Corona

Private Feiern sollen wieder erlaubt werden

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Ein Hochzeitspaar wird vor der Kirche mit Blütenblättern beworfen.

Der Koalitionsausschuss hat sich darauf verständigt, die Corona-Verordnung zu vereinfachen. Zudem sollen nach dem 9. Juni private Feiern zuhause mit bis zu 20 Personen und in angemieteten Räumen mit maximal 99 Personen wieder erlaubt werden.

Die Corona-Verordnung mit ihren Unterverordnungen hat seit Mitte März eine rege Entwicklung durchgemacht. In der ersten Phase ging es darum, restriktive Maßnahmen und Verbote auszusprechen. In einer zweiten Phase konnten wir aufgrund des erfreulichen Rückgangs der Infektionszahlen eine ganze Reihe von Verboten zurücknehmen und Lockerungen einleiten.

Der Verordnung wurde Mitte März wohlweislich eine Gültigkeit bis zum 15. Juni gegeben. Nun ist es an der Zeit, das Gesamtwerk zu sichten, mögliche Widersprüche oder Dopplungen zu entfernen und sie so schlank und verständlich wie möglich zu machen. Der Koalitionsausschuss hat deshalb das Justizministerium gebeten, eine entsprechende Überarbeitung der Coronaverordnung und ihre Unterverordnungen vorzunehmen. Die Überarbeitung soll am 23. Juni vom Kabinett beschlossen werden. Bis zum Inkrafttreten der neuen Verordnung gilt die alte Verordnung.

Corona-Verordnung soll vereinfacht werden

Ministerpräsident Winfried Kretschmann erklärte: „Wir sind in der guten Lage, in den letzten und den kommenden Wochen viele der Restriktionen wieder zurücknehmen zu können – natürlich bis auf weiteres unter Beibehaltung der Hygienemaßnahmen, der Maskenpflicht und des Abstandsgebots. Jetzt ist es an der Zeit, die Verordnung redaktionell und in der Sache zu entschlacken und an die neue Lage anzupassen. Ein gründlicher Frühjahrsputz gewissermaßen.“

Grünen-Fraktionschef Andreas Schwarz weiter: „So verständlich wie möglich, so rechtsklar wie nötig – nach diesem Grundsatz sollen sich Rechtsverordnungen richten. Ich habe daher in der heutigen Sitzung vorgeschlagen, die bestehende Verordnung zunächst über den 15. Juni hinaus zu verlängern und die alte Fassung in einer neuen Version zu entzerren, zu verschlanken und zu vereinfachen.“

CDU-Fraktionsvorsitzender Prof. Wolfgang Reinhart ergänzte: „Da vieles wieder erlaubt werden konnte, natürlich unter strenger Einhaltung der Hygienekonzepte, müssen wir im Kern vor allem das formulieren, was noch verboten ist.“

„Allein schon durch diesen Systemwandel“, so Ministerin Dr. Susanne Eisenmann, „werden wir eine Verordnung bekommen, die für die Menschen im Land nachvollziehbarer und selbsterklärend sein wird.“

Feiern in privaten Räumen bis 20 Personen

Der Koalitionsausschuss hat in Bezug auf private Veranstaltungen wie Geburtstage, Hochzeiten, Taufen und dergleichen beschlossen, dass sofern diese in den häuslichen Räumen stattfinden, die Zahl der Gäste auf zwanzig begrenzt bleiben muss, sofern diese aus verschiedenen Hausständen kommen. Bei Familienmitgliedern gibt es gemäß den Ausnahmen § 3, Absatz 2 der Corona-Verordnung keine Begrenzungen.

Wenn mehr als 20 Verwandte oder im Haushalt lebende Personen zusammenkommen, darf keine weitere nicht verwandte oder nicht im Haushalt lebende Person hinzukommen. Wohnen beispielsweise vier Personen in einem Haushalt zusammen, dürfen maximal 16 weitere nicht verwandte Personen hinzukommen. Kommen drei Verwandte dazu, dürfen nur noch 13 nicht verwandte Personen hinzukommen. Diese Regelungen sollen am 9. Juni beschlossen werden.

