Corona

Private Feiern sollen wieder erlaubt werden

Ein Hochzeitspaar wird vor der Kirche mit Blütenblättern beworfen.

Der Koalitionsausschuss hat sich darauf verständigt, die Corona-Verordnung zu vereinfachen. Zudem sollen nach dem 9. Juni private Feiern zuhause mit bis zu 20 Personen und in angemieteten Räumen mit maximal 99 Personen wieder erlaubt werden.

Die Corona-Verordnung mit ihren Unterverordnungen hat seit Mitte März eine rege Entwicklung durchgemacht. In der ersten Phase ging es darum, restriktive Maßnahmen und Verbote auszusprechen. In einer zweiten Phase konnten wir aufgrund des erfreulichen Rückgangs der Infektionszahlen eine ganze Reihe von Verboten zurücknehmen und Lockerungen einleiten.

Der Verordnung wurde Mitte März wohlweislich eine Gültigkeit bis zum 15. Juni gegeben. Nun ist es an der Zeit, das Gesamtwerk zu sichten, mögliche Widersprüche oder Dopplungen zu entfernen und sie so schlank und verständlich wie möglich zu machen. Der Koalitionsausschuss hat deshalb das Justizministerium gebeten, eine entsprechende Überarbeitung der Coronaverordnung und ihre Unterverordnungen vorzunehmen. Die Überarbeitung soll am 23. Juni vom Kabinett beschlossen werden. Bis zum Inkrafttreten der neuen Verordnung gilt die alte Verordnung.

Corona-Verordnung soll vereinfacht werden

Ministerpräsident Winfried Kretschmann erklärte: „Wir sind in der guten Lage, in den letzten und den kommenden Wochen viele der Restriktionen wieder zurücknehmen zu können – natürlich bis auf weiteres unter Beibehaltung der Hygienemaßnahmen, der Maskenpflicht und des Abstandsgebots. Jetzt ist es an der Zeit, die Verordnung redaktionell und in der Sache zu entschlacken und an die neue Lage anzupassen. Ein gründlicher Frühjahrsputz gewissermaßen.“

Grünen-Fraktionschef Andreas Schwarz weiter: „So verständlich wie möglich, so rechtsklar wie nötig – nach diesem Grundsatz sollen sich Rechtsverordnungen richten. Ich habe daher in der heutigen Sitzung vorgeschlagen, die bestehende Verordnung zunächst über den 15. Juni hinaus zu verlängern und die alte Fassung in einer neuen Version zu entzerren, zu verschlanken und zu vereinfachen.“

CDU-Fraktionsvorsitzender Prof. Wolfgang Reinhart ergänzte: „Da vieles wieder erlaubt werden konnte, natürlich unter strenger Einhaltung der Hygienekonzepte, müssen wir im Kern vor allem das formulieren, was noch verboten ist.“

„Allein schon durch diesen Systemwandel“, so Ministerin Dr. Susanne Eisenmann, „werden wir eine Verordnung bekommen, die für die Menschen im Land nachvollziehbarer und selbsterklärend sein wird.“

Feiern in privaten Räumen bis 20 Personen

Der Koalitionsausschuss hat in Bezug auf private Veranstaltungen wie Geburtstage, Hochzeiten, Taufen und dergleichen beschlossen, dass sofern diese in den häuslichen Räumen stattfinden, die Zahl der Gäste auf zwanzig begrenzt bleiben muss, sofern diese aus verschiedenen Hausständen kommen. Bei Familienmitgliedern gibt es gemäß den Ausnahmen § 3, Absatz 2 der Corona-Verordnung keine Begrenzungen.

Wenn mehr als 20 Verwandte oder im Haushalt lebende Personen zusammenkommen, darf keine weitere nicht verwandte oder nicht im Haushalt lebende Person hinzukommen. Wohnen beispielsweise vier Personen in einem Haushalt zusammen, dürfen maximal 16 weitere nicht verwandte Personen hinzukommen. Kommen drei Verwandte dazu, dürfen nur noch 13 nicht verwandte Personen hinzukommen. Diese Regelungen sollen am 9. Juni beschlossen werden.

Feiern in mietbaren Lokalitäten bis 99 Personen

Sofern die privaten Feierlichkeiten in öffentlich angemieteten Räumlichkeiten stattfinden, müssen die üblichen Hygienekonzepte der Gaststätten angewendet werden. Diese können überprüft werden. Hierbei gelten die gleichen Personenzahlen wie bei öffentlichen Veranstaltungen, die leicht kontrollierbar sind, wie Theateraufführungen oder Kino, das heißt, eine Teilnahme von bis zu 99 Personen ist hier möglich. Diese Regelungen sollen ebenfalls am 9. Juni beschlossen werden.

