Das Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz unterstützt mit einem neuen Förderprogramm Kommunen, die mit Blühflächen und Biodiversitätspfaden einen wichtigen Beitrag zum Erhalt der Biodiversität und zur Stärkung des Biodiversitätsbewusstseins im Land leisten.
„Wir freuen uns, mit dem neuen Förderprogramm des Ministeriums für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz den Kommunen in Baden-Württemberg einen Maßnahmenanreiz zur Schaffung von Blühflächen und Biodiversitätspfaden in ihrem Gemeindegebiet bieten zu können und somit die Biodiversität in Baden-Württemberg weiter zu stärken“, sagte der Minister für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz, Peter Hauk.
Stärkung des Biodiversitätsbewusstseins
Ziel des Förderprogramms ist die Förderung von Maßnahmen zur Erhaltung und Pflege der Kulturlandschaft und zum Schutz der Biodiversität in Baden-Württemberg. Daneben soll mit dem Förderprogramm die Biotopvernetzung, der Landesweite Biotopverbund und die Umsetzung des Generalwildwegeplanes unterstützt und ein Beitrag zur Umweltbildung, Naturerfahrung, Erholung sowie zur Stärkung des Umweltbewusstseins in der Gesellschaft geleistet werden. „Die Kommunen engagieren sich auf vielfältige Weise für die Biodiversität und die Stärkung des Biodiversitätsbewusstseins in der Bevölkerung. Mit dem neuen Förderprogramm soll diese Arbeit unterstützt werden“, erklärte der Minister.
Zum Förderverfahren sind ausschließlich Kommunen zugelassen. Die Antragsfrist für das Einreichen von Förderanträgen für Blühflächen und Biodiversitätspfade auf kommunalen Flächen für das Antragsjahr 2020 endet am 30. November 2020. Für das Antragsjahr 2021 endet die Antragsfrist für Blühflächen am 30. Juni 2021 und für Biodiversitätspfade am 28. Februar 2021. Unter Vorbehalt der Mittelverfügbarkeit sind feste Fördersätze pro angelegter Blühfläche und 55.000 € pro Biodiversitätspfad vorgesehen, wobei je Stadt- und Landkreis in der Regel nur ein Biodiversitätspfad gefördert werden kann. Die interkommunale Zusammenarbeit wird bei Biodiversitätspfaden ausdrücklich begrüßt.
Nachhaltige Bewirtschaftung fördern
„Die Kommunen sind herzlich aufgefordert, Anträge zur Förderung im neu aufgelegten Förderprogramm zu stellen. Nur gemeinsam können wir dem Artenschwund in Baden-Württemberg entgegentreten. Die Land- und Forstwirtschaft leistet ihren Beitrag durch eine ökologisch ausgerichtete und nachhaltige Bewirtschaftung und angepasste Bewirtschaftungsmethoden. Der Beitrag der Kommunen ist ein weiterer Baustein vor Ort zur Stärkung der Biodiversität im Land“, betonte Minister Hauk.
Blühflächen müssen eine Mindestgröße von 0,5 Hektar (ha) aufweisen. Diese können auch aus nicht zusammenhängenden (Teil-) Blühflächen mit Mindestflächengrößen von je 0,1 ha bestehen.
Es werden folgende Maßnahmentypen gefördert:
1. Anlage von mehrjährigen Blühflächen und Blühstreifen auf Ackerflächen unter folgenden fachlichen Voraussetzungen:
- Verwendung von gebietsheimischem und standorttypischem Saatgut,
- Verzicht zur Nutzung der Fläche,
- kein Einsatz von Dünge- und Pflanzenschutzmitteln,
- Mindeststandzeit fünf Jahre.
2. Extensive Bewirtschaftung von artenreichem Grünland unter folgenden fachlichen Voraussetzungen:
- maximal zweischürige Mahd mit Abfuhr,
- kein Einsatz von Dünge- und Pflanzenschutzmitteln,
- Mindestlaufzeit fünf Jahre.
3. Entwicklung von artenreichem Grünland mit extensiver Bewirtschaftung unter folgenden fachlichen Voraussetzungen:
- Aufwertung von artenarmem Grünland durch Nachsaat mit zertifiziertem Regiosaatgut, regionalem Heudrusch oder durch Mähgutübertragung,
- extensive Bewirtschaftung,
- Mindestlaufzeit fünf Jahre.
4. Anlage von Altgrasstreifen oder -inseln auf Dauergrünland unter folgenden fachlichen Voraussetzungen:
- Anlage von über- oder mehrjährige Altgrasstreifen oder -inseln auf mindestens fünf Prozent und höchstens 20 Prozent des Dauergrünlandschlages,
- kein Einsatz von Pflanzenschutz- und Düngemitteln,
- mindestens fünf Meter breite Streifen oder Inseln,
- Mindeststandzeit fünf Jahre.
Biodiversitätspfade müssen eine Länge von mindestens zwei und maximal acht Kilometern haben und über mindestens vier und höchstens 16 Stationen mit Schau- beziehungsweise Informationstafeln oder interaktiven Elementen verfügen.
- An den Stationen müssen Schau- und Informationstafeln oder interaktive Elemente angebracht werden, die dazu geeignet sind, fachlich fundierte Informationen zu heimischen Arten und Lebensräumen sowie Möglichkeiten zu deren Erhalt und Förderung zu vermitteln.
- Biodiversitätspfade müssen zudem biodiversitätssteigernde Maßnahmen, wie zum Beispiel die Anlage von mehrjährigen Brachen, die Anlage von mehrjährigen Blühflächen und Blühstreifen auf Ackerflächen, die extensive Grünlandbewirtschaftung und die Anlage von Altgrasstreifen auf Grünlandflächen oder sonstige fachlich geeignete Maßnahmen, wie zum Beispiel die Anlage von Gras-Kraut-Säumen entlang von Waldaußen- oder Waldinnenrändern, beinhalten.
- Bei der Planung der Biodiversitätspfade und der Herstellung der begleitenden biodiversitätssteigernden Maßnahmen sollen der Fachplan Landesweiter Biotopverbund, vorhandene Biotopverbundpläne sowie der Generalwildwegeplan berücksichtigt werden.
- Der Fördersatz je Biodiversitätspfad beträgt einmalig 55.000 Euro.
- Je Stadt- und Landkreis soll maximal ein Biodiversitätspfad gefördert werden.
Die Landesregierung hat sich vor dem Hintergrund des alarmierenden Artenschwundes zum Ziel gesetzt, den Schutz der Biodiversität im Land mit verschiedenen Handlungen und Maßnahmen zu stärken. Neben der Umsetzung des Sonderprogramms zur Stärkung der biologischen Vielfalt und dem Förderprogramm für Agrarumwelt, Klimaschutz und Tierwohl (FAKT) ist eine weitere Maßnahme, Blühflächen und Biodiversitätspfade zur Erhaltung der Kulturlandschaft und der biologischen Vielfalt auf kommunalen Flächen zu fördern. Das Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz hat hierzu ein Förderprogramm zur Förderung von Blühflächen und Biodiversitätspfaden aufgelegt.
Die zugrundeliegende Verwaltungsvorschrift (VwV Förderung Blühflächen und Biodiversitätspfade) wird am 28. Oktober verkündet.
Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz: Biodiversität und Landnutzung