Das Land verlängert die Corona-Soforthilfe-Programme für Sportvereine, Schullandheime und die kirchliche Erwachsenenbildung in das kommende Jahr.
Die Corona-Pandemie hat Sportvereine und Schullandheime in den vergangenen Wochen und Monaten vor große Herausforderungen gestellt. Der Amateursport konnte nur zeitweise stattfinden und muss seit Anfang November erneut pausieren. Mehrtägige außerunterrichtliche Veranstaltungen sind den Schulen untersagt, daher müssen aktuell auch Schullandheimaufenthalte ausfallen. Es ist auch nicht absehbar, ob diese im kommenden Halbjahr stattfinden können. Um zu verhindern, dass Sportvereine, Sportverbände und Schullandheime in existenzgefährdende Liquiditätsengpässe geraten, hat das Land im Juni und im Juli Soforthilfeprogramme gestartet.
Rund 11,6 Millionen Euro stellt das Land dabei den Sportvereinen und Sportverbänden in Baden-Württemberg bis zum 31. Dezember 2020 zur Verfügung. Schullandheime, die die entsprechenden Voraussetzungen erfüllen, werden mit einem Programm in Höhe von sechs Millionen Euro unterstützt. Um Sportvereine und Schullandheime in den kommenden Monaten abzusichern, hat die Landesregierung entschieden, die beiden Programme zu verlängern.
Soforthilfe-Programme eminent wichtig
„Beide Soforthilfe-Programme sind eminent wichtig gewesen, um den Breitensport und die Schullandheime in Baden-Württemberg durch diese schwierige Phase zu bringen. Weil die Pandemie anhält, verlängern wir sie“, sagt Kultus- und Sportministerin Dr. Susanne Eisenmann. Sie ergänzt: „Viele Sportvereine oder Schullandheime kamen bisher noch mit ihrem Polster für schlechte Zeiten über die Runden. Allerdings droht die Gefahr, dass diese finanziellen Reserven bald aufgebraucht sind oder sich mögliche Vereinsaustritte erst im Jahr 2021 auswirken. Wir lassen unsere Sportvereine, Sportverbände und Schullandheime in diesen existenzbedrohenden Situationen nicht im Stich.“
Aktuell sind noch Mittel bei den Soforthilfe-Programmen verfügbar. So ist bei der Soforthilfe für Sportvereine und -verbände absehbar, dass bis Jahresende rund 8,3 Millionen Euro der insgesamt zur Verfügung stehenden 11,6 Millionen Euro in Anspruch genommen sein werden. Die Schullandheime werden vermutlich einen Bedarf von unter einer Million Euro aus dem Programmvolumen von sechs Millionen Euro bis Ende des Jahres anmelden. Beide Programme werden nun verlängert; die Mittel stehen den Sportvereinen und -verbänden nun bis zum 30. Juni 2021 zur Verfügung. Auch die Mittel für die Schullandheime werden in das kommende Jahr verlängert – aufgrund des bisher eher geringen Mittelabflusses wird das Kultusministerium die Gelder dabei in Tranchen bereitstellen.
Auch Programm für kirchliche Erwachsenenbildung verlängert
Mit einer Soforthilfe ist in der Corona-Krise auch die kirchliche Erwachsenenbildung bedacht. 2,3 Millionen Euro hat das Land für konfessionelle Weiterbildungseinrichtungen zur Verfügung gestellt – voraussichtlich etwa 1,3 Millionen Euro werden die Einrichtungen davon bis zum 31. Dezember 2020 abrufen. Die restlichen Mittel in Höhe von etwa einer Million Euro sind nun nach der Entscheidung des Ministerrats bis zum 30. Juni 2021 verlängert. „Die kirchlichen Weiterbildungsträger bieten über ganz Baden-Württemberg verteilt niedrigschwellige Angebote der Beratung und der Weiterbildung. Wir haben diesen wichtigen gesellschaftlichen Beitrag im Blick und unterstützen diese Einrichtungen, die auch für Familien sehr wichtig sind, in dieser herausfordernden Zeit“, so Eisenmann.
Die Programme im Überblick
Die Mittel aus der Soforthilfe Sport werden an Sportvereine und -verbände in Baden-Württemberg zur Überwindung eines existenzgefährdenden Liquiditätsengpasses gewährt. Der bestehende oder zu erwartende Liquiditätsengpass muss im Antrag angegeben werden. Seit Anfang Juli wurden bereits etwa 730 Anträge mit einem Zuschussvolumen von ungefähr 8,3 Millionen Euro bewilligt.
Die Soforthilfe Schullandheime steht gemeinnützigen Schullandheimen, die ihren Sitz in Baden-Württemberg haben und im Schullandheimverband Baden-Württemberg e.V. organisiert sind, zur Verfügung. Auch sie dienen dazu, einen existenzgefährdenden Liquiditätsengpass zu vermeiden. Bisher wurden zwölf Anträge mit einem Zuschussvolumen von etwa 0,6 Millionen Euro bewilligt.
Die Soforthilfe für Einrichtungen der kirchlichen Erwachsenenbildung dient ebenfalls dazu, existenzgefährdende Liquiditätsengpässe zu vermeiden. Nach aktuellem Stand sind 13 Anträge mit einem Zuschussvolumen von etwa 0,8 Millionen Euro bewilligt.
Weitere Informationen zum Coronavirus in Baden-Württemberg
Mit unserem Messenger-Service bekommen Sie immer alle Änderungen und wichtige Informationen aktuell als Pushnachricht auf ihr Mobiltelefon.