Ministerpräsident Winfried Kretschmann meinte: „Den privaten Bereich zu regeln, ist zugegebenermaßen nicht einfach. Aber wir haben, glaube ich, eine vernünftige Regelung gefunden. Der Koalitionsausschuss ist einverstanden mit meinem Vorschlag, private Feierlichkeiten in angemieteten Räumlichkeiten gleichzusetzen mit kulturellen Veranstaltungen und wir erlauben unter Einhaltung der Hygienekonzepte eine Teilnahme von bis zu 99 Personen. Zugleich müssen wir aus infektiologischen Gründen sehr vorsichtig bleiben, gerade weil wir wissen, dass just die schönen feuchtfröhlichen Feierlichkeiten sehr leicht zu Infektionsherden werden. Das zeigen Ischgl, Heinsberg und andere virale Beispiele. Deshalb haben wir uns schweren Herzens dazu durchgerungen, Hauspartys auf 20 Personen zu begrenzen.“

„Eine gute Regelung, die auch meinen Vorstellungen entspricht“, befand Ministerin Dr. Susanne Eisenmann. „Es war wichtig, das Thema nochmal aufzurufen und wir konnten sehr einvernehmlich zu einer tragfähigen Regelung kommen, die die Balance zwischen privater Freiheit und Verantwortung für die Gesamtheit hält. Jetzt kommt es um so mehr auf die Eigenverantwortung der Menschen an. Aber ich bin zuversichtlich, dass die allermeisten Menschen sich dieser Verantwortung in Pandemiezeiten bewusst sind.“

Der Koalitionsausschuss hat heute eine Grundsatzentscheidung zu privaten Feiern getroffen. Die Details werden jetzt in den zuständigen Ministerien ausgearbeitet und sobald sie vorliegen hier veröffentlicht.

Land legt bei Fahrverboten Rechtsmittel ein

In Bezug auf die gerichtlich angeordnete Ausweitung der Fahrverbote auf Diesel mit Euronorm V/5 wird das Land eine Vollstreckungsgegenklage und zusätzlich einen einstweiligen Antrag auf aufschiebende Wirkung einreichen.

Ministerpräsident Winfried Kretschmann erklärte: „Wir akzeptieren selbstverständlich die Gerichtsurteile. Aber wir machen auch von unserem Recht Gebrauch, Rechtsmittel einzulegen.“

Der grüne Fraktionsvorsitzende Andreas Schwarz sagte: „Unsere Maßnahmen wirken – die Luft wird immer besser. Niemand will weitere Fahrverbote und wir halten zumindest weitere zonale Fahrverbote angesichts der guten Entwicklung der Emissionswerte in Stuttgart für nicht erforderlich. Deshalb die Vollstreckungsgegenklage, bei der die neuesten Erkenntnisse vor Gericht vorgetragen werden können.“

„Unsere Maßnahmen haben gewirkt. Der Grenzwert ist in Sicht, er wird sogar verschiedentlich unterboten. Eine Ausweitung der Fahrverbote ist aus unserer Sicht für die Luftreinhaltung in Stuttgart nicht mehr erforderlich“, sagte Prof. Wolfgang Reinhart. Er zeigte sich zuversichtlich, dass „die neuesten Entwicklungen und die aktuelle Faktenlage das Gericht davon überzeugen werden, dass wir auf weitere Fahrverbote verzichten können“.

Weitere Meldungen

Arbeiter bauen Präzisions-Klimasysteme zusammen, die für die Lithographie-Abteilung in der Chip Produktion eingesetzt werden (Bild: © dpa).
  • Arbeitsmarkt

Arbeitsmarkt bleibt trotz schwacher Konjunktur stabil

Feuerwehrfahrzeug (Foto: dpa)
  • Feuerwehr

Landesjugend­feuerwehrtag 2024

Eine Pflegerin im Gespräch mit einem alten Mann.
  • Pflege

Fünf Millionen Euro gegen Personalmangel in der Pflege

Der österreichische Bundespräsident Alexander Van der Bellen (links) begrüßt Ministerpräsident Winfried Kretschmann (rechts).
  • Auslandsreise

Kretschmann auf Delegationsreise in Wien

Rettungsassistenten laufen mit den Rettungsrucksäcken zu einem Einsatz. (Foto: © dpa)
  • Bevölkerungsschutz

