Corona-Pandemie

Weitere Unterstützungsprogramme für die Kultur

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Schauspieler proben ein Theaterstück.

Zur Unterstützung des Kunst- und Kulturbereichs in der Corona-Pandemie hat das Land im vergangenen Jahr den „Masterplan Kultur BW | Kunst trotz Abstand“ aufgelegt. Nun werden abermals weitere Maßnahmen aufgelegt und bestehende Programme angepasst.

Die Corona-Pandemie wirkt sich tiefgreifend und vielschichtig auf die Kultur und die Kulturakteure im Land aus. Um diese angesichts der Einschränkungen zu unterstützen und den Kunst- und Kulturbereich zu stärken, hat das Kunstministerium bereits im Mai 2020 den Masterplan Kultur BW | Kunst trotz Abstand aufgelegt. Der Masterplan umfasst finanzielle Unterstützung wie auch beratende Maßnahmen. Er wird entsprechend der Corona-Lage im Land stetig angepasst und fortgeschrieben. So legt das Ministerium nun abermals weitere Maßnahmen auf bzw. passt bestehende Programme an.

Vielfalt der Kulturlandschaft im Land sichern

„Unser Ziel ist es, die Vielfalt der Kulturlandschaft im Land zu sichern: Wo Not ist, helfen wir, etwa über unseren Nothilfefonds. Wir unterstützen Freischaffende über die neue Ausgestaltung unserer Förderprogramme und werden nun in Kürze mit einem Stipendienprogramm an den Start gehen. Mit dem Unternehmerlohn für freiberufliche Kulturschaffende war Baden-Württemberg bundesweit Vorreiter, inzwischen hat der Bund mit seiner Neustarthilfe übernommen. Auch die Breitenkultur mit über 9.000 Musikvereinen, Chören und Amateurtheatern sowie die Vereine im Bereich Bildende Kunst stützen wir mit unseren Programmen, denn dem ehrenamtlichen Engagement kommt eine tragende und gemeinschaftsstiftende Rolle zu“, sagte Staatssekretärin Petra Olschowski.

Baden-Württemberg zeichne sich durch eine starke, vitale Kulturlandschaft in den Städten wie auch im ländlichen Raum aus. „Das hat auch unser über zwei Jahre geführter Dialog | Kulturpolitik für die Zukunft mit 1.250 Beteiligten aus dem ganzen Land gezeigt. Wir werden alles daransetzen, die Kultur über diese schwierige Zeit zu bringen. Dies tun wir mit einem ausdifferenzierten Unterstützungspaket – so umfassend und vielseitig wie der Kulturbereich ist, sind auch unsere Maßnahmen“, betonte Olschowski.

Verlässlicher Partner der Kultur auch in Krisenzeiten

Das Land sei ein verlässlicher Partner für die Kultur – das zeige auch die Entwicklung des Kulturetats, der seit 2011 um fast 40 Prozent gesteigert wurde auf knapp 540 Millionen Euro im Jahr 2021. „Die überdurchschnittliche Steigerung des Kunsthaushalts verdeutlicht auch, was für eine große Bedeutung wir Kunst und Kultur für die Gesellschaft beimessen“, so Olschowski. Selbst im Corona-Jahr seien die laufenden Zuschüsse nochmals erhöht worden: von 529,4 Millionen Euro im Jahr 2020 auf 536,5 Millionen Euro im Jahr 2021 – die Corona-Programme kommen noch hinzu. „Darin enthalten ist auch das neue Kompetenzzentrum für Kulturelle Bildung und Vermittlung, das am 1. April an den Start geht, sowie 24 neue feste Stellen für die Museen, die Landesbibliotheken und das Landesarchiv. Das zeigt: Wir haben den Kulturbereich auch im Krisenjahr auf hohem Niveau vorangebracht und fokussieren nicht nur auf Krise und Nothilfe“, betonte die Staatssekretärin.

