Die Arbeitsgruppe Corona unter Leitung des Gesundheitsministeriums hat eine gemeinsame Erklärung zum künftigen Pandemiemanagement verabschiedet. Impfungen gegen das Coronavirus, zielgerichtete Testungen sowie der Schutz vulnerabler Gruppen sind für den Herbst und Winter zentral.
Die Arbeitsgruppe (AG) Corona unter Leitung des Sozial- und Gesundheitsministeriums hat bei ihrer Sitzung am Dienstag, 26. Juli 2022 in Stuttgart eine gemeinsame Erklärung zum künftigen Pandemiemanagement (PDF) verabschiedet. Mitglieder der Arbeitsgruppe sind unter anderem die Kommunalen Landesverbände, die Kassenärztliche Vereinigung, die Baden-Württembergische Krankenhausgesellschaft, die Ärzte- und Apothekerschaft sowie die Krankenkassen.
Impfungen gegen das Coronavirus, zielgerichtete Testungen sowie der Schutz vulnerabler Gruppen seien aus heutiger Sicht für den Herbst und Winter zentral. Daneben forderten die Mitglieder des Gremiums vom Bund, das Infektionsschutzgesetz zeitnah anzupassen und damit eine solide rechtliche Grundlage zu schaffen, um schnell auf eine sich verändernde Lage reagieren zu können.
„Baden-Württemberg hat noch vor den Sommerferien seine Vorbereitungen mit Blick auf den Herbst und Winter abgeschlossen“, sagte Sozial- und Gesundheitsminister Manne Lucha bei der Sitzung. „Leider kann heute noch niemand verlässlich voraussagen, wie sich das Virus weiterentwickelt, ob neue, gefährliche Varianten entstehen oder alle Menschen im Land noch einmal eine Impfung brauchen. Diese Unsicherheit über die weitere Coronavirus-Entwicklung bleibt. Klar ist aber, dass der Bund uns mit dem Infektionsschutzgesetz auch ab dem 23. September 2022 die notwendigen Instrumente zur Verfügung stellen muss, um das Gesundheitssystem und damit die Bevölkerung zu schützen.“
Impfungen, Testungen und Surveillance
In der Erklärung heißt es, Impfungen seien nach wie vor das wichtigste Instrument zur Bekämpfung der Pandemie. Die AG Corona ruft die Bevölkerung deshalb dazu auf, sich impfen zu lassen und auch Auffrischungsimpfungen wahrzunehmen. Im Herbst und Winter sollen die Impfungen in Baden-Württemberg vor allem in der bestehenden Regelstruktur, das heißt in den Praxen der niedergelassenen Ärztinnen und Ärzte sowie bei Zahnärztinnen und Zahnärzten, bei Betriebsärztinnen und -ärzten und in Apotheken verabreicht werden. Gibt es Engpässe bei den regulären Strukturen, werden weitere Impfangebote geschaffen. Durch die Einsatzplanung von Heimärztinnen und -ärzten sowie mobile Impfteams soll die Impfquote in Pflegeeinrichtungen weiter erhöht werden. Neben der COVID-19-Impfung wird auch die Impfung gegen Influenza im Herbst eine wichtige Rolle spielen.
Auch Testungen auf SARS-CoV-2 sind weiterhin ein nützlicher Baustein, um Infektionen frühzeitig zu erkennen. Die AG Corona spricht sich allerdings dafür aus, diese zielgerichtet einzusetzen. Dazu gehören beispielsweise symptomatische Personen, aber auch präventive Testungen etwa zum Schutz vulnerabler Gruppen insbesondere in medizinischen und pflegerischen Einrichtungen sind möglich. Entsprechende Empfehlungen basieren auch auf den vom Sozial- und Gesundheitsministerium durchgeführten Hearings mit Expertinnen und Experten.
„Damit wir frühzeitig und strategisch handeln können, brauchen wir zudem eine verlässliche Datengrundlage“, erklärte Minister Lucha. Die Landesstrategie zur Surveillance und Kontrolle von Mutationen des Coronavirus leiste bereits einen wichtigen Beitrag, um neue Virusvarianten frühzeitig zu erkennen. Darüber hinaus müssten bestehende Instrumente zur sogenannten Surveillance, also der Überwachung des Infektionsgeschehens, weiterentwickelt werden, darunter das Meldewesen des Infektionsschutzgesetzes, die Daten zu Bettenkapazitäten und Auslastungen im Bereich der Intensiv- und Normalstationsbetten sowie die Belastungen der Kinderkliniken. Im ambulanten Bereich kann durch die Erweiterung sogenannter Sentinel-Praxen – also Praxen, die Kontakte mit Patientinnen und Patienten sowie Daten registrieren und weitergeben – eine bessere Entscheidungsgrundlage geschaffen werden.
Die AG Corona
Die AG Corona ist bereits nach Auftreten des ersten Falls in Baden-Württemberg Anfang des Jahres 2020 zum ersten Mal zusammengetreten und hat sich seither als Arbeitsgremium unter Leitung des Ministeriums für Soziales, Gesundheit und Integration etabliert. Mitglieder sind neben den Kommunalen Landesverbänden die Kassenärztliche Vereinigung, die Baden-Württembergische Krankenhausgesellschaft, Ärzte- und Apothekerschaft, Krankenkassen sowie weitere Expertinnen und Experten.
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