Feiern in mietbaren Lokalitäten bis 99 Personen

Sofern die privaten Feierlichkeiten in öffentlich angemieteten Räumlichkeiten stattfinden, müssen die üblichen Hygienekonzepte der Gaststätten angewendet werden. Diese können überprüft werden. Hierbei gelten die gleichen Personenzahlen wie bei öffentlichen Veranstaltungen, die leicht kontrollierbar sind, wie Theateraufführungen oder Kino, das heißt, eine Teilnahme von bis zu 99 Personen ist hier möglich. Diese Regelungen sollen ebenfalls am 9. Juni beschlossen werden.

Ministerpräsident Winfried Kretschmann meinte: „Den privaten Bereich zu regeln, ist zugegebenermaßen nicht einfach. Aber wir haben, glaube ich, eine vernünftige Regelung gefunden. Der Koalitionsausschuss ist einverstanden mit meinem Vorschlag, private Feierlichkeiten in angemieteten Räumlichkeiten gleichzusetzen mit kulturellen Veranstaltungen und wir erlauben unter Einhaltung der Hygienekonzepte eine Teilnahme von bis zu 99 Personen. Zugleich müssen wir aus infektiologischen Gründen sehr vorsichtig bleiben, gerade weil wir wissen, dass just die schönen feuchtfröhlichen Feierlichkeiten sehr leicht zu Infektionsherden werden. Das zeigen Ischgl, Heinsberg und andere virale Beispiele. Deshalb haben wir uns schweren Herzens dazu durchgerungen, Hauspartys auf 20 Personen zu begrenzen.“

„Eine gute Regelung, die auch meinen Vorstellungen entspricht“, befand Ministerin Dr. Susanne Eisenmann. „Es war wichtig, das Thema nochmal aufzurufen und wir konnten sehr einvernehmlich zu einer tragfähigen Regelung kommen, die die Balance zwischen privater Freiheit und Verantwortung für die Gesamtheit hält. Jetzt kommt es um so mehr auf die Eigenverantwortung der Menschen an. Aber ich bin zuversichtlich, dass die allermeisten Menschen sich dieser Verantwortung in Pandemiezeiten bewusst sind.“

Der Koalitionsausschuss hat heute eine Grundsatzentscheidung zu privaten Feiern getroffen. Die Details werden jetzt in den zuständigen Ministerien ausgearbeitet und sobald sie vorliegen hier veröffentlicht.

Land legt bei Fahrverboten Rechtsmittel ein

In Bezug auf die gerichtlich angeordnete Ausweitung der Fahrverbote auf Diesel mit Euronorm V/5 wird das Land eine Vollstreckungsgegenklage und zusätzlich einen einstweiligen Antrag auf aufschiebende Wirkung einreichen.

Ministerpräsident Winfried Kretschmann erklärte: „Wir akzeptieren selbstverständlich die Gerichtsurteile. Aber wir machen auch von unserem Recht Gebrauch, Rechtsmittel einzulegen.“

Der grüne Fraktionsvorsitzende Andreas Schwarz sagte: „Unsere Maßnahmen wirken – die Luft wird immer besser. Niemand will weitere Fahrverbote und wir halten zumindest weitere zonale Fahrverbote angesichts der guten Entwicklung der Emissionswerte in Stuttgart für nicht erforderlich. Deshalb die Vollstreckungsgegenklage, bei der die neuesten Erkenntnisse vor Gericht vorgetragen werden können.“

„Unsere Maßnahmen haben gewirkt. Der Grenzwert ist in Sicht, er wird sogar verschiedentlich unterboten. Eine Ausweitung der Fahrverbote ist aus unserer Sicht für die Luftreinhaltung in Stuttgart nicht mehr erforderlich“, sagte Prof. Wolfgang Reinhart. Er zeigte sich zuversichtlich, dass „die neuesten Entwicklungen und die aktuelle Faktenlage das Gericht davon überzeugen werden, dass wir auf weitere Fahrverbote verzichten können“.

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