„Auch mit dem umfangreichen Masterplan Kultur BW | Kunst trotz Abstand handelt das Land in dieser Verantwortung. Wir haben immer umgehend reagiert, indem wir Programme neu aufgelegt oder angepasst haben.“ Neben der Soforthilfe des Landes für freiberufliche Kulturschaffende, die von Beginn der Corona-Krise an ausbezahlt wurde, umfasse der Masterplan inzwischen mehr als 80 Millionen Euro. „Es geht darum, gute Bedingungen für die Kultur, für Künstlerinnen und Künstler zu schaffen – während und nach der Krise“, sagte Olschowski.

Im Fokus: Unterstützung für freischaffende Künstlerinnen und Künstler

„Wenn diese Krise eines besonders deutlich gemacht hat, dann die prekäre Situation insbesondere der frei schaffenden Künstlerinnen und Künstler. Hier müssen wir ansetzen“, so Olschowski. Die unsichere Lage der vielen Kulturschaffenden sei durch die Corona-Krise nochmals verschärft worden. Um Künstlerinnen, Künstler und Kreative aktiv zu beraten, hat die MFG Baden-Württemberg auf Initiative des Kunstministeriums eine Hotline eingerichtet. „Wir haben bei allen Programmen einen besonderen Fokus auf die soziale Situation der freischaffenden Künstlerinnen und Künstler gelegt. Wir achten konsequent auf angemessene Honorare. Für Künstlerinnen und Künstler stellen wir überdies jetzt ein Stipendienprogramm für das Jahr 2021 im Umfang von 15 Millionen Euro zur Verfügung“, so Olschowski weiter.

Stipendienprogramm geht an den Start

Freiberuflich tätige Musikerinnen und Sänger, Tänzer und Autorinnen, bildende Künstlerinnen und Kunstschaffende in sonstigen Betätigungsfeldern – mit Projektstipendien in Höhe von 3.500 Euro fördert das Land Künstlerinnen und Künstler aller Sparten mit Erstwohnsitz in Baden-Württemberg, damit sie ihre Arbeit trotz der Corona-bedingten Einschränkungen fortführen können. Die Ausschreibung richtet sich auch an junge Künstlerinnen und Künstler, die erst vor kurzem ihr Studium beendet haben.

Stipendienprogramm für Künstler startet

Soforthilfe / Überbrückungshilfe – Bund muss nachsteuern

Gleich zu Beginn der Corona-Pandemie hat Baden-Württemberg mit der Soforthilfe auf die schwierige Situation der freischaffenden Künstlerinnen und Künstler reagiert. Der Bund schloss die Lebenshaltungskosten oder einen Unternehmerlohn bei den förderfähigen Kosten bei seinen Hilfen explizit aus. Das Land ergänzte die Förderung daher durch einen fiktiven Unternehmerlohn in Höhe von bis zu 1.180 Euro pro Monat. Die Soforthilfe Corona wird inzwischen als Überbrückungshilfe des Bundes fortgeführt.

„Ich freue mich, dass der Bund seine Haltung geändert hat und 2021 mit der Neustarthilfe ein Hilfsangebot nach dem Vorbild unseres fiktiven Unternehmerlohns eingeführt hat“, sagte Olschowski. Da eine Doppelförderung von Bund und Land ausgeschlossen ist, musste das Land sein Programm einstellen. „Leider erreichen das Ministerium zahlreiche Rückmeldungen von Betroffenen, die nun offenbar von der Förderung ausgeschlossen sind. Es ist ein gutes Signal, dass der Bund die Notwendigkeit erkannt hat, hier Unterstützung zu leisten. Allerdings muss er diese in einer Form anbieten, die auch in Anspruch genommen werden kann“, betonte Olschowski. Sie rief daher dringend zu Nachbesserungen und zeitnahen Auszahlung auf.

Schrittweise Öffnungsperspektive für die Kultur

„Wir arbeiten an einer schrittweisen Öffnungsperspektive für die Kultur. Die Pandemie ist jedoch nicht besiegt und wir dürfen das Erreichte nicht verspielen. Eine Öffnung kann daher nur schrittweise in Abhängigkeit von der pandemischen Lage erfolgen“, betonte die Staatssekretärin. Die Kulturministerinnen und -minister der Länder haben bereits einen Stufenplan für Öffnungen im Kulturbereich vorgelegt. Diesen Plan hat das Kunstministerium nochmals detaillierter ausgearbeitet und in die weiteren Planungen innerhalb der Landesregierung eingebracht.