Übergabe von neun Fahrzeugen an den Bevölkerungsschutz

Justizministerin Marion Gentges (erste Reihe, zweite von links) bedankt sich bei den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Staatsanwaltschaft Stuttgart für ihre Arbeit während der Fußball-Europameisterschaft 2024.
  • Justiz

Gentges zieht Halbzeitbilanz zur EM 2024 in Stuttgart

Ein Polizeifahrzeug bei der Fußball-Europameisterschaft 2024 in Stuttgart
  • Polizei

Polizeibilanz nach letztem Vorrundenspiel in Stuttgart

Wirtschaftsministerin Dr. Nicole Hoffmeister-Kraut
  • Wirtschaft

Dialogreihe mit Spitzenunter­nehmerinnen fortgesetzt

Staatssekretär Dr. Patrick Rapp
  • Delegationsreise

Wirtschaftsdelegation reist nach Frankreich

Zum 1. Juli 2024 übergibt Udo Götze, Staatssekretär im Thüringer Ministerium für Inneres und Kommunales, den Vorsitz im Verwaltungsrat der Gemeinsamen Glücksspielbehörde der Länder (GGL) an Reiner Moser, Amtschef im Ministerium des Inneren, für Digitalisierung und Kommunen Baden-Württemberg.
  • Glücksspiel

Land übernimmt Vorsitz der Glücksspielbehörde

Traktor auf dem Feld
  • Landwirtschaft

Erleichterungen für GAP-Förderung beschlossen

Das Logo des LEA-Mittelstandspreises für soziale Verantwortung.
  • Wirtschaft und Gesellschaft

Mittelstandspreis für soziale Verantwortung 2024 verliehen

Ministerpräsident Winfried Kretschmann bei seiner Rede
  • Wohnen und Bauen

Strategiedialog Wohnen und Bauen läuft auf Hochtouren

Gruppenfoto (von links nach rechts): Der Erste Bürgermeister der Stadt Freiburg, Ulrich von Kirchbach, Minister Manne Lucha, die Vertreterin der Stadt Ulm, Sarah Waschler, der Landrat des Ostalbkreises, Dr. Joachim Bläse, und der Erste Landesbeamte des Landkreises Calw, Dr. Frank Wiehe, halten gemeinsam eine große Karte mit den Motiv der Ehrenamtskarte Baden-Württemberg in die Kamera.
  • Bürgerengagement

Erprobung der Ehrenamtskarte läuft erfolgreich

Die Europafahne weht auf dem Dach der Villa Reitzenstein, dem Amtssitz des Ministerpräsidenten von Baden-Württemberg.
  • Wahlen

Endgültiges Ergebnis der Europawahl 2024

Visualisierung Neubau des Transfer Hub for Innovation in Society an der Pädago-gischen Hochschule Schwäbisch Gmünd
  • Bauen

Neubau eines Forschungszentrums in Schwäbisch Gmünd

Ministerin Nicole Razavi bei der Verleihung des Staatspreises Baukultur 2024
  • Baukultur

Staatspreis Baukultur 2024 verliehen

Auswärtige Kabinettssitzung im Neuen Schloss in Meersburg
  • Landesregierung

Bericht aus dem Kabinett vom 25. Juni 2024

Logo der Landesstrategie Bioökonomie Baden-Württemberg
  • Bioökonomie

Fortschreibung der Bio­ökonomiestrategie beschlossen

  • Heimattage

Vergabe der Heimattage für die Jahre 2027 bis 2029

von links nach rechts: Georg Graf Waldersee von Unicef Deutschland, Christine Langen, Ministerin der Justiz und für Migration Marion Gentges und Oberbürgermeister Jörg Lutz
  • Auszeichnung

Bundesverdienstmedaille für Christine Langen

Gruppenfoto aller Preisträger des Jugendbildungspreises DeinDing 2024 auf der Bühne des Stuttgarter Jugendhauses Cann
  • Jugendliche

Jugendbildungspreis „DeinDing 2024“ verliehen

Ein Mann dreht einen Joint mit Marihuana. (Foto: dpa)
  • Verwaltung

Zuständigkeiten bei Cannabisgesetz geregelt

Menschen gehen auf einem Uferweg am Bodensee spazieren.
  • Tourismus

Land fördert Tourismusinfrastruktur

Bauarbeiter laufen in Stuttgart an Neubauten der Stuttgarter Wohnungs- und Städtebaugesellschaft mbH (SWSG) vorbei. (Foto: © dpa)
  • WOHNUNGSBAU

Soziale Wohnraumförderung stark nachgefragt