Justiz

Neue Präsidentin des Anwaltsgerichtshofs bestellt

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von links nach rechts: Prof. Dr. Christian Kirchberg, ausscheidender Präsident des Anwaltsgerichtshofs; Ministerin der Justiz und für Migration Marion Gentges und die neue Präsidentin des Anwaltsgerichtshofs, Dr. Alexandra Schmitz
von links nach rechts: Prof. Dr. Christian Kirchberg, ausscheidender Präsident des Anwaltsgerichtshofs; Ministerin der Justiz und für Migration Marion Gentges und die neue Präsidentin des Anwaltsgerichtshofs, Dr. Alexandra Schmitz

Dr. Alexandra Schmitz wurde zur neuen Präsidentin des Anwaltsgerichtshofs Baden-Württemberg bestellt. Damit ist erstmals eine Frau an der Spitze des höchsten Anwaltsgerichts in Baden-Württemberg.

Dr. Alexandra Schmitz ist ab 1. Dezember 2023 neue Präsidentin des Anwaltsgerichtshofs Baden-Württemberg. Ministerin der Justiz und für Migration, Marion Gentges, hat Dr. Schmitz, die die erste Frau an der Spitze des Anwaltsgerichtshofs Baden-Württemberg ist, in Stuttgart die Bestellungsurkunde überreicht und ihr zu ihrem neuen Amt gratuliert.

Ministerin Gentges sagte: „Rechtsanwältin Dr. Schmitz verfügt bereits über eine langjährige Erfahrung als Richterin und Senatsvorsitzende des Anwaltsgerichtshofs Baden-Württemberg. Für ihre neue Aufgabe, für die ich ihr viel Erfolg und Freude wünsche, ist sie bestens gewappnet.“

Dr. Alexandra Schmitz

Dr. Schmitz ist seit 1. März 2012 Mitglied des Anwaltsgerichtshofs Baden-Württemberg und seit 15. Oktober 2012 Vorsitzende des III. Senats für Disziplinarverfahren gegen Berufsträger. Für die Leitung des Anwaltsgerichtshofs Baden-Württemberg ist sie daher bestens geeignet. Frau Dr. Schmitz wurde am 16. Januar 2001 zur Rechtsanwaltschaft zugelassen. Sie ist Fachanwältin für Strafrecht. Von 2006 bis 2012 war sie Mitglied des Vorstands und von 2007 bis 2012 Mitglied des Präsidiums der Rechtsanwaltskammer Stuttgart. In dieser Zeit war sie zudem als Delegierte der Rechtsanwaltskammer Stuttgart zur Satzungsversammlung zur Bundesrechtsanwaltskammer gewählt; dort war sie bis 2012 stellvertretende Vorsitzende des vierten Ausschusses „Grenzüberschreitender Rechtsverkehr“. In der Berufungsperiode vom 1. Januar 2020 bis 31. Dezember 2023 gehört sie dem Ausschuss Strafprozessrecht der Bundesrechtsanwaltskammer an.

Dank an Prof. Dr. Christian Kirchberg

Zugleich bedankte sich die Ministerin bei Rechtsanwalt Prof. Dr. Christian Kirchberg, der seit fast zwölf Jahren Präsident des Anwaltsgerichtshofs ist und zum 30. November 2023 aus dem Amt scheidet, für seine Tätigkeit: „Mit seinem jahrelangem engagierten Einsatz für den Anwaltsgerichtshof Baden-Württemberg hat er einen großen Beitrag zur Rechtspflege innerhalb der Anwaltschaft geleistet. Die Anwaltsgerichte sind für die Anwaltschaft von großer Bedeutung und genießen hohe Anerkennung. Das ist auch Verdienst von Prof. Dr. Christian Kirchberg.“

Rechtsanwalt Prof. Dr. Kirchberg gehört dem Anwaltsgerichtshof seit Dezember 1996 an, seit Januar 2002 ist er Senatsvorsitzender und seit Februar 2012 ist er Präsident des Anwaltsgerichtshofs. Hauptberuflich ist er seit 1980 als Rechtsanwalt in Karlsruhe tätig, seit 1987 ist er Fachanwalt für Verwaltungsrecht. Herr Prof. Dr. Kirchberg hat sich in besonderem Maße für die Belange der Anwaltschaft engagiert. Er war von 1990 bis 2019 Vorsitzender des Verfassungsrechtsausschusses und von 2016 bis 2019 Vorsitzender des Menschenrechtsausschusses der Bundesrechtsanwaltskammer. Von 1993 bis 2013 war er zudem Vorstandsmitglied der Arbeitsgemeinschaft Verwaltungsrecht Baden-Württemberg im Deutschen Anwaltsverein. Seit 2007 ist er Honorarprofessor an der Universität Karlsruhe. Außerdem veröffentlichte er im Laufe der Jahre zahlreiche Publikationen im Bereich des Öffentlichen Rechts.

Anwaltsgerichtshof Baden-Württemberg

Der Anwaltsgerichtshof Baden-Württemberg hat seinen Sitz beim Oberlandesgericht Stuttgart. Er ist als Berufungsinstanz zuständig für Verfahren, die Verstöße gegen das anwaltliche Berufsrecht zum Gegenstand haben. Zudem entscheidet er in Streitigkeiten über die Zulassung zur oder den Ausschluss aus der Anwaltschaft.

Die Mitglieder des Anwaltsgerichtshofs werden von den Rechtsanwaltskammern vorgeschlagen und von der Landesjustizverwaltung ernannt. Der Präsident oder die Präsidentin des Anwaltsgerichtshofs wird aus den Reihen der anwaltlichen Mitglieder bestellt.

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