Das Land und die Hochschulen haben eine Resolution gegen sexualisierte Diskriminierung, sexuelle Belästigung und Gewalt unterzeichnet. Zudem soll es eine Vertrauensanwältin beziehungsweise einen Vertrauensanwalt für Fragen dazu geben.
Das Land und die Hochschulen des Landes Baden-Württemberg setzen ein deutliches Zeichen gegen sexualisierte Diskriminierung, sexuelle Belästigung und Gewalt: Gemeinsam unterzeichneten Vertreterinnen und Vertreter aller Hochschularten und Wissenschaftsministerin Theresia Bauer eine Resolution. Als weitere Maßnahme zum Schutz Betroffener finanziert und bestellt das Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst eine Vertrauensanwältin beziehungsweise einen Vertrauensanwalt für Fragen im Zusammenhang mit sexualisierter Diskriminierung, sexueller Belästigung und Gewalt für die Einrichtungen im Geschäftsbereich des Ministeriums. Die Ausschreibung dieser Funktion erfolgt in Kürze.
„Es ist mir ein sehr großes Anliegen, deutlich zu machen, dass wir keine Form von sexueller Belästigung oder sexualisierter Diskriminierung in unseren Einrichtungen tolerieren“, sagte Wissenschaftsministerin Theresia Bauer.
Resolution und spezifische Ansprechpersonen an Hochschulen
In der Gesellschaft würden nach wie vor Menschen sexuell belästigt und diskriminiert, so die Ministerin. Vor allem Frauen seien davon betroffen. Auch an Hochschulen könne es zu sexueller Belästigung und Diskriminierung kommen. Abhängigkeits- und Konkurrenzverhältnisse im Studium, während der Qualifikationsphase oder am Arbeitsplatz könnten zu unterschiedlichen Formen der sexualisierten Diskriminierung, der sexuellen Belästigung oder Gewalt führen.
„Deshalb haben wir im Landeshochschulgesetz geregelt, dass alle Hochschulen Ansprechpersonen für Fragen im Zusammenhang mit sexueller Belästigung bestellen und dass klare Verfahrensregelungen definiert werden“, sagte Bauer. Maßnahmen zum Schutz Betroffener und zur Prävention werden an jeder Hochschule umgesetzt. Um das Thema noch stärker ins Bewusstsein zu rücken, haben die Hochschulen gemeinsam mit den Landeskonferenzen der Gleichstellungsbeauftragten die nun unterzeichnete Resolution erarbeitet, mit der sie sich gegen diskriminierende und belästigende Verhaltensweisen positionieren. „Ich unterstütze die Resolution und begrüße sie sehr“, betonte die Ministerin.
Vertrauensanwältin /-anwalt für Kunsteinrichtungen und Hochschulen
Die Einrichtung einer Vertrauensanwältin bzw. eines Vertrauensanwalts ist ein weiterer Baustein der Aktivitäten des Ministeriums zur Bekämpfung von sexualisierter Diskriminierung, sexueller Belästigung und Gewalt. Diese Maßnahme nimmt auch einen Wunsch aus Hochschulen und Einrichtungen auf, denn insbesondere an kleineren Einrichtungen fehlen mitunter Ressourcen für eine fundierte Rechtsberatung in diesem sensiblen Themenkomplex. Aufgrund der besonderen Abhängigkeitsverhältnisse im Wissenschafts- und Kunstbetrieb ist auch von Bedeutung, sich anonym an eine externe Person wenden zu können. Daher soll nun eine unabhängige Vertrauensanwältin bzw. ein Vertrauensanwalt bestellt werden, an den bzw. die sich Betroffene selbst wie auch die bestellten Ansprechpersonen für eine qualifizierte Erstberatung wenden können. Die Maßnahme soll auch dazu beitragen, das Dunkelfeld im Bereich sexueller Belästigung besser quantifizieren zu können.
Die Vertrauensanwältin beziehungsweise der Vertrauensanwalt soll den Einrichtungen im Geschäftsbereich des Ministeriums für Wissenschaft, Forschung und Kunst zur Verfügung stehen und als unabhängige, außenstehende Person rechtlich beraten sowie gegebenenfalls mögliche weitere Schritte aufzeigen.
Für den Hochschulbereich existieren bereits neben den übergeordneten gesetzlichen Normen die Regelungen des § 4 Absatz 9 Landeshochschulgesetz (LHG, Ansprechpersonen für Fragen im Zusammenhang mit sexueller Belästigung und Erarbeitung von Verfahrensregelungen) und des § 62 Absatz 3 Nr. 3 LHG (Exmatrikulation von Studierenden aufgrund von sexueller Belästigung).