„Sobald es erste Öffnungsschritte geben kann, denken wir die Kultur systematisch mit. Mit dem Einzelhandel können auch erste Öffnungen bei Museen, Galerien und Gedenkstätten stattfinden. Mit der Wiedereröffnung der Gastronomie einher gehen sollen Schritt für Schritt kulturelle Veranstaltungen in Theatern, Opernhäusern, Konzerthäusern sowie die Öffnung der Kinos“, so Olschowski. Dies entspreche auch dem zwischen den Kulturministerinnen und -ministern der Länder vereinbarten Stufen. „Testkonzepte gewinnen zunehmend an Bedeutung und können auch bei Öffnungen im Kulturbereich eine besonders wichtige Rolle spielen“, sagte die Staatssekretärin. Besonders vielversprechend seien erneut Freiluftveranstaltungen, wie sie bereits im Sommer 2020 vielfach angeboten worden seien.

Kultureinrichtungen: Nothilfefonds gewährleistet Existenzsicherung

Auch die finanzielle Situation der großen und kleinen Einrichtungen habe das Land im Blick: „Ich freue mich, dass die meisten Kultureinrichtungen im Land trotz der Einschränkungen finanziell bislang besser als erwartet durch die Pandemie gekommen sind, auch dank der gezielten Unterstützung des Landes. Das gilt zum Beispiel auch für die Kommunaltheater oder die soziokulturellen Zentren. Wir konnten zudem viele Kultureinrichtungen gerade im ländlichen Raum mit unserer Nothilfe unterstützen und ihnen die notwendigen Mittel zur Existenzsicherung zukommen lassen – ob Theater Lindenhof, Musikakademie Schloss Weikersheim, den Burgfestspielen Jagsthausen oder den Freilichtspielen Neuenstadt. Aber auch dem Festspielhaus in Baden-Baden oder dem Naturtheater Reutlingen konnten wir finanziell unter die Arme greifen“, so die Staatssekretärin weiter. Durch den Nothilfefonds sei auch in diesem Jahr gewährleistet, dass das Land in existenzielle Not geratenen Kultureinrichtungen helfen könne. Der Corona-Nothilfefonds ist ausgestattet mit 32,5 Millionen Euro.

Änderung des Zuwendungsrechts muss auf die Agenda

„Die Krise zeigt auch, dass wir an verschiedenen Stellen eine Änderung des Zuwendungsrechts brauchen. Das betrifft beispielsweise die Rücklagenbildung. Ich halte es für dringend erforderlich, dass im Zuwendungsrecht künftig eine angemessene Rücklagenbildung zugelassen wird“, betonte die Staatssekretärin.

Neu: Ausfallfonds I und II für Kino- und Fernsehfilmproduktionen

Die Corona-bedingten Einschränkungen betreffen auch die Film- und Fernsehproduktionsfirmen in Baden-Württemberg, die klein- und mittelständisch geprägt sind. Sollte es zu pandemiebedingten Drehausfällen kommen, haften die üblichen Filmversicherungen nicht und es kann sehr schnell zu einer existenzbedrohenden Notlage kommen.

Bund und Länder haben darauf reagiert und einen mit Mitteln von Bund und Ländern, aber auch unter Beteiligung der Sender und Plattformen ausgestatteten Ausfallfonds für Corona-bedingte Drehausfälle aufgelegt. „Baden-Württemberg beteiligt sich am Ausfallfonds I der Bundesbeauftragten für Kultur und Medien für bundes- und ländergeförderte Kinofilme und High End-Serien mit bis zu einer Million Euro sowie am Ausfallfonds II der Länder für TV- und Streamingproduktionen mit bis zu vier Millionen Euro“, sagte Olschowski zu.

Breitenkultur, Vereine und Ehrenamt stützen – mit Forschung & Beratung

Bereits im vergangenen Jahr konnte Vereinen der Breitenkultur – Musikvereinen, Gesangvereinen, Chören, Trachtenvereinen, Amateurtheatergruppen, Fastnachtsvereinen – sowie Kunstvereinen mit einem Soforthilfeprogramm von zehn Millionen Euro geholfen werden. Dieses Soforthilfeprogramm hat das Kunstministerium für das Jahr 2021 erneut mit zehn Millionen Euro aufgelegt.

