Biodiversität

Land fördert Blühflächen und Biodiversitätspfade

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Mohn- und Kornblumen blühen in einem Getreidefeld (Bild: dpa).

Das Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz unterstützt mit einem neuen Förderprogramm Kommunen, die mit Blühflächen und Biodiversitätspfaden einen wichtigen Beitrag zum Erhalt der Biodiversität und zur Stärkung des Biodiversitätsbewusstseins im Land leisten.

„Wir freuen uns, mit dem neuen Förderprogramm des Ministeriums für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz den Kommunen in Baden-Württemberg einen Maßnahmenanreiz zur Schaffung von Blühflächen und Biodiversitätspfaden in ihrem Gemeindegebiet bieten zu können und somit die Biodiversität in Baden-Württemberg weiter zu stärken“, sagte der Minister für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz, Peter Hauk.

Stärkung des Biodiversitätsbewusstseins

Ziel des Förderprogramms ist die Förderung von Maßnahmen zur Erhaltung und Pflege der Kulturlandschaft und zum Schutz der Biodiversität in Baden-Württemberg. Daneben soll mit dem Förderprogramm die Biotopvernetzung, der Landesweite Biotopverbund und die Umsetzung des Generalwildwegeplanes unterstützt und ein Beitrag zur Umweltbildung, Naturerfahrung, Erholung sowie zur Stärkung des Umweltbewusstseins in der Gesellschaft geleistet werden. „Die Kommunen engagieren sich auf vielfältige Weise für die Biodiversität und die Stärkung des Biodiversitätsbewusstseins in der Bevölkerung. Mit dem neuen Förderprogramm soll diese Arbeit unterstützt werden“, erklärte der Minister.

Zum Förderverfahren sind ausschließlich Kommunen zugelassen. Die Antragsfrist für das Einreichen von Förderanträgen für Blühflächen und Biodiversitätspfade auf kommunalen Flächen für das Antragsjahr 2020 endet am 30. November 2020. Für das Antragsjahr 2021 endet die Antragsfrist für Blühflächen am 30. Juni 2021 und für Biodiversitätspfade am 28. Februar 2021. Unter Vorbehalt der Mittelverfügbarkeit sind feste Fördersätze pro angelegter Blühfläche und 55.000 € pro Biodiversitätspfad vorgesehen, wobei je Stadt- und Landkreis in der Regel nur ein Biodiversitätspfad gefördert werden kann. Die interkommunale Zusammenarbeit wird bei Biodiversitätspfaden ausdrücklich begrüßt.

Nachhaltige Bewirtschaftung fördern

„Die Kommunen sind herzlich aufgefordert, Anträge zur Förderung im neu aufgelegten Förderprogramm zu stellen. Nur gemeinsam können wir dem Artenschwund in Baden-Württemberg entgegentreten. Die Land- und Forstwirtschaft leistet ihren Beitrag durch eine ökologisch ausgerichtete und nachhaltige Bewirtschaftung und angepasste Bewirtschaftungsmethoden. Der Beitrag der Kommunen ist ein weiterer Baustein vor Ort zur Stärkung der Biodiversität im Land“, betonte Minister Hauk.

Die Landesregierung hat sich vor dem Hintergrund des alarmierenden Artenschwundes zum Ziel gesetzt, den Schutz der Biodiversität im Land mit verschiedenen Handlungen und Maßnahmen zu stärken. Neben der Umsetzung des Sonderprogramms zur Stärkung der biologischen Vielfalt und dem Förderprogramm für Agrarumwelt, Klimaschutz und Tierwohl (FAKT) ist eine weitere Maßnahme, Blühflächen und Biodiversitätspfade zur Erhaltung der Kulturlandschaft und der biologischen Vielfalt auf kommunalen Flächen zu fördern. Das Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz hat hierzu ein Förderprogramm zur Förderung von Blühflächen und Biodiversitätspfaden aufgelegt.

Die zugrundeliegende Verwaltungsvorschrift (VwV Förderung Blühflächen und Biodiversitätspfade) wird am 28. Oktober verkündet.

Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz: Biodiversität und Landnutzung

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