Wissenschaftsministerin Theresia Bauer hat bei einem gemeinsamen Austausch die Hochschulen im Land zu verstärkten Anstrengungen bei der Gleichstellung ermuntert. Mit dem neuen Instrument der „Aktiven Rekrutierung“ will das Land mehr Frauen in Professuren bringen.
Wissenschaftsministerin Theresia Bauer hat in dieser Woche die Gleichstellungsbeauftragten der Hochschulen und die Vorsitzenden der Landesrektorenkonferenzen der verschiedenen Hochschularten ins Landesmuseum Württemberg eingeladen, um über den Stand der Gleichstellung zu beraten. Wurden 2006 nur vier kleine der 45 staatlichen Hochschulen von einer Frau geleitet wurden, sind es heute zwölf, darunter zwei Universitäten, die Duale Hochschule Baden-Württemberg als größte Hochschule und auch technisch geprägte Hochschulen für Angewandte Wissenschaften. Heute haben in Baden-Württemberg über 1.500 Frauen eine Lebenszeitprofessur – 2006 waren es nur 642. Zum vollständigen Bild gehört aber auch, dass es bis heute Fakultäten ohne eine einzige Professorin gibt. Zudem waren die Zuwächse nicht ausreichend, um im Ländervergleich das hintere Drittel zu verlassen.
„Damit kann sich Baden-Württemberg nicht zufriedengeben. Aber ich bin froh, dass über das Ziel, die Gleichstellung an den Hochschulen voranzubringen, breiter Konsens besteht. Wir brauchen mehr Gleichstellung, um die Potenziale auszuschöpfen und wir dürfen auf keine Talente verzichten, um den Fachkräftebedarf zu decken und um exzellent zu bleiben. Wir waren uns alle einig darin, dass wir trotz der Fortschritte noch viel besser werden müssen“, sagte Ministerin Bauer am 21. Juli 2022 in Stuttgart. Die Ministerin appellierte an die Hochschulen, ihre Anstrengungen weiter zu verstärken.
Aktive Rekrutierung soll mehr Frauen in Führungspositionen bringen
Besondere Aufmerksamkeit richtet sich auf das Instrument der „Aktiven Rekrutierung“, zu der die Berufungskommissionen seit der letzten Novellierung des Landeshochschulgesetzes Ende 2020 verpflichtet sind. „Aktive Rekrutierung“ bedeutet, geeignete Kandidatinnen für eine Professur zu identifizieren, direkt anzusprechen und zur Bewerbung aufzufordern. Mit den neu gefassten Gleichstellungsplänen steht den Hochschulen ergänzend ein Instrument zur Verfügung, das zeigt, wie groß das landes- und bundesweite Potenzial berufungsfähiger Frauen im jeweiligen Fach ist. „Ich bin überzeugt, dass die kluge Kombination der beiden Instrumente zur neuen Dynamik führen wird, die wir brauchen“, betonte Bauer.
Zudem hat Baden-Württemberg seit 2014 die Gleichstellungsbeauftragten und die Gleichstellungsarbeit rechtlich und substanziell entschieden gestärkt. Vor allem das seit 2014 obligatorische Stimmrecht der Gleichstellungsbeauftragten in den Berufungsverfahren ermöglicht die Mitwirkung auf Augenhöhe.
Podiumsdiskussion zur Gleichstellung
Im Verlauf einer Podiumsdiskussion, an der neben der Wissenschaftsministerin die beiden Sprecherinnen der Landeskonferenzen der Gleichstellungsbeauftragten, Frau Dr. Birgid Langer und Frau Prof. Dr. Gabriele Gühring sowie für die Landesrektorenkonferenzen Herr Prof. Dr. Thomas Puhl und Frau Prof. Dr. Karin Schweizer teilnahmen, wurde deutlich, dass Fortschritte vor allem dann gelingen, wenn die Gleichstellungsbeauftragten, die Hochschulleitungen vor Ort und alle, die an der Hochschule für Auswahlentscheidungen verantwortlich sind, vertrauensvoll zusammenarbeiten.
Ministerin Bauer dankte den Gleichstellungsbeauftragten für ihr Engagement: „Diese Arbeit ist oft nicht einfach und sie braucht einen langen Atem. Es gehört zur Jobbeschreibung der Gleichstellungsbeauftragten, nicht Everybody’s Darling zu sein. Umso mehr weiß ich ihren Einsatz zu schätzen.“
Meilensteine der Gleichstellung
Meilensteine der Stärkung der Gleichstellungsbeauftragten (GLB) und der gleichstellungsfördernden Maßnahmen im Land:
- Einführung einer Frauenquote von 40 Prozent in den Hochschulräten
- Stimmrecht der GLB in den Berufungskommissionen
- Beratende Mitgliedschaften der GLB in Hochschulräten
- Festlegung einer Mindestausstattung für die Gleichstellungsbeauftragten
- Festlegung von Standards für gendergerechte Berufungsverfahren
Mindestentlastung (Minderung des Lehrdeputats) der Gleichstellungsbeauftragten entsprechend der Hochschulgröße
Quantifizierung der Mindestausstattung der GLB für alle Hochschularten
- Aktive Rekrutierung von Kandidatinnen in Berufungsverfahren als verpflichtende Aufgabe der Berufungskommission,
- verbindlichere Fassung der Steigerungsziele für Frauenanteile in Gleichstellungsplänen
Zwischen 2006 und 2020 ist die Anzahl der Professorinnen in Baden-Württemberg um rund 140 Prozent angestiegen. Deutschlandweit gab es eine Steigerung um rund 109 Prozent.
| Frauenanteile an unbefristeten Professuren | |||
| Baden-Württemberg | Deutschland | ||
Anzahl | Anteil | Anzahl | Anteil | |
2006 | 642 | 12,8 Prozent | 5.147 | 15 Prozent |
2010 | 908 | 15,8 Prozent | 6.817 | 19,3 Prozent |
2015 | 1.167 | 18,8 Prozent | 8.735 | 21,8 Prozent |
2020 | 1.528 | 22,3 Prozent | 10.745 | 25 Prozent |