Die Ständige Impfkommission empfiehlt die Corona-Impfung nicht allgemein für alle Kinder und Jugendlichen von 12 bis 17 Jahren, sondern nur bei Vorerkrankungen, gefährdeten Kontaktpersonen oder arbeitsbedingt erhöhtem Ansteckungsrisiko. Baden-Württemberg hält sich an diese Empfehlung.
Die Ständige Impfkommission (STIKO) hat heute für Kinder und Jugendliche im Alter von 12 bis einschließlich 17 Jahren mit ihren Empfehlungen Klarheit geschaffen. Die STIKO empfiehlt die Impfung nicht allgemein für alle Kinder und Jugendlichen von 12 bis einschließlich 17 Jahren, sondern nur dann, wenn bestimmte Vorerkrankungen vorliegen oder enge Kontaktpersonen der Kinder und Jugendlichen selbst nicht oder nicht ausreichend durch eine Impfung geschützt werden können.
In dieser Form wurden die Impfungen von Kindern und Jugendlichen von 12 bis 17 Jahren auch in den vergangenen Tagen schon in vielen baden-württembergischen Impfzentren und Arztpraxen durchgeführt. Ziel des Landes war es, zeitgleich zur Aufhebung der Priorisierung Anfang dieser Woche Sicherheit für Eltern und Kinder zu schaffen. Viele Eltern, vor allem von Kindern mit Vorerkrankungen, haben sich im Vorfeld an uns gewandt, weil sie nach der erfolgten Zulassung und mit Blick auf die Aufhebung der Priorisierung unsicher waren. Die heutige Empfehlung der STIKO hat unsere Entscheidung bestätigt. Zusätzlich zu den oben genannten Kriterien empfiehlt sie die Impfung auch für Jugendliche, die etwa in der Ausbildung berufsbedingt ein erhöhtes Ansteckungsrisiko haben.
Was bedeutet die heutige Entscheidung für Baden-Württemberg?
Kinder und Jugendliche, die unter die von der STIKO genannten Bedingungen fallen (Vorerkrankungen etc.), können in Baden-Württemberg in den Impfzentren und Arztpraxen geimpft werden. Für Kinder und Jugendliche, die gesund sind und unter keine der weiteren genannten Gruppen fallen, ist eine Impfung nach den Empfehlungen der STIKO grundsätzlich ebenfalls möglich. Voraussetzung dafür ist allerdings immer eine sorgfältige Risiko-Nutzen-Analyse und ein ausführliches ärztliches Aufklärungsgespräch. Die endgültige Entscheidung, ob im konkreten Einzelfall eine Impfung zu empfehlen ist und damit vorgenommen wird, liegt immer beim impfenden Arzt. Die Impf-Ärzte, etwa in den Impfzentren, sind dabei nicht an Weisungen gebunden, denn sie tragen die medizinische Verantwortung für die Impfung.
Die Impfung von gesunden Kindern und Jugendlichen ab 12 Jahren wird von Seiten des Sozialministeriums nicht explizit empfohlen, ist jedoch nach ärztlicher Aufklärung und bei individuellem Wunsch und Risikoakzeptanz des Kindes/Jugendlichen bzw. der Sorgeberechtigten in Baden-Württemberg sowohl in den Impfzentren als auch bei den Hausärzten möglich.
Wie bekomme ich einen Termin?
Terminvereinbarungen für Kinder und Jugendliche von 12 bis einschließlich 17 Jahren in den Impfzentren sind vorerst nur unter der Nummer 116 117 möglich. Baden-Württemberg setzt sich dafür ein, dass auch die Online-Terminbuchung unter Impfterminservice.de zeitnah für diese Altersgruppe angepasst wird. Da die Plattform jedoch auch von anderen Bundesländern genutzt wird, muss über entsprechende Umsetzungen gemeinsam entschieden werden.
Daneben sind Impfungen bei den Kinder- und Jugendärzten möglich. Diese kennen ihre Patientinnen und Patienten gut und können entsprechend beraten.
Hintergrund:
Die Impf-Priorisierung wurde zum 7. Juni 2021 bundesweit auch für die Impfzentren aufgehoben. Damit konnten grundsätzlich, durch die Zulassung des Impfstoffs von Biontech/Pfizer durch EMA und EU-Kommission Ende Mai, auch Kinder und Jugendliche ab 12 Jahren geimpft werden. Eine Empfehlung der STIKO stand aber zu diesem Zeitpunkt noch aus. Das Land hat deshalb am Wochenende entschieden, nicht auf die Empfehlung der STIKO zu warten, sondern schon ab Montag den besonders gefährdeten Kindern und Jugendlichen ab 12 Jahren ein Impfangebot zu machen. Voraussetzung für eine Impfung ist immer ein ausführliches Aufklärungsgespräch und eine sorgfältige individuelle Risiko-Nutzen-Analyse durch den impfenden Arzt. Heute hat die STIKO die Empfehlungen vorgelegt, an denen sich auch Baden-Württemberg künftig orientiert.
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