiten mit Streitwerten ab einer Million Euro. Der 21. Zivilsenat am Oberlandesgericht ist zuständig für Berufungen und Beschwerden, sofern in erster Instanz wesentliche Teile der mündlichen Verhandlung in englischer Sprache geführt wurden sowie in Rechtsstreitigkeiten über Unternehmenskäufe und Handelsstreitigkeiten mit Streitwerten über zwei Millionen Euro.
Alle beteiligten Kammern und Senate sind mit hervorragend qualifizierten und erfahrenen Richterinnen und Richtern mit ausgezeichneten Kenntnissen im Wirtschaftsrecht besetzt. Alle Richterinnen und Richter sind in der Lage, die Verhandlung auf Englisch zu führen.
Die Kammern und Senate sind personell so ausgestattet, dass die Richterinnen und Richter sich mit dem Streitgegenstand rasch und tiefgehend auseinandersetzen können. Hierdurch gelingt es, auch in komplexen und umfangreichen Prozessen kurze Verfahrenslaufzeiten zu gewährleisten. Der Commercial Court ist durch eine hochmoderne technische Ausstattung in den Sitzungssälen sowie einen starken Unterstützungsbereich für große Wirtschaftsprozesse maßgeschneidert. Mehrtägige Verhandlungen, Wortprotokolle, Videovernehmungen oder Hybridverhandlungen sind ohne Weiteres möglich. Die modernen und großzügigen Räumlichkeiten in Flughafennähe ermöglichen es den Parteien, sich auch in großen Gruppen zur Beratung zurückzuziehen.