Das Land unterstützt mit einem Soforthilfeprogramm von rund 12 Millionen Euro Sportvereine und -verbände, die unverschuldet in einen existenzgefährdeten Liquiditätsengpass geraten sind.
Das Kabinett hat ein Soforthilfeprogramm für Sportvereine und -verbände in Baden-Württemberg bewilligt. Mit diesem Programm unterstützt das Land Sportvereine und Sportfachverbände, die unverschuldet in einen existenzgefährdeten Liquiditätsengpass geraten sind. 11,635 Millionen Euro stellt das Land zu diesem Zweck zur Verfügung, von denen das Land zehn Millionen Euro zusätzlich zur Verfügung stellt. Die restlichen Gelder werden durch Umschichtungen von Mitteln des Solidarpakts Sport III erbracht. „Die Sportvereine sind Eckpfeiler und Stützen unserer Gesellschaft. Für mich ist deshalb klar, dass wir sie auch in dieser Situation nicht alleine lassen und die Folgen der Corona-Pandemie abmildern“, sagt Sportministerin Dr. Susanne Eisenmann.
Die Inanspruchnahme der Mittel setzt dabei voraus, dass die bestehenden Hilfsmöglichkeiten ausgeschöpft worden sind (insbesondere die Soforthilfe Corona für den wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb des Wirtschaftsministeriums und die Inanspruchnahme von Kurzarbeitergeld) und aufgrund der Corona-Pandemie ein existenzgefährdender Liquiditätsengpass besteht. Sollte der Jahresabschluss wider Erwarten doch positiv ausfallen, ist die Soforthilfe bis zur Höhe des Überschusses entsprechend zurückzuzahlen. Die Beantragung erfolgt über die regionalen Sportbünde, voraussichtlich ab dem 25. Juni. Zur Beantragung ist eine eidesstattliche Versicherung durch die vertretungsberechtigte Person des Sportvereins bzw. der Sportfachverbände abzugeben.
Weitere Liquiditätssicherung über Übungsleiterzuschüsse
Um Sportvereine zusätzlich zu unterstützen und ihre Liquidität sicherzustellen, können die Übungsleiterzuschüsse für die Monate März bis Ende Juni 2020 auf der Basis der Vorjahreszahlen ausgezahlt werden. Das bedeutet, dass die während dieser Zeit aufgrund der Corona-Pandemie nicht stattgefundenen Übungs- und Trainingsstunden trotzdem vergütet werden. „Diese Maßnahme ist ein weiteres, faires Angebot an den Sport. Wir sichern damit auch die Trainerinnen und Trainer ab, die ebenso wie die Sportvereine teilweise auf diese Einnahmen angewiesen sind“, erklärt die Sportministerin.
Sollte weiterer Bedarf bestehen, kann die Verfahrensweise auch für das zweite Halbjahr 2020 Anwendung finden. Das Geld für diese Unterstützung stammt aus den dafür im Solidarpakt Sport III veranschlagten Mitteln in Höhe von 16,7 Millionen Euro.
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