Zur ressortübergreifenden Koordination und Abstimmung aller Maßnahmen in Bezug auf das Corona-Virus ist der Interministerielle Verwaltungsstab einberufen worden. Er ist unter Leitung von Innenminister Thomas Strobl zu seiner zweiten Sitzung zusammengekommen.
Unter der Leitung des stellvertretenden Ministerpräsidenten und Innenministers Thomas Strobl ist der Interministerielle Verwaltungsstab zum zweiten Mal zusammengekommen. „Die gesamte Landesregierung – mit ihren nachgeordneten Dienststellen – arbeitet Hand in Hand, um die Lage zu bewältigen. Im Stab heute wurde mehr als deutlich: Alle ziehen an einem Strang.“
„Alle ziehen an einem Strang“
„Das Ziel ist, in jeder Hinsicht bestmöglich aufgestellt zu sein – um weitere Infektionen soweit möglich zu vermeiden sowie eine Ausbreitung zu verlangsamen und zu minimieren. Wir bereiten uns auch auf eine Pandemie vor. In der Landesregierung haben alle Ressorts weitgehende Regelungen getroffen, um die Bevölkerung bestmöglich zu schützen, die Ausbreitung des Corona-Virus bestmöglich zu verhindern und die Landesverwaltung arbeits- und handlungsfähig zu halten. Dafür wurden Maßnahmen in der Verwaltung getroffen – zum Beispiel Dienstreisen, Besprechungen und sonstige Termine auf das unabwendbar notwendige Maß zu beschränken – wie sie bisher in der Geschichte unseres Landes noch nie notwendig waren“, so Innenminister Thomas Strobl weiter.
„Ich kann der Bevölkerung versichern: Die Landesregierung tut alles dafür, die Bevölkerung zu schützen und die Corona-Ausbreitung zu verhindern. Klar ist, es wird weitere Infektionsfälle geben. Aber wir sind sehr gut aufgestellt und arbeiten auf Hochtouren“, so Innenminister Thomas Strobl abschließend.
Interministerieller Verwaltungsstab
Die Leitung des Interministeriellen Verwaltungsstabes liegt beim Innenministerium, ebenso die Geschäftsführung. Aufgabe des Interministeriellen Verwaltungsstabes ist die Koordination und Abstimmung aller Maßnahmen, die bei außergewöhnlichen Ereignissen – wie im Falle des Corona-Virus – einer ressortübergreifenden Regelung bedürfen oder die eine ressortübergreifende Zusammenarbeit erforderlich machen. Die Ressortzuständigkeiten bleiben hiervon unberührt.