Theresia Bauer (Wissenschaftsministerin): „Es ist mir ein sehr großes Anliegen, deutlich zu machen, dass wir keine Form von sexueller Belästigung oder sexualisierter Diskriminierung an unseren Hochschulen tolerieren. Deshalb haben wir im Landeshochschulgesetz geregelt, dass alle Hochschulen Ansprechpersonen für Fragen im Zusammenhang mit sexueller Belästigung bestellen und dass klare Verfahrensregelungen definiert werden.“
Prof. Dr. Stephan Dabbert (Landesrektorenkonferenz Universitäten): „Die Rektorate und Präsidien stehen dafür, dass alle Mitglieder der Universitäten unter Wahrung ihrer persönlichen Integrität und Würde studieren, forschen und arbeiten können. Sie vor sexueller Belästigung und Diskriminierung zu schützen, ist den Universitätsleitungen, aber auch allen ihren Gremien und Entscheidungsträgern ein hohes Gut und Anliegen.“
Prof. Dr. Klaus Peter Rippe (Landesrektorenkonferenz Pädagogische Hochschulen): „Hochschulen verkörpern die Idee herrschaftsfreier Diskurse und damit die zentralen Werte wechselseitigen Respekts sowie einer Wertschätzung jedes Einzelnen. Gerade deshalb haben sie eine besondere Pflicht, sich gegen jede Form sexueller Diskriminierung, sexueller Belästigung und Gewalt zu positionieren. Diesem Anspruch werden sie nun in Wort und Tat gerecht."
Prof. Arnold van Zyl (Präsident der Dualen Hochschule Baden-Württemberg): „Die Resolution setzt ein starkes Zeichen gegen jede Form sexualisierter Diskriminierung und Gewalt. Hochschulen sind Orte der Vielfalt und des offenen und gewaltfreien Dialogs. Diese besondere Institution und ihre Mfitglieder zu schützen, ist unsere gemeinsame Verantwortung.“
Prof. Dr. Bastian Kaiser (Landesrektorenkonferenz Hochschulen für angewandte Wissenschaften): „Leider sehen wir jeden Tag in den Nachrichten, wie gegenwärtig sexuelle Belästigung, sexuelle Diskriminierung und sexuelle Gewalt in unserer Gesellschaft ist. Deshalb dürfen wir auch nicht übersehen, dass sie in unseren Hochschulen stattfindet. Hinsehen und Wahrnehmen, statt Ignorieren oder gar Leugnen, sind unabdingbare Voraussetzungen für wirksame Verbesserungen. Wir müssen sexueller Gewalt entschieden entgegentreten – auch und gerade in unserem unmittelbaren Umfeld.“
Prof. Christian Fischer (Landesrektorenkonferenz der Musikhochschulen): „An den Musikhochschulen ist durch den engen persönlichen Kontakt im Einzelunterricht besondere Sensibilität im Umgang zwischen Lehrenden und Studierenden gefragt. Daher stehen wir ganz besonders hinter dieser Resolution und den mit ihr verbundenen Präventionsmaßnahmen. An Musikhochschulen gibt es keinerleiToleranz für unsensibles, übergriffiges oder diskriminierendes Verhalten. Wir erwarten von allen unseren Hochschulmitgliedern höchsten Respekt im Umgang miteinander.“
Prof. Dr. Barbara Bader (Landesrektorenkonferenz der Kunsthochschulen): „Die Kunsthochschulen des Landes nehmen ihre Verantwortung für die Wahrung der Persönlichkeitsrechte und den respektvollen Zusammenarbeit ihrer Mitglieder sehr ernst. Intensive Lehr-Lern-Beziehungen zwischen Studierenden und Lehrenden sind ein wichtiges Qualitätsmerkmal eines Studiums in den Künsten, was eine hohe Sensibilisierung hinsichtlich sexualisierter Diskriminierung und Gewalt erfordert . Die Resolution ist uns deshalb ein ganz besonderes Anliegen.“
Dr. Birgid Langer (Landeskonferenz der Gleichstellungsbeauftragten an den wissenschaftlichen Hochschulen Baden-Württembergs – LaKoG): „Männer und Frauen: Wir sitzen hier im gleichen Boot. lch bin überzeugt, dass das der richtige Weg ist, dieser Art der perfiden Gewalt zu begegnen. Der Kampagnentitel „Zieh einen Schlussstrich" soll uns, Mann wie Frau, dazu ermutigen, gemeinsam gegen sexualisierte Diskriminierung und Gewalt anzukämpfen, um damit Taten und Tatorte sichtbar zu machen und dagegen vorzugehen.“
Prof. Dr. Gabriele Gühring (Landeskonferenz der Gleichstellungsbeauftragten an Hochschulen für angewandte Wissenschaften in Baden-Württemberg und der Dualen Hochschule Baden-Württemberg – LaKof BW): „Die Landeskonferenz der Gleichstellungsbeauftragten an HAW und der DHBW (LaKof BW) freut sich sehr, dass es gelungen ist, über alle Hochschularten hinweg eine gemeinsame Resolution gegen sexualisierte Diskriminierung, sexuelle Belästigung und Gewalt zu verfassen. Dass sich alle Hochschulen einbringen und klar Stellung beziehen, ist ein gutes Zeichen, denn an allen Hochschulen brauchen wir eine offene Debatte über sexualisierte Belästigung und Gewalt. Die Resolution wird wachrütteln und dazu beitragen, dass Präventionsmaßnahmen umgesetzt werden, Betroffene ernstgenommen werden und sexualisierte Gewalt nicht verharmlost wird.“