Das Umweltministerium hat insgesamt 29 Gemeinden im südlichen und mittleren Schwarzwald als Radonvorsorgegebiete ausgewiesen. Um dort die Menschen vor dem Risiko des radioaktiven Gases zu schützen, müssen Arbeitgeber Radon messen.
Das baden-württembergische Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft hat mit einer Allgemeinverfügung die Radonvorsorgegebiete in Baden-Württemberg ausgewiesen. Die Festlegung tritt am 15. Juni 2021 in Kraft. „Damit kommt das Ministerium einer gesetzlichen Pflicht aus dem Strahlenschutzgesetz nach“, sagte Umweltministerin Thekla Walker.
Danach seien die Länder verpflichtet, Gebiete zu ermitteln und zu bestimmen, in denen in einer beträchtlichen Zahl von Gebäuden mit einer Überschreitung des gesetzlichen Referenzwertes für das radioaktive Gas Radon zu rechnen ist.
In den Vorsorgegebieten sind nicht alle Radonwerte zu hoch
Die Ausweisung von insgesamt 29 Gemeinden im südlichen und mittleren Schwarzwald beruht auf einer Vorhersage des Bundesamtes für Strahlenschutz (BfS) und einer zusätzlichen Betrachtung der geologischen Karte für Uran in Gesteinen, aus denen das Radon stammt. „Die Festlegung bedeutet keinesfalls, dass der Radonwert in jedem Gebäude der Gemeinden zu hoch ist, sondern nur, dass die geschätzte Wahrscheinlichkeit dafür ungefähr dreimal höher ist, als im bundesweiten Durchschnitt“, erläuterte Walker. „Wir alle müssen deshalb dort stärker hinschauen, um für die Bürgerinnen und Bürger das Risiko vor Radon zu minimieren.“
An Arbeitsplätzen muss Radon gemessen werden
Daher sind Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber in diesen Gebieten verpflichtet, an Arbeitsplätzen im Erd- und Kellergeschoss Radon zu messen und gegebenenfalls bei erhöhten Werten Vorsorgemaßnahmen zu treffen. Bei neuen Gebäuden muss von vornherein ein besserer Schutz eingeplant werden.
Das Umweltministerium hatte zwischen dem 16. Dezember 2020 und dem 16. Februar 2021 allen Bürgerinnen und Bürgern und Organisationen die Gelegenheit gegeben, zu den Gebieten Stellung zu nehmen. Die Beteiligung der Öffentlichkeit ist zwar gesetzlich nicht vorgeschrieben. Das Umweltministerium hat dennoch alle Interessierten angehört, um sein Vorgehen einer breiten Öffentlichkeit darzustellen und die Bedenken und Fragen der Betroffenen erfahren und beantworten zu können.
Land informiert umfassend über Radon
„Uns ist das Thema Radon sehr wichtig“, betonte Ministerin Walker, „wir wollen die Menschen im Land über das Risiko aufklären und darüber, wie man sich am besten davor schützen kann.“
Wer mehr über das Thema Radon und die Bedeutung der Festlegung für sich erfahren möchte, kann an Online-Veranstaltungen teilnehmen, die die Radonberatungsstelle der Landesanstalt für Umwelt Baden-Württemberg (LUBW) am 9. und am 14. Juni 2021 jeweils um 18:00 Uhr und am 10. und am 15. Juni 2021 jeweils um 19:00 Uhr im Internet anbietet. Die Veranstaltungen gehören zu einer Reihe von Angeboten, die das Umweltministerium den Bürgerinnen und Bürgern im Rahmen der Informationskampagne „Von Grund auf sicher“ bietet.
Ergänzende Informationen
Radon ist überall in der Umwelt vorhanden. Es kann über Spalten, Risse und undichte Fugen aus dem Boden in Gebäude eindringen und sich bei schlechter Durchlüftung in der Luft anreichern. Wissenschaftliche Studien belegen, dass schon vergleichsweise geringe Radonmengen in Gebäuden über Jahrzehnte hinweg bei den Bewohnerinnen und Bewohnern zu Lungenkrebs führen kann. Radon zählt nach dem Rauchen zu den häufigsten Ursachen für Lungenkrebs.
Nicht jede Region ist in gleichem Maße von der Thematik betroffen. Für einen optimalen Schutz der Bevölkerung sind in einigen Gebieten besondere Maßnahmen zu treffen. Dazu sieht das Strahlenschutzgesetz die Ausweisung von sogenannten Radonvorsorgegebieten vor.
Um die Bevölkerung besser über die gesundheitlichen Folgen durch Radon aufzuklären, hat das Umweltministerium bereits im Jahr 2019 die Informationskampagne „Von Grund auf sicher – Radonsicher leben“ gestartet und bei der LUBW Landesanstalt für Umwelt die Radonberatungsstelle Baden-Württemberg eingerichtet. Sie bietet Ratsuchenden eine „Hilfe zur Selbsthilfe“ und vermittelt grundlegende Informationen zu Radon.
Umfassendes Informationsmaterial und auch die Karte zu den 29 Gemeinden finden Sie auf der Internetseite des Umweltministeriums oder auf der Webseite der LUBW.
Die Radonberatungsstelle der LUBW ist per E-Mail radon@lubw.bwl.de oder telefonisch (0721 5600-2357) zu erreichen.
Auch die eingegangenen Stellungnahmen, Kommentare und Fragen aus der Öffentlichkeitsbeteiligung stehen ab sofort anonymisiert zusammen mit den Prüfergebnissen und den Antworten des Umweltministeriums auf der Homepage zur Verfügung. Dort kann auch die Allgemeinverfügung mit der amtlichen Begründung eingesehen werden.
Umweltministerium: Schutz vor Radon
Umweltministerium: Radonvorsorgegebiete in Baden-Württemberg