Die L-Bank darf ab sofort bis Jahresende über Bürgschaften bis 20 Millionen Euro entscheiden. Damit sind in der Corona-Krise schnellere Finanzhilfen für Unternehmen möglich.
Das Wirtschaftsministerium und das Finanzministerium weiten die Zuständigkeitsgrenze der L-Bank für Bürgschaften von fünf auf 20 Millionen Euro aus. Damit sind in der Corona-Krise schnellere Bürgschaftsentscheidungen möglich. Der Wirtschaftsausschuss des Landtags hat der Änderung heute, 27. April 2020, zugestimmt. „Es ist wichtig, dass wir die Verfahrensabläufe für die Gewährung von Bürgschaften jetzt beschleunigen und Unternehmen somit schnell unter die Arme greifen können. Ich freue mich, dass wir uns mit dem Wirtschaftsausschuss auf dieses Vorgehen verständigen konnten“, erklärte Wirtschaftsministerin Dr. Nicole Hoffmeister-Kraut. Die Ausweitung erfolge befristet bis zum 31. Dezember 2020.
„Damit haben wir einen wohlausgewogenen Kompromiss zwischen dem Erfordernis schnellen und pragmatischen Handelns einerseits und der Wahrung parlamentarischer Rechte andererseits erzielt. Ein breiter Schulterschluss zwischen Parlament und Regierung ist für mich gerade in Krisenzeiten ein wesentliches Element einer vertrauensbildenden Politik.“ Das Wirtschaftsministerium sicherte dem Ausschuss volle Information über die von der L-Bank eingegangenen Bürgschaften zu.
Deutliche Zunahme an Bürgschaftsfällen wird erwartet
„Ich begrüße den gefundenen Kompromiss, der die Gratwanderung zwischen der Wahrung von Parlamentsrechten und einer Verfahrensbeschleunigung meistert. Die Absenkung der ursprünglich vorgesehenen Höchstgrenze von 30 Millionen auf 20 Millionen schafft einen gesunden Rahmen für schnelle und treffsichere Hilfen unter Wahrung der demokratischen Legitimation. Das einstimmige Votum des Wirtschaftsausschusses zeigt, dass das Parlament in Krisenzeiten in der Lage ist, schnell auf die aktuellen Herausforderungen zu reagieren. Wir haben erreicht, dass nun binnen einer Woche durch die L-Bank entschieden werden kann. Durch die ausgehandelte Berichtszusage des Ministeriums ist zusätzlich sichergestellt, dass der Landtag zeitnah über die Gewährungen informiert wird. Darüber hinaus hat der Wirtschaftsausschuss die Voraussetzungen geschaffen und gezeigt, bei Bürgschaften über 20 Millionen Euro selbst schnell zu handeln. Wir nehmen hier unsere Verantwortung für die Wirtschaft mit Augenmaß war“, erklärte Prof. Dr. Erik Schweickert, Vorsitzender des Ausschusses für Wirtschaft, Arbeit und Wohnungsbau.
Bisher erforderte die Gewährung von Landesbürgschaften über fünf Millionen Euro auch die Zustimmung durch den Wirtschaftsausschuss des Landtags. Mit seinem heutigen Beschluss kann die L-Bank bis 20 Millionen Euro vorübergehend direkt entscheiden. „Die wirtschaftlichen Auswirkungen der Corona-Pandemie treffen aktuell nahezu alle Branchen und Sektoren. Dies gilt besonders für Baden-Württemberg als Land des Mittelstandes und der Industrie mit einer traditionell intensiven Einbindung in internationale Wertschöpfungs- und Handelssysteme“, so die Ministerin. „In der aktuellen Krisensituation rechnen wir daher mit einer deutlich spürbaren Zunahme an Bürgschaftsfällen. Gerade jetzt sind die betroffenen Unternehmen auf die rasche Bereitstellung von Finanzhilfen angewiesen.“
Um mit der Erweiterung der Bürgschaften auf 20 Millionen Euro das Ausfallrisiko für die L-Bank nicht zu erhöhen, wurde zudem eine Rückbürgschaftserklärung in Höhe von 200 Millionen Euro im Wirtschaftsausschuss beschlossen, mit der das Land weiterhin für das Bürgschaftsrisiko einsteht.