Zusätzlich zur Vereinsförderung hat das Ministerium zwei Projektstellen im Institut für Musikermedizin der Musikhochschule Freiburg eingerichtet, da der Beratungsbedarf enorm ist. „Das Institut für Musikermedizin der Musikhochschule Freiburg hat hohe wissenschaftliche Expertise in der Abschätzung von Risiken im Musikbereich und auch in der Beratung. Die Breitenkultur ist sehr stark von der Blasmusik und dem Gesang geprägt. Ausgerechnet diese beiden Kulturformen sind in besonderem Maße von Ansteckungsrisiken betroffen. Mit der personellen Verstärkung in Freiburg wollen wir dazu beitragen, dass diese Risiken genauer erforscht werden und dass die Vereine der Amateurmusik im Land – wie auch das Ministerium selbst – verlässliche Auskünfte erhalten, wie das Risiko bei Veranstaltungen und Proben minimiert werden kann“, sagte Olschowski.

Kultur ermöglichen – trotz Corona-Bedingungen und auch in Zukunft

Von wechselnden Jurys wurden im Vorjahr fast 400 Kulturprojekte ausgewählt, für deren Realisierung das Land neun Millionen Euro zur Verfügung gestellt hat. „Viele davon füllten das Vakuum auf so überraschende und neuartige Weise, dass sich die Beschränkungen letztlich als Ideengeber erwiesen“, sagte Olschowski. Mit dem schnell aufgelegten Programm „Kultur Sommer 2020“ konnte das Land dazu beitragen, das kulturelle Leben im Sommer aufrechtzuerhalten. Landesweit konnten 220 Projekte realisiert werden. Mit dem nachfolgenden Impulsprogramm `Kunst trotz Abstand`, das sich an Kultureinrichtungen und Vereine der Breitenkultur richtet, konnten bislang bereits weitere 177 künstlerische Veranstaltungen und Konzeptionen sowie innovative, digitale und hybride Formate gefördert werden. Ziel dieser Projektförderung ist es, das kulturelle Leben und die künstlerische Arbeit von Kultureinrichtungen und Vereinen soweit möglich aufrechtzuerhalten sowie Auftritts- und Präsentationsmöglichkeiten für freischaffende Künstlerinnen und Künstler zu schaffen. Das Impulsprogramm hat das Ministerium nach den Erfahrungen des Kultur Sommers 2020 noch gezielter auf die Anforderungen von Kultureinrichtungen und Künstlern in der Corona-Krise zugeschnitten.

„Wir werden dieses wirkungsstarke Programm in den nächsten Tagen erneut ausschreiben und dafür rund 4 Millionen Euro zur Verfügung stellen. Neben digitalen und hybriden Formaten möchten wir auch analoge Veranstaltungen fördern, die – sobald möglich – wieder stattfinden sollen“, so Olschowski. Ein Schwerpunkt des Programms sind die Darstellenden Künste (Kommunal- und Landestheater, Privattheater, Kinder- und Jugendtheater, Theaterfestivals, Figurentheater, Mitglieder des Landesverbandes Freie Tanz- und Theaterschaffende), die von den Corona-bedingten Einschränkungen in besonderer Weise betroffen sind.

„Auch unseren bewährten Innovationsfonds Kunst haben wir in angepasster Form basierend auf den Erfahrungen und Rückmeldungen aus früheren Förderrunden neu aufgelegt. Die Ausschreibung im Gesamtvolumen von einer Million Euro haben wir aufgrund der pandemischen Situation vorgezogen und nun aufgrund der hohen Nachfrage nochmals um eine halbe Million Euro erhöht, um den Kultureinrichtungen und Künstlerinnen und Künstlern ein weiteres Angebot machen zu können“, sagte Olschowski. Die Jury habe bereits im ersten Durchgang getagt; die Bekanntgabe der Förderentscheidung werde in den kommenden Tagen erfolgen.

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