Das Corona-Sonderprogramm Schulbusse wird bis Ende des Jahres verlängert. Das Verkehrsministerium will mit der Anschaffung zusätzlicher Schulbusse verhindern, dass Schulkinder auf dem Weg zur Schule in Bussen zu eng zusammenstehen.
„Die Corona-Infektionszahlen steigen wieder und die ersten Tage seit dem Schulbeginn zeigen, dass die Organisation des Schülertransports eine Herausforderung für die Stadt- und Landkreise ist. Diese Lage nehme ich zum Anlass, dass Corona-Sonderprogramm Schulbusse über die Herbstferien hinaus zu verlängern. Und ich rufe die Landkreise und Städte dazu auf, es zu nutzen! Nehmen Sie das Angebot des Landes an und bestellen mehr Busse für den Schülertransport“, so Verkehrsminister Winfried Hermann.
Schulbus-Förderung für die Landkreise
Mit dem Start des neuen Schuljahres hatte das Verkehrsministerium ein Sonderprogramm zur Förderung von zusätzlichen Schulbussen aufgelegt. Dies sollte zunächst bis zu den Herbstferien 2020, die Kommunen dabei unterstützen, zusätzliche Schulbusse unbürokratisch finanziert zu bekommen. Angesichts der steigenden Corona-Infektionszahlen stellte Verkehrsminister Hermann klar: „Die Mittel reichen aus, dass wir das Programm bis Ende des Jahres verlängern können. Die Berichte über volle Schulbusse und stehengelassene Kinder verfolge ich persönlich mit Sorge. Wenn es vor Ort an Bussen und Fahrern mangelt, müssen die Schulen den Unterrichtsbeginn flexibler gestalten“, so Minister Hermann.
Die Eckpunkte zur Förderung von Verstärkerbussen lauten: Bei einer Überschreitung von 100 Prozent der Sitzplätze und 40 Prozent der zulässigen Stehplätze bekommen die Landkreise zusätzliche Schulbusse gefördert. Dieser Schwellenwert wurde nach intensiven Erörterungen zwischen der kommunalen Seite und dem Ministerium für Verkehr so festgelegt. Zum Schutz vor Corona-Infektionen soll mit den Verstärkerbussen verhindert werden, dass Schulkinder in den Bussen zu eng zusammenstehen.
Land trägt 80 Prozent der zusätzlichen Kosten
Das Verkehrsministerium trägt 80 Prozent der zusätzlichen Kosten, die bei den Landkreisen anfallen. Das betrifft sowohl den gewöhnlichen Schulbusverkehr als auch den freigestellten Schulbusverkehr, durch welchen unter anderem behinderte Kinder transportiert werden. Auch für zusätzliche Busse, die bei einer Entzerrung der Schulanfangszeiten benötigt werden, gibt das Land Geld.
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